Steuerinformationen von WeltSparen

Steuerinformationen von WeltSparen

Wir von WeltSparen stellen Ihnen als Kunde die steuerlich relevanten Informationen zu Tages- und Festgeldern bei unseren Partnerbanken kostenlos zur Verfügung. Bei den Raisin Invest Portfolios erfolgt die steuerliche Behandlung auf der Ebene der Depotbank DAB BNP Paribas – diese sind deshalb in den Steuerinformationen von WeltSparen nicht enthalten. Die Bescheinigung über Ihre Beiträge in den Altersvorsorgeprodukten ETF Rürup und ETF Riester wird Ihnen im Bereich Raisin des WeltSparen Onlinebankings unter dem Menüpunkt Dokumente von der Raisin GmbH eingestellt.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuerberatung erbringen dürfen und keine Haftung für die Korrektheit steuerlicher Angaben übernehmen. Wir können auch nicht ausschließen, dass es zu Rückfragen Ihres Finanzamtes kommt. Gemäß § 3 und § 4 des Steuerberatungsgesetzes darf WeltSparen keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist. WeltSparen unterliegt dem in § 5 StBerG ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen. Wir bitten Sie daher, sich durch Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt weitergehend beraten zu lassen.

Informationen zur steuerlichen Behandlung von Tages- und Festgeldern (Einlagengeschäft)

Unterlagen

Dokumente für WeltSparen-Kunden

Unsere Partnerbanken stellen Ihnen zur Fälligkeit der Anlage oder am Ende des Jahres einer Zinszahlung einen Kontoauszug zur Verfügung, in dem alle relevanten Informationen vorhanden sind. Dazu gehören Informationen zum Zinsertrag, der Quellensteuer oder dem Wechselkurs. Diese Dokumente werden in Ihrem persönlichen Postfach des Onlinebanking von WeltSparen zur Verfügung gestellt. Als zusätzlichen Service von WeltSparen erhalten alle Kunden im ersten Quartal des Jahres kostenlos eine Übersicht und Information zu allen steuerrelevanten Positionen des Vorjahres. Diese Übersicht können Sie sich ausdrucken und zur Erstellung Ihrer Steuererklärung zu Rate ziehen.

Besteuerung

Harmonisierte Besteuerung in der EU

Die Besteuerung von Zinserträgen privater Sparer ist in Europa weitgehend harmonisiert. Daher entspricht die Höhe der Besteuerung im Wesentlichen der Besteuerung einer Einlage in Deutschland. Der einzige mögliche Unterschied besteht darin, dass je nach Land eine Quellensteuer im Ausland einbehalten werden kann. Diese kann ggf. bei Angabe in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden, so dass die Höhe der Steuerlast in Deutschland nicht überstiegen wird. Dazu ist im Einzelfall ein kostenloser Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes in Deutschland erforderlich (Einzelheiten entnehmen Sie dem Bereich „Einzureichende Unterlagen“).

Steuerpflicht in Deutschland

Steuerpflicht in Deutschland

Kunden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sind in der Regel in Deutschland steuerpflichtig. Alle Einkünfte, also auch erwirtschaftete Zinsen, sind in der Steuererklärung anzugeben.

Freistellungsauftrag/NV-Bescheinigungen

Freistellungsauftrag/NV-Bescheinigungen

Die Möglichkeiten einer steuerlichen Freistellung von Anlagen unterscheiden sich grundsätzlich je nach Anlagemodell (hier unterscheiden wir nach Einzelkonto oder Treuhandkonto) und der Ansässigkeit der betreffenden Partnerbank:

  1. Ausländische Partnerbanken (keine Treuhandanlage)
  2. Deutsche Partnerbanken (keine Treuhandanlage)
  3. Inländische und ausländische Partnerbanken mit Treuhandanlage

Ein Freistellungsauftrag dient dazu, dass anfallende Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 1.000 € pro Einzelperson und 2.000 € für gemeinschaftlich veranlagte Personen (Sparerpauschbetrag Stand: 2024) nicht besteuert werden.

Eine Alternative dazu bietet die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Mit diesem Formular bestätigt die Antragstellerin oder der Antragsteller dem Finanzamt, dass keine Einkommensteuer abgeführt und keine jährliche Einkommensteuerklärung abgegeben werden braucht, da die Gesamteinkünfte innerhalb des Jahres den Grundfreibetrag nicht überschreiten.

Detaillierte Informationen zum Anlagemodell und der Ansässigkeit der Partnerbank finden Sie im Produktinformationsblatt zum Angebot und in Ihrem Onlinebanking in den Details zum jeweiligen Anlagekonto.

Ebenso haben wir weitere Informationen für Sie in unserem Hilfebereich zum Thema Freistellungsauftrag/NV-Bescheinigungen zusammengestellt.

Grundfreibeträge

Grundfreibeträge

In Deutschland gelten für Einkünfte aus Kapitalvermögen Grundfreibeträge, derzeit 11.604 € pro Jahr für Alleinstehende und 23.208 € (Stand: 2024) pro Jahr für gemeinsam Veranlagte. Kunden können einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung nur für die deutschen Partnerbanken von WeltSparen verwenden, da die ausländischen Banken keine deutsche Abgeltungssteuer einbehalten und abführen dürfen. Dies bedeutet, dass Einkünfte aus dem Ausland direkt über die Steuererklärung gutgeschrieben werden.

Rückerstattung von Quellensteuer

Beratungsausschluss

Bitte beachten Sie, dass WeltSparen keine Steuerberatung erbringen darf und keine Haftung für die Korrektheit steuerlicher Angaben übernimmt. Gemäß den Paragraphen 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes darf keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen geleistet werden, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist. WeltSparen unterliegt dem in Paragraph 5 ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.

