Steuern sparen: Das können Sie 2024 absetzen

Unsere Checkliste für das Steuerjahr 2024

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Das Wichtigste in Kürze
  • Steuererklärung: Viele Arbeitnehmer können eine Reihe an Posten von der Steuer absetzen und Geld sparen. Es kann daher sinnvoll sein, eine Steuererklärung einzureichen.

  • Fristen: Ist die Steuererklärung verpflichtend abzugeben, so gilt für die meisten Steuerpflichtigen in der Regel der 31.07. des Folgejahres als Stichtag. Für das Steuerjahr 2024 kann die Steuererklärung bis zum 31.07.2025 abgegeben werden, insofern keine Steuerberatung hinzugezogen wurde.

  • Rückwirkend: Wer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, kann die Steuererklärungen rückwirkend für die letzten vier Jahre einreichen. Das gilt jeweils bis zum Ende des laufenden Jahres.

Steuerlich absetzen: Was Sie von der Einkommensteuer zurückbekommen können

Die Höhe der anfallenden Steuern richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Als Arbeitnehmer erfolgen die Steuerabzüge im Voraus, direkt von Ihrem Bruttoeinkommen. Zu viel gezahlte Steuern lassen sich über das Einreichen der Steuererklärung zurückholen. Diese erstattet Ihnen das Finanzamt zurück.

Der Ausdruck „von der Steuer absetzen“ bezieht sich in diesem Text auf die Einkommensteuer. Die für Unternehmen relevante Körperschaftsteuer wird nicht thematisiert. Auch Ausgaben, die Vermieter für ihre Immobilien aufwenden, werden nicht behandelt.

Beispiel zur Steuerberechnung und -erstattung:

Bruttoeinkommen (monatlich)

4.000 €

Bruttoeinkommen (jährlich)

48.000 €

Absetzbare Ausgaben

4.000 €

Zu versteuerndes Einkommen nach Abzug

44.000 €

Individueller Einkommensteuersatz

30 %

Steuererstattung

1.200 €

  1. Angenommen, eine alleinstehende Person verdient 4.000 € brutto im Monat beziehungsweise 48.000 € im Jahr. Über die monatliche Gehaltsabrechnung werden die 4.000 € brutto im Voraus versteuert. Der Arbeitgeber führt die Steuer an das Finanzamt ab.
  2. Das zu versteuernde Einkommen entspricht der Formel Gesamteinkünfte minus absetzbare Ausgaben. Wenn keine weiteren Einkünfte verzeichnet wurden, liegen die Gesamteinkünfte bei 48.000 €. Steuerlich absetzbare Ausgaben werden von den 48.000 € abgezogen.
  3. Wenn beispielsweise 4.000 € steuerlich abgesetzt werden können, umfasst das zu versteuernde Einkommen nicht mehr 48.000 €, sondern 44.000 €.
  4. Nach Abgabe der Einkommensteuererklärung berechnet das Finanzamt die Steuer anhand der 44.000 € neu und erstattet die zu viel entrichteten Steuern als Differenz zurück. Es werden jedoch nicht die 4.000 € vom Finanzamt zurückerstattet – sondern lediglich der prozentuale Anteil des individuellen Einkommensteuersatzes. Wenn beispielsweise der individuelle Einkommensteuersatz 30 % beträgt, bekommt der Steuerpflichtige von den 4.000 € lediglich 1.200 € vom Finanzamt zurück.

Vier Jahre rückwirkend Steuererklärung möglich

Wer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, kann vier Jahre nach Ablauf eines Steuerjahres rückwirkend eine freiwillige Steuererklärung einreichen. Das Statistische Bundesamt berechnet einmal im Jahr die durchschnittliche Steuererstattung. Um freiwillig abgegebene Steuererklärungen einzurechnen, beziehen sich die Daten auf das Steuerjahr, das zum Zeitpunkt der Datenerhebung vier Jahre zurückliegt. Arbeitnehmer erhielten zum Beispiel für das Jahr 2020 durchschnittlich 1.063 € vom Finanzamt zurück (Destatis-Auswertung).

