Steuerinformationen von WeltSparen

Wir von WeltSparen stellen Ihnen als Anlegerinnen und Anleger die steuerlich relevanten Informationen zu Tages- und Festgeldern bei unseren Partnerbanken kostenlos zur Verfügung. Bei den Raisin Invest Portfolios erfolgt die steuerliche Behandlung auf der Ebene der Depotbank DAB BNP Paribas – diese sind deshalb in den Steuerinformationen von WeltSparen nicht enthalten. Die Bescheinigung über Ihre Beiträge in den Altersvorsorgeprodukten ETF Rürup und ETF Riester wird Ihnen im Bereich Raisin des WeltSparen Onlinebankings unter dem Menüpunkt Dokumente von der Raisin SE eingestellt.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuerberatung erbringen dürfen und keine Haftung für die Korrektheit steuerlicher Angaben übernehmen. Wir können auch nicht ausschließen, dass es zu Rückfragen Ihres Finanzamtes kommt. Gemäß § 3 und § 4 des Steuerberatungsgesetzes darf WeltSparen keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist. WeltSparen unterliegt dem in § 5 StBerG ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen. Wir bitten Sie daher, sich durch Ihre Steuerberaterin oder Ihr zuständiges Finanzamt weitergehend beraten zu lassen.

Informationen zur steuerlichen Behandlung von Tages- und Festgeldern (Einlagengeschäft)

Dokumente für WeltSparen-Anlegerinnen und Anleger

Unsere Partnerbanken stellen Ihnen zur Fälligkeit der Anlage oder am Ende des Jahres einer Zinszahlung einen Dokument zur Verfügung, dem Sie alle steuerlich relevanten Informationen entnehmen können, wie zum Beispiel zum erwirtschafteten Zinsertrag oder gegebenenfalls abgeführter Quellensteuer. Diese Dokumente werden Ihnen in Ihrem Onlinebanking von WeltSparen zur Verfügung gestellt.
Als zusätzlichen Service von WeltSparen erhalten alle Anlegerinnen und Anleger im ersten Quartal des Jahres kostenlos eine Übersicht mit Informationen zu allen steuerrelevanten Positionen des Vorjahres.

Harmonisierte Besteuerung in der EU

Die Besteuerung von Zinserträgen privater Sparerinnen und Sparer ist in Europa weitgehend harmonisiert. Daher entspricht die Höhe der Besteuerung im Wesentlichen der Besteuerung einer Einlage in Deutschland. Der einzige mögliche Unterschied besteht darin, dass je nach Land eine Quellensteuer im Ausland einbehalten werden kann. Diese kann ggf. bei Angabe in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden, so dass die Höhe der Steuerlast in Deutschland nicht überstiegen wird. Dazu ist im Einzelfall ein kostenloser Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes in Deutschland erforderlich (Details entnehmen Sie den Details im entsprechenden Produktinformationsblatt).

Steuerpflicht in Deutschland

Anlegerinnen und Anleger, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sind in der Regel in Deutschland steuerpflichtig. Alle Einkünfte, also auch erwirtschaftete Zinsen, sind in der Steuererklärung anzugeben.

Freistellungsauftrag/NV-Bescheinigungen

Die Möglichkeiten einer steuerlichen Freistellung von Anlagen unterscheiden sich grundsätzlich je nach Anlagemodell (hier unterscheiden wir nach Einzelkonto oder Treuhandkonto) und der Ansässigkeit der betreffenden Partnerbank:

  1. Ausländische Partnerbanken (keine Treuhandanlage)
  2. Deutsche Partnerbanken (keine Treuhandanlage)
  3. Inländische und ausländische Partnerbanken mit Treuhandanlage

Ein Freistellungsauftrag dient dazu, dass anfallende Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 1.000 € pro Einzelperson und 2.000 € für gemeinschaftlich veranlagte Personen (Sparerpauschbetrag Stand: 2025) nicht besteuert werden.

Eine Alternative dazu bietet die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Mit diesem Formular bestätigt die Antragstellerin oder der Antragsteller dem Finanzamt, dass keine Einkommensteuer abgeführt und keine jährliche Einkommensteuerklärung abgegeben werden braucht, da die Gesamteinkünfte innerhalb des Jahres den Grundfreibetrag nicht überschreiten.

Detaillierte Informationen zum Anlagemodell und der Ansässigkeit der Partnerbank finden Sie im Produktinformationsblatt zum Angebot und in Ihrem Onlinebanking in den Details zum jeweiligen Anlagekonto.

Ebenso haben wir weitere Informationen für Sie in unserem Hilfebereich zum Thema Freistellungsauftrag/NV-Bescheinigungen zusammengestellt.