Eine nachträgliche Korrektur einer im Ausland abgeführten Quellensteuer ist über WeltSparen nicht möglich. Wir bitten Sie daher, sich durch Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt weitergehend beraten zu lassen.

Das Bundeszentralamt für Steuern bietet mit dem Steuerlichen Info-Center (SIC) eine Anlaufstelle für die verschiedensten allgemeinen Fragen. Eine steuerliche Beratung beziehungsweise Rechtsberatung im Einzelfall kann und soll durch die Angebote des SIC nicht ersetzt werden. Hier geht es zum Steuerlichen Info-Center (SIC): https://www.bzst.de/DE/Service/SteuerlichesInfocenter/steuerlichesinfocenter_node.html.

Einzureichende Unterlagen bei Partnerbanken für Kunden mit Steueransässigkeit in Deutschland (Einlagengeschäft)

WeltSparen stellt die Unterlagen bei Bedarf rechtzeitig und vorausgefüllt zur Verfügung.

Belgien

Bank: CKV, Byblos Bank Europe

  • Um die Quellensteuer von 30,00 % zu vermeiden, sind während der Auftragserteilung Angaben zur Steueransässigkeit außerhalb Belgiens abzugeben. Die Fragen werden Ihnen im Eröffnungsprozess im Onlinebanking angezeigt und sind zu bestätigen. Falls Sie die Angaben nicht bestätigen können, ist keine Auftragserteilung zur Kontoeröffnung möglich.

Quellensteuersatz:

30,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

0,00 % (keine Quellensteuer)

Einzureichendes Dokument:

  • Es sind keine Unterlagen einzureichen. Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit werden bei der Auftragserteilung automatisch abgefragt.

Beispiel:

Bitte beachten Sie, dass dies nur ein Beispiel ist. Die notwendigen Steuerunterlagen erhalten Sie bei der Eröffnung eines Kontos mit deutschsprachigen Anweisungen.

Bulgarien

Banken: Bulgarian-American Credit Bank, Fibank, International Asset Bank, Investbank, TBI Bank

Wie man die Quellensteuer reduziert:

  • In Bulgarien ist ein vom Kunden und dem Finanzamt ausgefüllter und unterschriebener Nachweis (Formular „Wohnsitzbescheinigung“) und zusätzlich ein vom Kunden unterschriebenes Formular „Erklärung über den wirtschaftlichen Eigentümer des Einkommens“ vorzulegen.
  • Um eine Bearbeitung durch die deutschen und anschliessend bulgarischen Steuerbehörden zu gewährleisten, reichen Sie die entsprechenden Unterlagen bitte nur zwischen drei und sechs Monaten vor dem Zinszahlungstermin (Fälligkeitsdatum) bei Ihrem Finanzamt ein.
  • Wenn Sie mehrere Festgelder bei der Partnerbank mit demselben Fälligkeitsdatum haben, brauchen Sie die Unterlagen nur einmal einzureichen, auch wenn Sie für jede Eröffnung des Festgeldes Dokumente erhalten haben.
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit unterschiedlichen Fälligkeitsjahren haben, sind die Unterlagen pro Kalenderjahr einzureichen.
  • Die entsprechenden Steuerunterlagen für die Reduzierung der Quellensteuer stellen wir Ihnen mit Beginn der Einreichungsfrist in Ihrem WeltSparen Onlinebanking zur Verfügung. Die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen übermitteln wir selbstverständlich kostenlos im Original an die Partnerbank.

Quellensteuersatz:

10,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

5,00 % (voll anrechenbar, sofern nicht im Ausland erstattungsfähig)

Einzureichende Dokumente:

Ansässigkeitsbescheinigung & Erklärung über den wirtschaftlich Berechtigten der Einnahmen

Frist:

Spätestens 6 Wochen vor Zinszahlung (das heißt, vor Fälligkeit) im Original postalisch an WeltSparen senden:

WeltSparen
Postfach 44 05 54
12005 Berlin, Deutschland

Deutschland

Banken: Aareal Bank, Arab Banking Corporation SA, Bankhaus August Lenz, Bankhaus Obotritia, Bankhaus Rautenschlein, Bank11, Bremische Volksbank, Calenberger Kreditverein, Creditplus Bank, Debeka Bausparkasse, Deutsche Pfandbriefbank, GRENKE Bank, GEFA BANK, Hanseatic, KT Bank, mediserv Bank, Misr Bank, Münchener Hypothekenbank, NIBC Bank, Otto M. Schröder Bank AG, PEAC BANK, Raiffeisenbank Schaafheim, Raiffeisenbank Straubing, Raiffeisenbank Wittelsbacher Land, SIGNAL IDUNA Bauspar AG, solarisBank, Sparda-Bank Hannover, Sparda-Bank Nürnberg, Südtiroler Sparkasse, UniCredit Bank, Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank, Volksbank Marl-Recklinghausen, Volksbank Mittweida, Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf, Volksbank Rhein-Ruhr, VR-Bank Rottal-Inn, VR-Bank Mittelfranken Mitte, Hamburg Commercial Bank, AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft

In Deutschland beziehungsweise bei den deutschen Partnerbanken ist die steuerliche Freistellung im Rahmen von Grundfreibeträgen und Sparerpauschbeträgen generell mit einem Freistellungsauftrag beziehungsweise einer Nichtveranlagungsbescheinigung möglich. Weitere Informationen erhalten Sie oben im Punkt „Informationen zur steuerliche Behandlung“ unter „Grundfreibeträge in Deutschland“. Das Formular zum Einreichen Ihres Freistellungsauftrags finden Sie bei der entsprechenden Anlage bereits vorausgefüllt im Bereich "Steuerdokumente" in Ihrem Onlinebanking. Gerne leitet WeltSparen das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Formular kostenlos an die Partnerbank weiter.