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Checkliste der Steuerstandards: Was Arbeitnehmende im Allgemeinen absetzen können

Arbeitszimmer

Wenn das häusliche Büro Mittelpunkt der Arbeit ist, sind die anteiligen Mietkosten für das Zimmer in voller Höhe steuerlich absetzbar. Die Bedingung dafür ist, dass das Zimmer fast ausschließlich zum Arbeiten genutzt wird.

Ein Schreibtisch im Wohnzimmer macht das Wohnzimmer nicht zum Arbeitszimmer. Auch die entsprechend genutzten Quadratmeter des Wohnzimmers können nicht abgesetzt werden.

Wird nur teilweise von zu Hause gearbeitet, sind die anteiligen Mietkosten für das Arbeitszimmer bis zu einem Maximum von 1.260 € im Jahr steuerlich absetzbar (Stand: 2024). Teilweise zu Hause gearbeitet wird beispielsweise in diesen Fällen:

  1. Es wird zweimal die Woche zu Hause gearbeitet, weil im Betrieb ein „Pool-Arbeitsplatz“ besteht, den man sich mit mehreren Leuten teilt.
  2. Personen, die als Lehrer angestellt sind und deren hauptsächlicher Arbeitsort die Schule ist – das Arbeitszimmer wird jedoch verwendet, um zum Beispiel den Unterricht vorzubereiten.
  3. Das Arbeitszimmer wird für einen Nebenjob verwendet, nicht aber für den Hauptjob.

Homeoffice-Pauschale: Wie lange kann man sie nutzen?

Die befristete Homeoffice-Pauschale entfiel zum 01.01.2022.

Weil durch die Coronapandemie viele Arbeitnehmer ins Homeoffice umzogen, hat der Bundestag eine besondere Homeoffice-Pauschale beschlossen. Während der Coronapandemie durften Arbeitnehmer bis zum 01.01.2022, selbst wenn für das Homeoffice nur der Küchentisch verwendet wurde, bis zu 600 € absetzen.

Allerdings zählte die Homeoffice-Pauschale zu den Werbungskosten – wie Weiterbildung und Arbeitskleidung. Bei den Werbungskosten werden pauschal 1.000 € angerechnet. Nur wer mit seinen Werbungskosten inklusive Homeoffice-Pauschale die 1.000 € überstieg, wurde entlastet.

Neuregelung ab dem Veranlagungsjahr 2023

Trotz des Endes der Coronapandemie bleibt die Homeoffice-Pauschale weiterhin aufrecht. Ab dem Veranlagungsjahr 2023 wurde die Tagespauschale von bisher 5 € auf 6 € sowie die maximale Tagesanzahl pro Jahr von 120 auf 210 Tage erhöht. In Summe wurde somit der Höchstbetrag von bisher 600 € auf 1.260 € pro Jahr angehoben.

Im Gegensatz zur bisherigen Regelung ist für die Tagespauschale eine überwiegende Tätigkeit in der häuslichen Wohnung ausreichend. Der Begriff „überwiegend” ist dabei zeitlich zu verstehen und bedeutet, dass mehr als die Hälfte der täglichen Arbeitszeit in der Wohnung verbracht werden muss. Die Homeoffice-Pauschale zählt weiterhin zu den Werbungskosten.

Aufgrund der Erhöhung der Werbungskostenpauschale auf 1.230 € (ab 2023) übersteigt die Homeoffice-Pauschale, die 1.260 € beträgt, die Werbungskostenpauschale. Da die Homeoffice-Pauschale die Werbungskostenpauschale um 30 € überschreitet, ergibt sich daraus ein steuerlicher Vorteil.

Handwerkerleistungen

Werden im Haus oder der Wohnung professionelle Handwerksarbeiten durchgeführt, dann können 20,00 % der Kosten bis maximal 1.200 € im Jahr von der Steuer abgesetzt werden.

