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Klassifikation: Steuern können anhand unterschiedlicher Gesichtspunkte kategorisiert werden. Häufig wird nach der Erhebungsart zwischen direkten und indirekten Steuern unterschieden.
Steuererklärung: Eine Steuererklärung ist ein Prozess, bei dem steuerpflichtige Personen dem Finanzamt Informationen über ihre Einkünfte und Ausgaben des vergangenen Steuerjahres melden. Darüber wird die tatsächliche Steuerschuld ermittelt und überprüft, ob eine Rückerstattung oder Nachzahlung fällig ist.
Steuerpflicht: In Deutschland sind natürliche und juristische Personen grundlegend steuerpflichtig, die ein Einkommen erzielen und deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland liegt. Grundsätzlich gilt die Steuerpflicht lebenslang. Dies ist in § 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgelegt.
Laut Definition sind Steuern Zwangsabgaben ohne einen individuellen Anspruch auf eine Gegenleistung, die von Regierungen auf unterschiedlichen Ebenen (lokal, regional, national) erhoben werden, um Einnahmen für die öffentliche Hand zu generieren. Sie werden von jeder steuerpflichtigen Person in unterschiedlicher Höhe entrichtet und dienen der Deckung des Staatshaushaltes.
Zudem werden Steuern zur Lenkung von Verhaltensweisen oder zur Umverteilung – im Sinne der sozialen Gerechtigkeit – erhoben. Beispielsweise wird mit einer Lenkungssteuer wie der Tabaksteuer versucht, unerwünschte Verhaltensweisen – wie in diesem Fall das Rauchen – zu beeinflussen.
Um als gerecht und damit als durchsetzbar zu gelten, unterliegen Steuern einigen Auflagen:
Die unterschiedlichen Steuergesetze werden in Deutschland von den gesetzgebenden Organen (Legislative) Bundestag, Bundesrat beziehungsweise Landtag erlassen. Dabei gilt die Abgabenordnung als das elementare Steuergesetz. Darin ist festgelegt, wie beispielsweise Steuerbemessungsgrundlagen ermittelt, Steuern festgesetzt und vollstreckt werden.
In Deutschland gibt es circa 40 verschiedene Steuerarten. Diese können je nach Gegenstand anders klassifiziert werden. Am häufigsten werden Steuern nach dem Steuergegenstand, der Erhebungsart oder dem Steuerempfänger eingeteilt.
Besitzsteuern | ||
Abgaben, welche einen bestehenden oder noch werdenden Besitz versteuern. | ||
Personensteuer | Realsteuer | |
Bei der Personensteuer werden persönliche Verhältnisse wie Alter und Familienstand berücksichtigt. | Bei Realsteuern sind persönliche Verhältnisse nicht von Bedeutung. | |
Beispiele: Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Vermögenssteuer | Beispiele: Gewerbesteuer, Grundsteuer |
Verkehrssteuern |
Bei Verkehrssteuern wird die Übertragung von Rechten oder Vermögenswerten versteuert. |
Beispiele: Kfz-Steuer, Versicherungssteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer |
Verbrauchsteuern |
Verbrauchsteuern werden beim Erwerb von Genuss- und Lebensmitteln und anderen Gütern erhoben. |
Beispiele: Tabaksteuer, Mineralölsteuer, Kaffeesteuer, Mehrwertsteuer |
Direkte Steuern | Indirekte Steuern |
Direkte Steuern werden von den Steuerschuldnern unmittelbar bezahlt. | Indirekte Steuern können von den Steuerschuldnern auf eine andere Person übertragen werden. |
Beispiele: Einkommensteuer, Gewerbesteuer | Beispiele: Verbrauchsteuern, Umsatzsteuer |
Bundessteuern | Gemeindesteuern | Landessteuern | Gemeinschaftssteuern |
Das Aufkommen der Bundessteuern steht allein dem Bund zu. | Das Steueraufkommen aus den Gemeindesteuern fließt ausschließlich den Gemeinden zu. | Steuern, deren Aufkommen allein den Ländern zukommt. | Gemeinschaftssteuern stehen Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam zu. |
Beispiele: Zölle, Branntweinsteuer, Energiesteuer, Kaffeesteuer, Versicherungssteuer | Beispiele: Grundsteuer, Gewerbesteuer, Getränkesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer | Beispiele: Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Grunderwerbssteuer, Lotteriesteuer | Beispiele: Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer |
Natürliche und juristische Personen in Deutschland sind grundsätzlich dazu verpflichtet, verschiedene Einkommensquellen und Vermögenswerte zu versteuern. Hier sind einige dieser Einkommensquellen beziehungsweise Vermögenswerte und die zugehörigen Steuern:
In Deutschland gilt, dass das Einkommen besteuert wird, das bei natürlichen Personen über dem Grundfreibetrag liegt. Es unterliegt der Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuer. Der Steuersatz richtet sich dabei nach der Höhe des Einkommens beziehungsweise der Steuerbemessungsgrundlage sowie nach der Lohnsteuerklasse.