Falls Sie hingegen eine Nichtveranlagungsbescheinigung für die steuerliche Freistellung bei den deutschen Partnerbanken, der Raisin Bank für Ihre Anlagen im Treuhandmodell oder den Depotbanken einreichen möchten, können Sie uns gerne jeweils ein Scan des Originalexemplars zusenden. Sie können die Unterlagen per Nachricht aus dem Onlinebanking und per E-Mail an kundenservice@weltsparen.de schicken.

Bitte beachten Sie, dass das jeweilige Dokument spätestens 28 Tage vor der Zinszahlung/Zinszufluss vorzuliegen hat, damit unsere Partnerbank dieses berücksichtigen kann.

Besonderheit: Aareal Bank, Arab Banking Corporation SA, Banco do Brasil, Creditplus Bank, Deutsche Pfandbriefbank, mediserv Bank, Münchener Hypothekenbank, SIGNAL IDUNA Bauspar AG, Hamburg Commercial Bank, AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft

Durch die Treuhandvereinbarung mit der Raisin Bank AG kann ein Freistellungsauftrag ausschließlich im Onlinebanking des WeltSpar-Kontos im Bereich "Freistellungsauftrag" eingerichtet werden. Dieser Freistellungsauftrag gilt für alle Banken mit Treuhandmodell. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass ein Freistellungsauftrag nicht per Post erteilt werden kann und dass ein Wechsel, im aktuellen Steuerjahr, von einem gemeinsamen Freistellungsauftrag auf einen Einzel-Freistellungsauftrag technisch ausgeschlossen ist.

Dänemark

Banken: Kompasbank A/S

In Dänemark fällt keine Quellensteuer an. Es ist somit kein Nachweis erforderlich.

Estland

Banken: Inbank, Coop Pank, Holm Bank, LHV

In Estland fällt keine Quellensteuer an. Es ist somit kein Nachweis erforderlich.

Finnland

Banken: Alisa Bank, Oma Savings Bank

In Finnland fällt keine Quellensteuer an. Es ist somit kein Nachweis erforderlich.

Frankreich

Banken: Banque Wormser Frères, BGFIBank Europe, Ecobank International, Europe Arab Bank SA, Memo Bank SA, My Money Bank, Younited Credit, Banque BCP S.A.S., Distingo Bank, Orange Bank S.A., Caisse d’Epargne Grand Est Europe

In Frankreich fällt keine Quellensteuer an. Es ist somit kein Nachweis erforderlich.

Griechenland

Banken: Aegean Baltic Bank, Attica Bank

In Griechenland wird eine nicht reduzierte Quellensteuer in Höhe von 15,00 % einbehalten. Die Zinszahlung und der ausländische Quellensteuereinbehalt erfolgen einmalig zum Laufzeitende der Anlage direkt durch die Bank.

Bitte beachten Sie, dass WeltSparen und die griechischen Banken aufgrund technisch-organisatorischer Limitationen keine Unterstützung im Steuerprozess anbieten können, so dass keine Reduzierung der Quellensteuer auf 10,00 % möglich ist. Eine Quellensteuer in Höhe von 10,00 % ist trotzdem voll anrechenbar, sofern nicht im Ausland erstattungsfähig. Wir bitten Sie um Verständnis.

Besonderheiten bei der deutschen Besteuerung von Anlagen im Treuhandmodell

Durch die Treuhandvereinbarung mit der Raisin Bank AG erfolgt ebenfalls ein direkter Steuereinbehalt in Deutschland. Sie können hierfür einen Freistellungsauftrag ausschließlich im Onlinebanking des WeltSpar-Kontos im Bereich "Freistellungsauftrag" einrichten. Dieser Freistellungsauftrag gilt für alle Banken mit Treuhandmodell. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass ein Freistellungsauftrag nicht per Post erteilt werden kann und dass ein Wechsel, im aktuellen Steuerjahr, von einem gemeinsamen Freistellungsauftrag auf einen Einzel-Freistellungsauftrag technisch ausgeschlossen ist.

Falls Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung für die steuerliche Freistellung bei den Banken mit Treuhandmodell einreichen möchten, können Sie uns gerne ein Originalexemplar zusenden.

Sie können die Nichtveranlagungsbescheinigung alternativ an folgende Postanschrift senden:

WeltSparen
Postfach 44 05 54
12005 Berlin, Deutschland

Großbritannien

Banken: Bank & Clients, FirstSave €uro, Wyelands Bank

In Großbritannien fällt keine Quellensteuer an. Es ist somit kein Nachweis erforderlich.

Irland

Bank: Allied Irish Banks

Vorgehensweise zur Reduzierung der Quellensteuer:

  • In Irland ist ein unterschriebener Nachweis, die sogenannte „Non-resident Declaration“ (Erklärung über die Nicht-Ansässigkeit), einzureichen.
  • Um die Bearbeitung durch die irischen Steuerbehörden zu gewährleisten, reichen Sie bitte die jeweiligen Unterlagen spätestens fünf Wochen vor dem Zinszahlungstermin (Fälligkeit) im Original per Post ein.
  • Die Unterlagen werden einmalig für das erste Festgeld bei der Allied Irish Banks zur Vermeidung von Quellensteuern benötigt. Sollten Sie Ihr Festgeld verlängern oder weitere Festgelder bei der Allied Irish Banks eröffnen, brauchen Sie die Unterlagen kein weiteres Mal einzureichen, sofern sich an der Ansässigkeit nichts ändert.
  • Das entsprechende Formular für die Reduzierung der Quellensteuer stellen wir Ihnen mit Beginn der Einreichungsfrist in Ihrem WeltSparen Onlinebanking zur Verfügung. Die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen übermitteln wir selbstverständlich kostenlos im Original an die Partnerbank.