Beispiel: Sie bezahlen 3.000 € für professionelle Handwerksarbeiten und das Finanzamt rechnet Ihnen 20,00 % davon an – also 600 €. Würden Sie wiederum 8.000 € für Handwerksarbeiten bezahlen, dann lägen die 20,00 % zwar bei 1.600 € – das Finanzamt rechnet jedoch nur die Maximalsumme von 1.200 € an.

Richtlinien:

  1. Es dürfen nur Arbeitslohn und Fahrtkosten abgesetzt werden, nicht die Materialkosten.
  2. Handwerkerkosten können nur dann abgesetzt werden, wenn die Bezahlung nachweisbar per Überweisung durchgeführt wurde. Barzahlungen sind nicht absetzbar.
  3. Die Handwerksarbeiten werden in dem Haus durchgeführt, in welchem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
  4. Die Arbeiten dürfen nicht öffentlich gefördert sein – zum Beispiel durch die KfW. Bezahlen Sie die Arbeiten mit einem Förderkredit, dürfen Sie die Kosten nicht absetzen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen, zum Beispiel Haushaltshilfe

Für haushaltsnahe Dienstleistungen können 20,00 % der Kosten abgesetzt werden. Die maximal absetzbare Summe liegt bei 4.000 € im Jahr. Zu haushaltsnahen Dienstleistungen zählen etwa Haushaltshilfen oder ambulante Pflegedienste – sofern der Pflegedienst selbst bezahlt und in Anspruch genommen wurde. Als haushaltsnahe Dienstleistung zählt ebenfalls, wenn jemand während eines Urlaubs gegen Entgelt auf Haustiere aufpasst oder die Blumen gießt.

Richtlinien:

  1. Es dürfen nur der Arbeitslohn und die Fahrtkosten des Dienstleisters abgesetzt werden, nicht die Materialkosten.
  2. Die haushaltsnahen Dienstleistungen werden am Hauptwohnsitz durchgeführt. Dienstleistungen in einer anderen Immobilie sind nicht absetzbar.
  3. Die Kosten sind durch eine Rechnung nachweisbar.

Umzugskostenpauschale

Kosten für ein Umzugsunternehmen oder einen Makler können von der Steuer abgesetzt werden. Dafür gibt es jedoch Voraussetzungen, von denen mindestens eine zu erfüllen ist. Hierzu zählt zum Beispiel, dass der Umzug beruflich bedingt ist oder der Fahrtweg zur Arbeit nachweislich verkürzt wird. Dabei gelten folgende Beträge für die Umzugskostenpauschale:

Ende des Umzugs
Für Einzelpersonen
Für jede weitere Person (Ehepartner / eingetragene Lebenspartner / Kind)
Für Einzelpersonen ohne vorherige eigene Wohnung

Bis 29. Februar 2024

886 €

590 €

193 €

Ab 1. März 2024

964 €

643 €

177 €

Werbungskosten, zum Beispiel Arbeitsmittel / Seminare

Werbungskosten beinhalten Kosten, die berufsbedingt aufgewendet werden. Diese können beispielsweise Fachliteratur, Büromöbel, Geräte wie Computer und Smartphones, Telefonkosten, Reisekosten oder auch Seminare und Kurse beinhalten. Auch das Arbeitszimmer zählt dazu.

Beispiele:

  • Fahrtkosten umfassen die Kosten für den Weg zur Arbeit, sei es mit dem eigenen Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad. Es können entweder die tatsächlichen Kosten oder die Entfernungspauschale geltend gemacht werden.
  • Geräte und Arbeitsmittel dürfen zum vollen Preis angesetzt werden, wenn sie unter 952 € (800 € plus 19,00 % Mehrwertsteuer) pro Stück liegen. Ansonsten kann die Ausstattung im Allgemeinen gemäß der AfA-Tabelle über mehrere Jahre angegeben werden.
  • Beruflich veranlasste Telefonkosten erkennt das Finanzamt nur mit Einzelnachweis zu 100,00 % an. Ohne Nachweise dürfen 20,00 % der Kosten bis höchstens 20,00 € im Monat abgesetzt werden.
  • Beim Arbeitszimmer können Sie höchstens 1.260 € im Jahr absetzen, wenn Sie nur teilweise zu Hause arbeiten.
  • Bei Reisen gewährt das Finanzamt eine Verpflegungspauschale: 28 € pro volle 24 Stunden Reisezeit, ansonsten 14 €. Bei kurzen Reisen unter 8 Stunden gibt es keine Pauschale.