Rückerstattung von Quellensteuer

Beratungsausschluss

Bitte beachten Sie, dass WeltSparen keine Steuerberatung erbringen darf und keine Haftung für die Korrektheit steuerlicher Angaben übernimmt. Gemäß den Paragraphen 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes darf keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen geleistet werden, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist. WeltSparen unterliegt dem in Paragraph 5 ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.

Eine nachträgliche Korrektur einer im Ausland abgeführten Quellensteuer ist über WeltSparen nicht möglich. Wir bitten Sie daher, sich durch Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt weitergehend beraten zu lassen.

Das Bundeszentralamt für Steuern bietet mit dem Steuerlichen Info-Center (SIC) eine Anlaufstelle für die verschiedensten allgemeinen Fragen. Eine steuerliche Beratung beziehungsweise Rechtsberatung im Einzelfall kann und soll durch die Angebote des SIC nicht ersetzt werden. Hier geht es zum Steuerlichen Info-Center (SIC): https://www.bzst.de/DE/Service/SteuerlichesInfocenter/steuerlichesinfocenter_node.html.

Vorgaben zur Reduzierung nationaler Quellensteuern

Dieser Abschnitt enthält Informationen zu einzureichenden Dokumenten bei Partnerbanken für Anlegerinnen und Anleger mit steuerlicher Ansässigkeit in Deutschland.

Bank: BankB, Byblos Bank Europe

  • Um die Quellensteuer von 30,00 % zu vermeiden, sind während der Auftragserteilung Angaben zur Steueransässigkeit außerhalb Belgiens abzugeben. Die Fragen werden Ihnen im Eröffnungsprozess im Onlinebanking angezeigt und sind zu bestätigen. Falls Sie die Angaben nicht bestätigen können, ist keine Auftragserteilung zur Kontoeröffnung möglich.

Quellensteuersatz:

30,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

0,00 % (keine Quellensteuer)

Einzureichendes Dokument:

  • Es sind keine Unterlagen einzureichen. Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit werden bei der Auftragserteilung automatisch abgefragt.

Informationen zur steuerlichen Behandlung der Raisin Invest Portfolios (Anlagengeschäft)

Unterlagen

Unterlagen für Raisin Invest Anleger

Der Versand der Jahressteuerbescheinigung für Ihr Portfolio erfolgt stets bis Mitte April eines Jahres für das abgelaufene Steuerjahr. In der Jahressteuerbescheinigung werden die Kapitalerträge und die darauf abgeführten Steuern (inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) kumuliert für ein Kalenderjahr ausgewiesen.

Die Jahressteuerbescheinigung wird Ihnen von der Depotbank DAB BNP Paribas im Original postalisch zugestellt, sofern:

  • unter Berücksichtigung von Freistellungsaufträgen oder Nichtveranlagungsbescheinigungen tatsächlich Steuern oder Zuschläge einbehalten und abgeführt worden sind, und/oder
  • Sie kein weiteres Konto beziehungsweise Depot in einem weiteren Geschäftsbereich der BNP Paribas Deutschland im abgelaufenen Steuerjahr führten. Unterhielten Sie – wenn auch nur zwischenzeitlich – im abgelaufenen Jahr ein weiteres Konto beziehungsweise Depot bei der DAB BNP Paribas oder Consorsbank (beide gehören zu BNP Paribas Deutschland), erhalten Sie Ihre Jahressteuerbescheinigung gesondert im Laufe des ersten Halbjahres von dem entsprechenden Geschäftsbereich.

Besteuerung

Besteuerung der ETFs und Indexfonds

In der Regel ist in Deutschland für Kapitalerträge die sogenannte Abgeltungsteuer zu entrichten. Diese Steuer, welche auch ETFs und Indexfonds betrifft, wird von der Depotbank, DAB BNP Paribas, für Sie direkt einbehalten und abgeführt. Wer die Möglichkeit nutzt, Einkünfte aus Kapitalvermögen von der Abgeltungsteuer freizustellen, erfährt für den freigestellten Betrag in Höhe des Sparerpauschbetrags bis zu 1.000 € für Ledige und 2.000 € (Stand: 2025) für gemeinsam Veranlagte, keinen Steuerabzug. Für Beträge, die über den Freistellungsbetrag hinaus gehen, erfolgt ein Steuerabzug direkt über die DAB BNP Paribas.

Für Detailinformationen zur Besteuerung in Ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Bitte beachten Sie, dass Ihnen unser Kundenservice keine steuerliche Beratung anbieten kann. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Grundfreibeträge

Grundfreibeträge

In Deutschland gelten für Einkünfte aus Kapitalvermögen Grundfreibeträge, derzeit 12.084 € pro Jahr für Alleinstehende und 24.168 € (Stand: 2025) pro Jahr für gemeinsam Veranlagte. Anleger können einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Ihr Raisin Invest Portfolio einreichen.