Quellensteuersatz:

20,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

0,00 % (keine Quellensteuer)

Einzureichendes Dokument:

Non-resident Declaration (Erklärung über die Nicht-Ansässigkeit)

Frist:

Spätestens fünf Wochen vor Fälligkeit im Original unterschrieben postalisch an WeltSparen senden:

WeltSparen

Postfach 44 05 54

12005 Berlin, Deutschland

Italien

Banken: Banca CF+, Banca di Cividale, Banca Finint, Banca Ifis, Banca del Fucino, Banca Popolare di Cortona, Banca Popolare Sant’Angelo,Banca Popolare di Fondi, Banca Privata Leasing, Banca Progetto, Banca Promos, Banca Profilo, Banca Sistema, Cherry Bank, Credito Lombardo Veneto, GBM Banca, illimity, imprebanca, Investitionsbank Trentino-Südtirol, Istituto per il Credito Sportivo, Solution Bank, Vivibanca, Aigis Banca, IBL Banca

In Italien fällt keine Quellensteuer an. Es ist somit kein Nachweis erforderlich.

Kroatien

Banken: Agram Banka, KentBank, Podravska banka

  • In Kroatien ist ein vom Kunden und Finanzamt unterschriebenes Steuerformular (Formular „Ansässigkeitsbescheinigung“) einzureichen.
  • Um die Bearbeitung durch die deutschen und im Anschluss kroatischen Steuerbehörden zu gewährleisten, reichen Sie bitte die jeweiligen Unterlagen erst im Zeitraum zwischen drei und sechs Monaten vor dem Zinszahlungstermin (Fälligkeit) bei Ihrem Finanzamt ein. Unterlagen mit einem früheren Bestätigungsdatum des Finanzamtes werden leider nicht akzeptiert.
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit dem gleichen Jahr der Fälligkeit bei der Partnerbank haben, brauchen Sie die Unterlagen nur einmal einzureichen, auch wenn Sie pro Festgelderöffnung jeweils Unterlagen erhalten haben.
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit unterschiedlichen Fälligkeitsjahren haben, sind die Unterlagen jeweils einmal pro Kalenderjahr der entsprechenden Fälligkeit einzureichen.
  • Die entsprechenden Steuerunterlagen für die Reduzierung der Quellensteuer stellen wir Ihnen mit Beginn der Einreichungsfrist in Ihrem WeltSparen Onlinebanking zur Verfügung. Die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen übermitteln wir selbstverständlich kostenlos im Original an die Partnerbank.

Quellensteuersatz:

12,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

0,00 % (keine Quellensteuer)

Einzureichendes Dokument:

Ansässigkeitsbescheinigung

Frist:

Spätestens vier Wochen vor der Fälligkeit im Original postalisch an WeltSparen senden:

WeltSparen
Postfach 44 05 54
12005 Berlin, Deutschland

Lettland

Banken: BluOr Bank AS, Rietumu Banka, Signet Bank

  • In Lettland ist ein vom Kunden und Finanzamt unterschriebenes Steuerformular (Formular „Resident´s Certificate- Application for Tax Relieves) einzureichen.
  • Dieses Formular fünf Jahre gültig und wird für alle Anlagen berücksichtigt, die in diesem Zeitraum bei der entsprechenden Partnerbank fällig werden.
  • Die entsprechenden Steuerunterlagen für die Reduzierung der Quellensteuer stellen wir Ihnen mit Beginn der Einreichungsfrist in Ihrem WeltSparen Onlinebanking zur Verfügung. Die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen übermitteln wir selbstverständlich kostenlos im Original an die Partnerbank.

Quellensteuersatz:

20,00 % (reduzierbar)

Reduzierter Quellensteuersatz:

10,00 %

Einzureichendes Dokument:

Ansässigkeitsbescheinigung (Resident´s Certificate- Application for Tax Relieves)

Frist:

Spätestens acht Wochen vor der Fälligkeit im Original postalisch an WeltSparen senden:

WeltSparen
Postfach 44 05 54
12005 Berlin, Deutschland

Lichtenstein

Bank: SIGMA Bank AG
In Liechtenstein fällt keine Quellensteuer an. Es ist somit kein Nachweis erforderlich.

Litauen

Banken: Finora Bank, Fjord Bank, Mano Bankas, Medicinos Bankas, Saldo Bank UAB, Šiaulių Bankas, SME Bank, Payray

Vorgehensweise zur Reduzierung der Quellensteuer:

  • In Litauen ist ein vom Kunden und Finanzamt ausgefüllter und unterschriebener Nachweis (Formular „Ansässigkeitsbescheinigung“) und zusätzlich ein vom Kunden unterschriebenes Formular „Claim for Reduction or Exemption from the anticipatory Tax withheld at Source FR0021, DAS-1″ („Antrag auf Freistellung von oder Reduzierung der Quellensteuer“) einzureichen.
  • Um die Bearbeitung durch die deutsche und im Anschluss litauische Steuerbehörde zu gewährleisten, reichen Sie bitte die jeweiligen Unterlagen erst im Zeitraum zwischen drei und sechs Monaten vor dem Zinszahlungstermin (Fälligkeit) bei Ihrem Finanzamt ein.
  • Falls Sie mehrere Festgelder bei der Partnerbank haben, sind separate Unterlagen je Festgeld einzureichen.
  • Die entsprechenden Steuerunterlagen für die Reduzierung der Quellensteuer stellen wir Ihnen mit Beginn der Einreichungsfrist in Ihrem WeltSparen Onlinebanking zur Verfügung. Die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen übermitteln wir selbstverständlich kostenlos im Original an die Partnerbank.

Besonderheiten:

European Merchant Bank: Aufgrund technischer und organisatorischer Gegebenheiten kann die European Merchant Bank keine Unterstützung zur Reduzierung der litauischen Quellensteuer anbieten.