Zu den Werbungskosten zählen zudem Aufwendungen, die fürs Reinigen von Berufskleidung entstehen. Sofern Sie die Kleidung zur Reinigung bringen und auf dem Beleg ein Vermerk „Berufskleidung“ vorhanden ist, können Sie die vollen Kosten absetzen. Falls Sie zu Hause waschen, können Sie 76 Cent pro Kilo Buntwäsche für einen 1-Personenhaushalt anrechnen.

(Stand: 2024)

Pendlerpauschale für Arbeitsstrecke

Die Berechnung der Pendlerpauschale basiert auf der Distanz in Kilometern zwischen Ihrem Hauptwohnsitz und der normalen Arbeitsstätte. Außerdem wird die exakte Anzahl der Tage, an denen die Arbeitsstätte aufgesucht wurde, berücksichtigt.

Für jeden dieser Tage ist die Distanz in Kilometern mit einer Pauschale von 30 Cent absetzbar. Beispielsweise wurde die Arbeitsstätte an 100 Tagen aufgesucht und sie ist 10 Kilometer vom Wohnsitz entfernt. Dann besteht ein Steuervorteil von 300 €. Die Dauer des Aufenthalts in der Arbeitsstätte ist nicht relevant.

Berechnung: 100 Tage x 10 Kilometer x 30 Cent = 300 €.

(Stand: 2024)

Aufgrund von erhöhten Energiepreisen können für die Pendlerpauschale seit 2022 38 Cent ab dem 21. Kilometer einer Strecke berechnet werden. Diese Erhöhung gilt bis einschließlich 2026.

Kfz-Steuer

Als Privatperson kann die Kfz-Steuer nicht in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Wird das Auto auch beruflich genutzt, gilt steuerrechtlich eine gemischte Aufwendung. Bei einer häufigen beruflichen Nutzung kann die Kfz-Steuer in der Regel abgesetzt werden. Für die berufliche Nutzung ist jedoch ein Nachweis erforderlich, beispielsweise indem ein Fahrtenbuch geführt wird. Macht die berufliche Nutzung weniger als 10,00 % im Vergleich zur Privatnutzung aus (dies wird über die Kilometerleistung ermittelt), gilt der Wagen als privat genutzt und die Steuern können nicht abgesetzt werden.

Da Unternehmer sowie Selbstständige einen Firmenwagen vollständig von der Steuer absetzen können, fällt auch die Kfz-Steuer eines Firmenwagens in diese Kategorie. Der Betrag wird zu den Betriebsausgaben gezählt. Voraussetzung dafür ist die Nutzung des Fahrzeugs ausschließlich zu dienstlichen Zwecken.

Gesetzliche Rentenversicherung

Sie können Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Steuererklärung angeben und als Sonderausgaben absetzen, da sie zu den Vorsorgeaufwendungen gehören. Durch die sukzessive Erhöhung des absetzbaren Betrags können Sie ab dem Veranlagungsjahr 2023 100 % der Beiträge steuerlich geltend machen. Ab dem Jahr 2024 beträgt der maximale Freibetrag 27.566 €. Die Höhe des Beitrags finden Sie in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Private Altersvorsorge, zum Beispiel Riester / Rürup

Bei der Riester-Rente sind 4,00 % des jährlichen Bruttoeinkommens steuerlich absetzbar, bis zu einer Höchstsumme von 2.100 € im Jahr. Die erhaltenen Zulagen zieht das Finanzamt von der Summe ab. Den Rest verrechnet es mit der Steuerlast.

Bei der Rürup-Rente können 2024 bis zu 27.566 € abgesetzt werden, von denen das Finanzamt 100,00 % anerkennt. Der Höchstbetrag gilt sowohl für die Rürup-Rente als auch für die gesetzliche Rentenversicherung.