Informationen zur steuerlichen Behandlung der Altersvorsorgeprodukte

Unterlagen

Unterlagen für Rürup-Anleger

Ihre gezahlten Beiträge werden automatisch von der Depotbank an das Finanzamt übermittelt. Die Bescheinigung über Ihre Beiträge wird Ihnen in Ihre persönliche Postbox im Bereich Altersvorsorge / Pension des WeltSparen Onlinebankings eingestellt.

Besteuerung – ETF Rürup

Besteuerung der ETFs und Indexfonds

In der Regel ist in Deutschland für Kapitalerträge die Abgeltungsteuer zu entrichten. Bei Ihrem ETF Rürup sind Kapitalerträge während der gesamten Laufzeit von der Abgeltungssteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer befreit. Bei Umschichtungen Ihres Portfolios bleiben alle Kursgewinne erhalten und sämtliche Ausschüttungen (Dividenden, Zinsen) der Fonds werden unversteuert wieder angelegt.

Besteuerung in der Einzahlungsphase

Die Einzahlungen in Ihren ETF Rürup können jedes Jahr als Vorsorgeaufwendungen in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Ihre gezahlten Beiträge werden automatisch an das Finanzamt übermittelt. Seit 2023 sind sie vollständig, also zu 100,00 %, absetzbar.

Besteuerung in der Auszahlungsphase

Die Rentenzahlungen aus dem ETF Rürup werden nachgelagert mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Zurzeit ist nur ein bestimmter Anteil der Rürup-Rente zu besteuern, dieser erhöht sich jedoch jedes Jahr. Die Höhe Ihres zu versteuernden Anteils hängt davon ab, in welchem Jahr Sie Ihre erste Rentenzahlung erhalten. Ab 2058 sind alle Rentenzahlungen vollständig zu versteuern.

Mehr zur Rürup-Rente und Steuern

Besteuerung – ETF Riester

Besteuerung der ETFs und Indexfonds

In der Regel ist in Deutschland für Kapitalerträge die Abgeltungsteuer zu entrichten. Bei Ihrem ETF Riester sind Kapitalerträge während der gesamten Laufzeit von der Abgeltungsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer befreit. Bei Umschichtungen Ihres Portfolios bleiben Kursgewinne erhalten und sämtliche Ausschüttungen (Dividenden, Zinsen) der Fonds werden unversteuert wieder angelegt.

Besteuerung in der Einzahlungsphase

Der Staat gewährt Ihnen in der Einzahlungsphase Ihres ETF Riesters Steuervorteile. Sie können die Beiträge inklusive der Zulagen jedes Jahr in der Steuererklärung geltend machen. Die Beiträge für den ETF Riester können Sie in Ihrer Steuererklärung in der Anlage AV angeben. Die Beiträge werden auch automatisch an das Finanzamt übermittelt.

Besteuerung in der Auszahlungsphase

Die Riester-Rente ist voll zu versteuern. Für gefördertes Kapital (2.100 € jährlich abzüglich der Zulagen) werden die Rentenzahlungen mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Dieser ist im Ruhestand in der Regel jedoch niedriger als zu Erwerbszeiten. Bei ungefördertem Kapital brauchen Sie nur den Ertragsanteil zu versteuern. Bei einem Rentenbeginn im 67. Lebensjahr beträgt dieser Ertragsanteil zum Beispiel nur 16,50 %. Sie erhalten dann also 83,50 % Ihrer Rente steuerfrei (Stand: 2025).

12/62-Regelung

Wenn Sie sich für den ungeförderten Beitragsanteil des ETF Riesters nach mindestens 12-jähriger Vertragslaufzeit und der Vollendung des 62. Lebensjahres für eine Kapitalauszahlung entscheiden, sind 50,00 % der Erträge steuerfrei. Die verbleibende Hälfte der Erträge ist mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.

Mehr zur Riester-Rente und Steuern

Seitenübersicht
  • Informationen zur steuerlichen Behandlung von Tages- und Festgeldern (Einlagengeschäft)

  • Vorgaben zur Reduzierung nationaler Quellensteuern

  • Informationen zur steuerlichen Behandlung der Raisin Invest Portfolios (Anlagengeschäft)

  • Informationen zur steuerlichen Behandlung der Altersvorsorgeprodukte

  • Informationen zur steuerlichen Behandlung von Tages- und Festgeldern (Einlagengeschäft)

  • Vorgaben zur Reduzierung nationaler Quellensteuern

  • Informationen zur steuerlichen Behandlung der Raisin Invest Portfolios (Anlagengeschäft)

  • Informationen zur steuerlichen Behandlung der Altersvorsorgeprodukte