Finora Bank & Saldo Bank: Bitte senden Sie die Ansässigkeitsbescheinigung sowie das FR0021, DAS-1 Formular als Anhang einer Nachricht aus dem Onlinebanking ein. Alternativ können Sie das Dokument als Anhang per E-Mail an kundenservice@weltsparen.de senden.

Quellensteuersatz:

15,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

10,00 % (voll anrechenbar, sofern nicht im Ausland erstattungsfähig)

Einzureichende Dokumente:

Ansässigkeitsbescheinigung, „Claim for Reduction or Exemption from the anticipatory Tax withheld at Source, FR0021, DAS-1“ („Antrag auf Freistellung von oder Reduzierung der Quellensteuer“)

Frist:

Spätestens 6 Wochen vor Zinszahlung (das heißt, vor Fälligkeit) im Original postalisch an WeltSparen senden:

WeltSparen
Postfach 44 05 54
12005 Berlin, Deutschland

Luxemburg

Banken: Itaú BBA Europe, novobanco, RiverBank

In Luxemburg fällt keine Quellensteuer an. Es ist somit kein Nachweis erforderlich.

Malta

Banken: FCM Bank, FIMBank, Izola Bank, Credorax Bank, MeDirect Bank, Novum Bank, BNF Bank

In Malta fällt keine Quellensteuer an. Es ist somit kein Nachweis erforderlich.

Besonderheit: FCM Bank, FIMBank, Izola Bank, Credorax Bank, MeDirect Bank, Novum Bank, BNF Bank

Durch die Treuhandvereinbarung mit der Raisin Bank AG erfolgt ebenfalls ein direkter Steuereinbehalt in Deutschland. Sie können hierfür einen Freistellungsauftrag ausschließlich im Onlinebanking des WeltSpar-Kontos im Bereich "Freistellungsauftrag" einrichten. Dieser Freistellungsauftrag gilt für alle Banken mit Treuhandmodell. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass ein Freistellungsauftrag nicht per Post erteilt werden kann und dass ein Wechsel, im aktuellen Steuerjahr, von einem gemeinsamen Freistellungsauftrag auf einen Einzel-Freistellungsauftrag technisch ausgeschlossen ist.

Falls Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung für die steuerliche Freistellung bei den Banken mit Treuhandmodell einreichen möchten, können Sie uns gerne ein Originalexemplar zusenden.

Sie können die Nichtveranlagungsbescheinigung an folgende Postanschrift senden:

WeltSparen
Postfach 44 05 54
12005 Berlin, Deutschland

Niederlande

Bank: DLL

In den Niederlanden fällt keine Quellensteuer an. Es ist somit kein Nachweis erforderlich.

Norwegen

Banken: BN Bank, Instabank, Morrow Bank, Lea Bank

In Norwegen fällt keine Quellensteuer an. Es ist somit kein Nachweis erforderlich.

Österreich

Banken: Addiko Bank, Anadi Bank, Euram Bank

  • In Österreich ist ein vom Kunden und Finanzamt ausgefüllter und unterschriebener Nachweis (Formular „Erklärung natürlicher Personen für Zwecke innerstaatlicher Quellensteuerentlastung“) einzureichen.
  • Um die Bearbeitung durch die deutschen und im Anschluss österreichischen Steuerbehörden zu gewährleisten, reichen Sie bitte die jeweiligen Unterlagen erst im Zeitraum zwischen sechs und drei Monaten (Ausnahme Euram: Die Unterlagen können gern schon direkt nach Eröffnung eingereicht werden) vor Zinszahlung bei Ihrem Finanzamt ein. Diese gelten für 3 beziehungsweise 5 Jahre. (Die Gültigkeit der Unterlagen ist auf Seite 1 des Formulars vermerkt.)
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit dem gleichen Jahr der Zinszahlung bei der Partnerbank haben, brauchen Sie die Unterlagen alle 3 beziehungsweise 5 Jahre nur einmal einzureichen, auch wenn Sie pro Festgelderöffnung jeweils Unterlagen erhalten haben.
  • Die entsprechenden Steuerunterlagen für die Reduzierung der Quellensteuer stellen wir Ihnen mit Beginn der Einreichungsfrist in Ihrem WeltSparen Onlinebanking zur Verfügung. Die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen übermitteln wir selbstverständlich kostenlos im Original an die Partnerbank.

Quellensteuersatz:

25,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

0,00 % (keine Quellensteuer)

Einzureichendes Dokument:

Österreichisches Steuerformular „Erklärung natürlicher Personen für Zwecke innerstaatlicher Quellensteuerentlastung“

Frist:

Spätestens drei Wochen vor Zinszahlung im Original postalisch an WeltSparen senden:

WeltSparen
Postfach 44 05 54
12005 Berlin, Deutschland

Polen

Bank: Alior Bank

Vorgehensweise zur Reduzierung der Quellensteuer:

  • In Polen ist ein vom Kunden und Finanzamt unterschriebener Nachweis (Formular „Ansässigkeitsbescheinigung“) einzureichen.
  • Um die Bearbeitung durch die deutschen und im Anschluss polnischen Steuerbehörden zu gewährleisten, reichen Sie bitte die jeweiligen Unterlagen erst im Zeitraum zwischen drei und sechs Monaten vor dem Zinszahlungstermin (Fälligkeit) bei Ihrem Finanzamt ein.
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit dem gleichen Jahr der Fälligkeit bei der Partnerbank haben, brauchen Sie die Unterlagen nur einmal einzureichen, auch wenn Sie pro Festgelderöffnung jeweils Unterlagen erhalten haben.
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit unterschiedlichen Fälligkeitsjahren haben, sind die Unterlagen jeweils einmal pro Kalenderjahr der entsprechenden Fälligkeit einzureichen.
  • Die entsprechenden Steuerunterlagen für die Reduzierung der Quellensteuer stellen wir Ihnen mit Beginn der Einreichungsfrist in Ihrem WeltSparen Onlinebanking zur Verfügung. Die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen übermitteln wir selbstverständlich kostenlos im Original an die Partnerbank.