(Stand: 2024)

Um die volle Rürup-Förderung zu erhalten, wird die Differenz zwischen den Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und der Höchstsumme berechnet. Die Rürup-Rente und die gesetzliche Rentenversicherung zählen zusammen, weil beide zu den staatlich fundierten Maßnahmen zur Altersvorsorge zählen.

Gesetzliche Krankenversicherung und Privatversicherungen

In Deutschland können Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie Beiträge zu privaten Krankenversicherungen (PKV) in der Regel steuerlich abgesetzt werden. Hierfür sieht die Gesetzeslage zwei Möglichkeiten:

  1. Die Beitragshöhe pro Jahr unterschreitet eine Gesamtsumme von 1.900 € für Arbeitnehmende, Rentner und Beihilfeberechtigte. Bei Selbstständigen erhöht sich diese Grenze auf 2.800 € (Stand: 2024). Darüber hinausgehende private Versicherungen können bis zur Höhe dieser Grenzen abgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise eine Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Zahnzusatzversicherung oder Krankentagegeldversicherung.
  2. Die Beitragshöhe pro Jahr überschreitet eine Gesamtsumme von 1.900 € beziehungsweise 2.800 €. In diesem Fall können die Krankenversicherungsbeiträge in tatsächlicher Höhe abgezogen werden, jedoch scheidet eine Absetzbarkeit von weiteren privaten Versicherungen aus.

Beiträge zur privaten Krankenversicherung, die über die Basisabsicherung hinausgehen, sind nicht steuerlich absetzbar. Dazu gehören zum Beispiel Beiträge für Zusatzversicherungen, wie Zahnzusatzversicherungen oder private Pflegeversicherungen.

Beispiel: Sie sind Arbeitnehmer und haben 1.500 € an die Krankenkasse entrichtet. Daher haben Sie noch 400 €, um weitere Versicherungen abzusetzen. Oder: Sie haben 2.100 € an die Krankenkasse bezahlt. Sie dürfen den vollen Betrag absetzen, aber weitere Versicherungen sind nicht steuerlich wirksam.

Gesundheitskosten, zum Beispiel Medikamente / Zahnersatz / Brillen

Für einige Leistungen der Krankenkassen wird ein Eigenanteil fällig – beispielsweise für Medikamente, Zahnersatz oder Brillen. Diese Gesundheitskosten gelten als „außergewöhnliche Belastung“. Dabei definiert das Gesetz einen „zumutbaren Eigenanteil“, der nicht abgezogen werden kann. Darüber hinaus erkennt das Finanzamt die Belastung an.

Der zumutbare Eigenanteil setzt sich aus dem Einkommensverhältnis und dem Familienstand beziehungsweise der Zahl der Kinder zusammen. In nachstehender Tabelle bilden die Prozentwerte den zumutbaren Eigenanteil ab:

Familienstand
Bis 15.340 € Einkommen
Ab 15.341 € bis 51.130 € Einkommen
Ab 51.131 € Einkommen

Nicht verheiratet

5,00 %

6,00 %

7,00 %

Gemeinsam Veranlagte ohne Kinder

4,00 %

5,00 %

6,00 %

Gemeinsam Veranlagte mit bis zu zwei Kindern

2,00 %

3,00 %

4,00 %

Gemeinsam Veranlagte mit drei oder mehr Kindern

1,00 %

1,00 %

2,00 %

Außergewöhnliche Belastungen sind alle selbst gezahlten Gesundheitskosten, etwa für Medikamente, Kuren, Zahnersatz, Brillen und vieles mehr. Auch die Kosten für ein Pflegeheim zählen hier mit hinein.