Quellensteuersatz:

20,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

5,00 % (voll anrechenbar, sofern nicht im Ausland erstattungsfähig)

Einzureichendes Dokument:

Ansässigkeitsbescheinigung

Frist:

Spätestens sechs Wochen vor Zinszahlung (das heißt, vor Fälligkeit) im Original postalisch an WeltSparen senden:

WeltSparen
Postfach 44 05 54
12005 Berlin, Deutschland

Portugal

Banken: Banco BAI Europa, Banco BNI Europa, Bison Bank, Haitong Bank, Banco Português de Gestão

Vorgehensweise zur Reduzierung der Quellensteuer:

  • In Portugal ist ein vom Kunden und Finanzamt unterschriebener Nachweis (Formular „Ansässigkeitsbescheinigung“) sowie ein portugiesisches Steuerformular einzureichen.
  • Um die Bearbeitung durch die deutschen und im Anschluss portugiesischen Steuerbehörden zu gewährleisten, reichen Sie bitte die jeweiligen Unterlagen 12 Monate (nicht früher!) vor Fälligkeit bei Ihrem Finanzamt ein. (Grund: Die portugiesische Steuerbehörde akzeptiert nur Steuerdokumente, die maximal 12 Monate vor Fälligkeit ausgestellt beziehungsweise unterschrieben wurden.)
  • Falls Sie mehrere Festgelder bei der Partnerbank haben, sind die Unterlagen mehrmals einzureichen – für jede von Ihnen abgeschlossene Festgeldanlage separat und maximal 12 Monate vor der jeweiligen Fälligkeit.
  • Die entsprechenden Steuerunterlagen für die Reduzierung der Quellensteuer stellen wir Ihnen mit Beginn der Einreichungsfrist in Ihrem WeltSparen Onlinebanking zur Verfügung. Die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen übermitteln wir selbstverständlich kostenlos im Original an die Partnerbank.

Quellensteuersatz:

28,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

15,00 % (voll anrechenbar, sofern nicht im Ausland erstattungsfähig)

Einzureichende Dokumente:

Ansässigkeitsbescheinigung

Portugiesisches Steuerformular „CLAIM FOR TOTAL OR PARTIAL EXEMPTION FROM PORTUGUESE WITHHOLDING TAX, UNDER THE CONVENTION FOR THE AVOIDANCE OF DOUBLE TAXATION BETWEEN PORTUGAL AND GERMANY“ mit englischer Übersetzung und deutschsprachigen Ausfüllhinweisen

Frist:

Spätestens vier Wochen vor Zinszahlung (das heißt, vor Fälligkeit) im Original postalisch an WeltSparen senden:

WeltSparen
Postfach 44 05 54
12005 Berlin, Deutschland

Schweden

Banken: Aros Kapital, Avida Finans, Bluestep Bank, Collector Bank, Erik Penser Bank, Hoist Finance, Nordax Bank, Nordiska, Resurs Bank, TF Bank, Klarna, Qliro AB, Qred Bank AB, Rediem Capital AB

In Schweden fällt keine Quellensteuer an. Es ist somit kein Nachweis erforderlich.

Spanien

Banken: BFF BANK S.p.A. Sucursal en España, Banco Finantia, S.A. Sucursal en España, Haitong Bank S.A. Sucursal en España, A&G Banco S.A.U.

I) BFF BANK S.p.A. Sucursal en España, Banco Finantia, S.A., Sucursal en España:

  • In Spanien ist bei der Kontoeröffnung ein vom Kunden unterschriebenes Steuerformular („Declaración de Residencia Fiscal“) zur Reduzierung der Quellensteuer einzureichen.
  • Das Formular laden Sie bitte für die BFF BANK S.p.A. Sucursal en España und die Banco Finantia, S.A., Sucursal en España im Onlinebanking hoch oder übersenden es als Scan per E-Mail oder postalisch im Original an WeltSparen, wir übermitteln es dann an die Partnerbank. Für die A&G Banco S.A.U. senden Sie uns bitte das von Ihnen unterschriebene Steuerformular als Scan zu.

Quellensteuersatz:

19,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

0,00 % (keine Quellensteuer)

Einzureichendes Dokument:

Vorbefülltes Spanisches Steuerformular („Declaración de Residencia Fiscal“) mit deutschsprachigen Ausfüllhinweisen

Dieses Formular braucht nur einmal pro Person eingereicht zu werden und ist daher nur bei Eröffnung des ersten Festgelds erforderlich.

Frist:

Steuerformular unterschrieben für Banco Finantia, S.A., Sucursal en España und BFF BANK S.p.A. Sucursal en España als Scan oder im Original bei WeltSparen einreichen. Entweder bequem aus dem Onlinebanking hochladen oder alternativ als Anhang per E-Mail an kundenservice@weltsparen.de senden oder die Unterlagen an folgende Postanschrift schicken:

WeltSparen
Postfach 44 05 54
12005 Berlin, Deutschland

II) Haitong Bank S.A. Sucursal en España:

  • Ein vom Kunden und Finanzamt unterschriebener Nachweis (Formular „Ansässigkeitsbescheinigung“) ist einzureichen.
  • Um die Bearbeitung durch die deutschen und im Anschluss spanischen Steuerbehörden zu gewährleisten, reichen Sie bitte die jeweiligen Unterlagen erst im Zeitraum zwölf Monaten vor dem Zinszahlungstermin (Fälligkeit) bei Ihrem Finanzamt ein.
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit dem gleichen Jahr der Fälligkeit bei der Partnerbank haben, brauchen Sie die Unterlagen nur einmal einzureichen, auch wenn Sie pro Festgelderöffnung jeweils Unterlagen erhalten haben.
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit unterschiedlichen Fälligkeitsjahren haben, sind die Unterlagen jeweils einmal pro Kalenderjahr der entsprechenden Fälligkeit einzureichen.
  • Die entsprechenden Steuerunterlagen für die Reduzierung der Quellensteuer stellen wir Ihnen mit Beginn der Einreichungsfrist in Ihrem WeltSparen Onlinebanking zur Verfügung. Die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen übermitteln wir selbstverständlich kostenlos im Original an die Partnerbank.