Beispiel zum zumutbaren Eigenanteil: Sie sind verheiratet und verdienen 70.000 € brutto jährlich. Für bis zu 15.340 € von den 70.000 € gilt ein Eigenanteil von 4,00 %. Es werden 70.000 € minus die bereits behandelten 15.340 € berechnet. So verbleiben 54.660 €. Von diesen werden 5,00 % berechnet. Somit umfasst Ihr „zumutbarer Eigenanteil“ 2.733 € im Jahr. Erst wenn die Belastungen über 2.733 € hinausgehen, erkennt das Finanzamt sie in der Regel an.

Privatschule / Hochschulkosten

Wenn Kinder eine Privatschule besuchen, können Eltern die Kosten zu 30,00 % bis höchstens 5.000 € absetzen (Stand: 2024). Hochschulkosten können allerdings nicht abgesetzt werden.

Kinderbetreuungskosten

Die Kosten für die Kinderbetreuung – sei es durch den Kindergarten, den Babysitter oder eine sonstige Fremdbetreuung – können pro Kind von der Steuer abgesetzt werden. Die Kinderbetreuungskosten können zu ⅔ bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 € pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Diese Altersgrenze erhöht sich auf das 25. Lebensjahr für geistig oder körperlich behinderte Kinder, die auf Betreuung angewiesen sind. Zum Nachweis kann das Finanzamt gegebenenfalls Rechnungen und die dazugehörigen Überweisungsbelege verlangen.

(Stand: 2024)

Spenden

Spenden sind bis zu 300 € pro Spende ohne Spendenbeleg steuerlich absetzbar. Allerdings ist ein Nachweis erforderlich, dass das Geld auf ein entsprechendes Spendenkonto überwiesen wurde. Ab 300 € aufwärts benötigen Sie einen offiziellen Spendenbeleg vom Spendenempfänger.

Rechtsschutzversicherung

Es ist möglich, eine Rechtsschutzversicherung steuerlich geltend zu machen. Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherung das Arbeitsleben abdeckt, also einen Arbeitsrechtsschutz beinhaltet. Wer eine umfassende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, von der dieser arbeitsrechtliche Schutz nur einen Teil ausmacht, kann die Versicherung anteilig absetzen.

Zivilprozesse

Auch die Kosten für einen Zivilprozess können steuerlich abgesetzt werden, wenn er „ausreichende Aussicht auf Erfolg“ hat. Der Fall muss mit der Sicherung der Existenzgrundlage in Verbindung stehen. Ein Beispiel dafür ist ein Prozess mit einem Versicherer um die Leistung einer Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Auch beim Sparen können Steuern reduziert werden – beispielsweise bei den Einkünften aus Tagesgeld oder Festgeld. Diese Kapitalerträge unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer. Mit der Erteilung eines Freistellungsauftrages können über den Sparerpauschbetrag Steuern eingespart werden. Damit bleiben pro Jahr 1.000 € bei Einzelveranlagung beziehungsweise 2.000 € bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern steuerfrei (Stand: 2024).

So viele Steuern und Abgaben zahlen Deutsche in ihrem Leben

Wir haben berechnet, wie viel die Deutschen über ihr gesamtes Leben hinweg an Steuern und Abgaben zahlen und welche Leistungen der Staat dafür erbringt. Ein Versuch, die Lebensleistung der Deutschen in Zahlen zu fassen – rein finanziell natürlich.

  • Die Steuern und Abgaben betragen im Durchschnitt 814.212 € pro Kopf – exklusive Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeber darüber hinaus abführt.
  • Mit 36,00 % machen den größten Anteil davon 293.247 € Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag aus, gefolgt von 154.416 € Mehrwertsteuer und durchschnittlich 139.390 € für die Krankenversicherung.
  • Zur Einordnung: Das Lebenseinkommen von Frauen und Männern liegt in Deutschland im Schnitt bei 1.888.076 €, damit liegt die durchschnittliche Steuer- und Abgabenlast bei 43,10 %.
  • Im Schnitt werden die Deutschen erst mit 24 Jahren zu Netto-Einzahlern, ab 65 Jahren dreht sich das Verhältnis aus Einzahlungen und bezogenen Leistungen wieder.

(Quellen: IW-Report 07.2022, Dr. Martin Beznoska, Statistisches Bundesamt, WeltSparen-Berechnungen)

Kategorie
Betrag
Prozentsatz

Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag

293.247 €

36,00 %

Mehrwertsteuer

154.416 €

19,00 %

Krankenversicherung

139.390 €

17,10 %

Rentenversicherung und Pensionsabzüge

116.189 €

14,30 %

Energiesteuer

38.047 €

4,70 %

Pflegeversicherung

24.973 €

3,10 %

Sonstige Steuern

20.987 €

2,60 %

Tabak- / Alkohol- / Wettsteuern

13.973 €

1,70 %

Arbeitslosenversicherung

12.990 €

1,60 %

Gesamtsumme Steuern und Abgaben

814.212 €

Die Lebensleistung der Deutschen in Zahlen

Im Vergleich zu anderen OECD-Ländern belegt Deutschland im Ranking zur Steuer- und Abgabenlast regelmäßig Spitzenpositionen. Einzige Ausnahme bilden dabei hohe Vermögen und Erbschaften, die in Deutschland zum großen Teil am Fiskus vorbeigehen. Während hierzulande ein Single mit Durchschnittsverdienst laut OECD-Studie im Jahr 2023 47,90 % seines Gehalts an den Fiskus abführen musste, lag der OECD-Schnitt bei 34,80 %. Nach OECD-Studie gehen für einen durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushalt sogar 47,90 % vom Einkommen ab. Die Zahlen legen nahe, dass den Bundesbürgern von einem Euro lediglich knapp 53 Cent übrig bleiben und wir erst kurz vor der zweiten Jahreshälfte beginnen, für das eigene Konto zu arbeiten. Doch das Geld für Steuern und Abgaben bringt auch Vorteile mit sich.

Für die Analyse haben wir sämtliche Steuern und Abgaben den Transfer- und Sachleistungen auf Personenebene gegenübergestellt, die im IW-Report 07.2022 je Lebensjahr dargestellt sind.

(Quellen: IW-Report 07.2022, Dr. Martin Beznoska, Statistisches Bundesamt, WeltSparen-Berechnungen)

Kategorie
Betrag
Prozentsatz

Renten und Pensionen

302.778 €

34,90 %

Gesundheit

259.387 €

29,90 %

Schule

113.782 €

13,10 %

Kinder- und Elterngeld

50.016 €

5,80 %

Kita

47.352 €

5,50 %

ALG II, Grundsicherung, Wohngeld

39.211 €

4,50 %

Hochschule und BAföG

31.577 €

3,60 %

ALG I

13.278 €

1,50 %

Sonstige Leistungen

10.569 €

1,20 %

Gesamtsumme staatliche Leistungen

867.950 €

Unter dem Strich bleibt ein Plus

Betrachtet man den Status Quo der Umverteilung durch Steuern und Abgaben, bleibt auf Personenebene über die gesamte Lebenszeit im Schnitt sogar ein Plus an Transfers und staatlichen Sachleistungen von 53.738 €. Maßgeblicher Treiber für diese positive Differenz auf Personenebene ist das umlagefinanzierte Rentensystem, das seit 2020 jährlich mit über 100 Milliarden Euro zusätzlichen Steuermitteln finanziert wird – Tendenz steigend.

Hinweis: Für die Analyse wurden alle Steuern, Sozialabgaben, Transfers und staatlichen Sachleistungen auf Personenebene erfasst, die im IW-Report 07.2022 bis zum 82. Lebensjahr für die Gesamtbevölkerung simuliert werden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts liegt die durchschnittliche Lebenserwartung von Frauen und Männern bei 81 Jahren. Als Grundlage für die Berechnungen des Lebenseinkommens wurde eine konstante Entwicklung zwischen den aktuellen Median-Gehältern von Stepstone für 20, 30, 40, 50 und 60-Jährige sowie ein Berufseinstieg mit 25 und Renteneintritt mit 67 Jahren angenommen. Ab 60 Jahren bleibt das Gehalt bis zum Renteneintritt unverändert. Die Daten wurden am 11.07.2022 erhoben.

Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.