Quellensteuersatz:

19,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

0,00 % (keine Quellensteuer)

Einzureichendes Dokument:

Ansässigkeitsbescheinigung

Falls Sie mehrere Festgelder mit unterschiedlichen Fälligkeitsjahren haben, sind die Unterlagen jeweils einmal pro Kalenderjahr der entsprechenden Fälligkeit einzureichen.

Frist:

Spätestens vier Wochen vor Zinszahlung (das heißt, vor Fälligkeit) bequem als Anhang einer Nachricht oder im Original postalisch an WeltSparen senden:

WeltSparen
Postfach 44 05 54
12005 Berlin, Deutschland

Slowakische Republik

Bank: Privatbanka, a.s.

  • In der Slowakei ist ein vom Kunden und Finanzamt unterschriebener Nachweis (Formular „Ansässigkeitsbescheinigung“) einzureichen.
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit dem gleichen Jahr der Zinszahlung bei der Partnerbank haben, brauchen Sie die Unterlagen nur einmal einzureichen, auch wenn Sie pro Festgelderöffnung jeweils Unterlagen erhalten haben.
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit unterschiedlichen Zinszahlungsjahren haben, brauchen Sie die Unterlagen nur einmal einzureichen, auch wenn Sie pro Festgelderöffnung jeweils Unterlagen erhalten haben.
  • Die entsprechenden Steuerunterlagen für die Reduzierung der Quellensteuer stellen wir Ihnen mit Beginn der Einreichungsfrist in Ihrem WeltSparen Onlinebanking zur Verfügung. Die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen übermitteln wir selbstverständlich kostenlos im Original an die Partnerbank.

Quellensteuersatz:

19,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

0,00 % (keine Quellensteuer)

Einzureichendes Dokument:

Ansässigkeitsbescheinigung

Frist:

Spätestens vier Wochen vor der ersten Zinszahlung im Original postalisch an WeltSparen senden.

WeltSparen
Postfach 44 05 54
12005 Berlin, Deutschland

Tschechische Republik

Banken: Expobank, J&T Banka

Vorgehensweise zur Reduzierung der Quellensteuer:

  • In Tschechien ist ein vom Kunden und Finanzamt unterschriebener Nachweis (Formular „Ansässigkeitsbescheinigung“) einzureichen.
  • Um die Bearbeitung durch die deutschen und im Anschluss tschechischen Steuerbehörden zu gewährleisten, reichen Sie bitte die jeweiligen Unterlagen 90 Tage (nicht früher!) vor Fälligkeit bei Ihrem Finanzamt ein. (Grund: Die tschechische Steuerbehörde akzeptiert nur Steuerdokumente, die maximal 90 Tage vor Fälligkeit ausgestellt beziehungsweise unterschrieben wurden.)
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit dem gleichen Jahr der Fälligkeit bei der Partnerbank haben, brauchen Sie die Unterlagen nur einmal einzureichen, sofern diese maximal 90 Tage vor Fälligkeit jedes Festgelds ausgestellt beziehungsweise unterschrieben wurden, auch wenn Sie pro Festgelderöffnung jeweils Unterlagen erhalten haben.
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit unterschiedlichen Jahren der Fälligkeit haben, sind die Unterlagen pro Kalenderjahr einzureichen.
  • Die entsprechenden Steuerunterlagen für die Reduzierung der Quellensteuer stellen wir Ihnen mit Beginn der Einreichungsfrist in Ihrem WeltSparen Onlinebanking zur Verfügung. Die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen übermitteln wir selbstverständlich kostenlos im Original an die Partnerbank.

Besonderheiten:

J&T Banka: Bitte senden Sie die Ansässigkeitsbescheinigung als Anhang einer Nachricht aus dem Onlinebanking ein. Alternativ können Sie das Dokument als Anhang per E-Mail an kundenservice@weltsparen.de senden.

Quellensteuersatz:

15,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

0,00 % (keine Quellensteuer)

Einzureichendes Dokument:

Ansässigkeitsbescheinigung

Frist:

Spätestens 4 Wochen vor Zinszahlung (das heißt, vor Fälligkeit) senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular für die Expobank im Original postalisch an WeltSparen:

WeltSparen
Postfach 44 05 54
12005 Berlin, Deutschland

Informationen zur steuerlichen Behandlung der Raisin Invest Portfolios (Anlagengeschäft)

Unterlagen

Unterlagen für Raisin Invest Kunden

Der Versand der Jahressteuerbescheinigung für Ihr Portfolio erfolgt stets bis Mitte April eines Jahres für das abgelaufene Steuerjahr. In der Jahressteuerbescheinigung werden die Kapitalerträge und die darauf abgeführten Steuern (inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) kumuliert für ein Kalenderjahr ausgewiesen.

Die Jahressteuerbescheinigung wird Ihnen von der Depotbank DAB BNP Paribas im Original postalisch zugestellt, sofern:

  • unter Berücksichtigung von Freistellungsaufträgen oder Nichtveranlagungsbescheinigungen tatsächlich Steuern oder Zuschläge einbehalten und abgeführt worden sind, und/oder
  • Sie kein weiteres Konto beziehungsweise Depot in einem weiteren Geschäftsbereich der BNP Paribas Deutschland im abgelaufenen Steuerjahr führten. Unterhielten Sie – wenn auch nur zwischenzeitlich – im abgelaufenen Jahr ein weiteres Konto beziehungsweise Depot bei der DAB BNP Paribas oder Consorsbank (beide gehören zu BNP Paribas Deutschland), erhalten Sie Ihre Jahressteuerbescheinigung gesondert im Laufe des ersten Halbjahres von dem entsprechenden Geschäftsbereich.

Besteuerung

Besteuerung der ETFs und Indexfonds

In der Regel ist in Deutschland für Kapitalerträge die sogenannte Abgeltungsteuer zu entrichten. Diese Steuer, welche auch ETFs und Indexfonds betrifft, wird von der Depotbank, DAB BNP Paribas, für Sie direkt einbehalten und abgeführt. Wer die Möglichkeit nutzt, Einkünfte aus Kapitalvermögen von der Abgeltungsteuer freizustellen, erfährt für den freigestellten Betrag in Höhe des Sparerpauschbetrags bis zu 1.000 € für Ledige und 2.000 € (Stand: 2024) für gemeinsam Veranlagte, keinen Steuerabzug. Für Beträge, die über den Freistellungsbetrag hinaus gehen, erfolgt ein Steuerabzug direkt über die DAB BNP Paribas.

Für Detailinformationen zur Besteuerung in Ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Bitte beachten Sie, dass Ihnen unser Kundenservice keine steuerliche Beratung anbieten kann. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Grundfreibeträge

Grundfreibeträge

In Deutschland gelten für Einkünfte aus Kapitalvermögen Grundfreibeträge, derzeit 11.604 € pro Jahr für Alleinstehende und 23.208 € (Stand: 2024) pro Jahr für gemeinsam Veranlagte. Kunden können einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Ihr Raisin Invest Portfolio einreichen.

Informationen zur steuerlichen Behandlung der Altersvorsorgeprodukte

Unterlagen

Unterlagen für Rürup-Kunden

Ihre gezahlten Beiträge werden automatisch von der Depotbank an das Finanzamt übermittelt. Die Bescheinigung über Ihre Beiträge wird Ihnen in Ihre persönliche Postbox im Bereich Altersvorsorge / Pension des WeltSparen Onlinebankings eingestellt.

Besteuerung – ETF Rürup

Besteuerung der ETFs und Indexfonds

In der Regel ist in Deutschland für Kapitalerträge die Abgeltungsteuer zu entrichten. Bei Ihrem ETF Rürup sind Kapitalerträge während der gesamten Laufzeit von der Abgeltungssteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer befreit. Bei Umschichtungen Ihres Portfolios bleiben alle Kursgewinne erhalten und sämtliche Ausschüttungen (Dividenden, Zinsen) der Fonds werden unversteuert wieder angelegt.

Besteuerung in der Einzahlungsphase

Die Einzahlungen in Ihren ETF Rürup können jedes Jahr als Vorsorgeaufwendungen in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Ihre gezahlten Beiträge werden automatisch an das Finanzamt übermittelt. Seit 2023 sind sie vollständig, also zu 100,00 %, absetzbar.

Besteuerung in der Auszahlungsphase

Die Rentenzahlungen aus dem ETF Rürup werden nachgelagert mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Zurzeit ist nur ein bestimmter Anteil der Rürup-Rente zu besteuern, dieser erhöht sich jedoch jedes Jahr. Die Höhe Ihres zu versteuernden Anteils hängt davon ab, in welchem Jahr Sie Ihre erste Rentenzahlung erhalten. Ab 2058 sind alle Rentenzahlungen vollständig zu versteuern.

Mehr zur Rürup-Rente und Steuern

Besteuerung – ETF Riester

Besteuerung der ETFs und Indexfonds

In der Regel ist in Deutschland für Kapitalerträge die Abgeltungsteuer zu entrichten. Bei Ihrem ETF Riester sind Kapitalerträge während der gesamten Laufzeit von der Abgeltungsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer befreit. Bei Umschichtungen Ihres Portfolios bleiben Kursgewinne erhalten und sämtliche Ausschüttungen (Dividenden, Zinsen) der Fonds werden unversteuert wieder angelegt.

Besteuerung in der Einzahlungsphase

Der Staat gewährt Ihnen in der Einzahlungsphase Ihres ETF Riesters Steuervorteile. Sie können die Beiträge inklusive der Zulagen jedes Jahr in der Steuererklärung geltend machen. Die Beiträge für den ETF Riester können Sie in Ihrer Steuererklärung in der Anlage AV angeben. Die Beiträge werden auch automatisch an das Finanzamt übermittelt.

Besteuerung in der Auszahlungsphase

Die Riester-Rente ist voll zu versteuern. Für gefördertes Kapital (2.100 € jährlich abzüglich der Zulagen) werden die Rentenzahlungen mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Dieser ist im Ruhestand in der Regel jedoch niedriger als zu Erwerbszeiten. Bei ungefördertem Kapital brauchen Sie nur den Ertragsanteil zu versteuern. Bei einem Rentenbeginn im 67. Lebensjahr beträgt dieser Ertragsanteil zum Beispiel nur 17,00 %. Sie erhalten dann also 83,00 % Ihrer Rente steuerfrei.

12/62-Regelung

Wenn Sie sich für den ungeförderten Beitragsanteil des ETF Riesters nach mindestens 12-jähriger Vertragslaufzeit und der Vollendung des 62. Lebensjahres für eine Kapitalauszahlung entscheiden, sind 50,00 % der Erträge steuerfrei. Die verbleibende Hälfte der Erträge ist mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.

Mehr zur Riester-Rente und Steuern