Lohnsteuerklasse: Arbeitnehmer sind einer bestimmten Lohnsteuerklasse (SK) von 1 bis 6 zugeordnet. In der Steuerklasse 1 werden die höchsten Steuern fällig. Sie trifft auf alle zu, die alleinstehend, dauerhaft getrennt, geschieden oder verwitwet leben. Gemeinsam Veranlagte können Steuerklassenkombinationen wählen, wie zum Beispiel die Kombinationen aus den Lohnsteuerklassen 3 und 5 sowie 4 und 4.
Grundfreibetrag: Jeder Steuerzahlende profitiert von einem Grundfreibetrag. Steuern werden daher nicht auf das gesamte Einkommen gezahlt, sondern nur auf Beträge, die über den Grundfreibetrag hinausgehen (Steuerbemessungsgrenze). Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr nach oben angepasst: 2024 liegt er bei 11.604 €. Bei gemeinsam Veranlagten verdoppelt sich der Betrag.
Im Jahr 2005 wurde eine Rentenreform beschlossen, die im Wesentlichen die nachgelagerte Besteuerung sowie Steuervorteile bei privater Altersvorsorge vorsieht. Die Reform beinhaltet, dass früher steuerfreie Renten bis 2040 zu immer höheren Anteilen versteuert werden. Wird aber beispielsweise in die Riester- oder Rürup-Rente eingezahlt, dürfen die Beiträge zu teils hohen Anteilen von der Steuer abgesetzt werden.
Zur schrittweisen Einführung der Rentenbesteuerung wurde eine Übergangsphase für die Zeit zwischen 2005 und 2040 festgelegt. Für Rentner gilt dabei ein Freibetrag, der sich nach dem Jahr des Renteneintritts richtet und der für die gesamte Bezugsdauer gilt. Jährlich sinkt der Rentenfreibetrag um 1,00 % – 2024 liegt er bei 16,00 % und ab 2040 wird der Freibetrag vollständig entfallen.
Kapitalerträge, beispielsweise Zinsen aus Festgeld oder Tagesgeld, unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer. Diese wird von deutschen Banken automatisch an das Finanzamt abgeführt – die Steuerlast ist damit abgegolten.
Bei ausländischen Depots oder Konten fällt in der Regel die Kapitalertragsteuer an. Wie die Abgeltungssteuer liegt diese bei 25,00 %, allerdings wird sie nicht automatisch an das Finanzamt abgeführt. Die zu versteuernden Erträge werden dann im Rahmen der Steuererklärung in der Anlage KAP angegeben. Zusätzlich zur Abgeltungs- beziehungsweise Kapitalertragsteuer fällt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,50 % sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer an. Wird Geld im Ausland angelegt, so wird möglicherweise eine zusätzliche Quellensteuer fällig – je nach Land, in dem die Bank ansässig ist.
Für Kapitalerträge gilt jährlich ein Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person beziehungsweise 2.000 € pro gemeinsam Veranlagte (Stand: 2024). Es werden lediglich Kapitalerträge besteuert, die über den Sparerpauschbetrag hinausgehen. Um den Freibetrag zu nutzen, können Anleger bei ihrem deutschen Kreditinstitut beziehungsweise Anbieter einen Freistellungsauftrag einreichen.
Die Erbschaftssteuer fällt an, wenn Vermögenswerte von einer verstorbenen Person auf Erben oder Begünstigte übertragen werden. Diese Steuer hängt von der Höhe des vererbten Vermögens ab und variiert je nach Verwandtschaftsgrad zwischen den Parteien. Die Schenkungssteuer wird fällig, wenn Vermögenswerte zu Lebzeiten verschenkt werden. Hierbei gelten ähnliche Steuersätze wie bei der Erbschaftssteuer. Für beide Steuerarten gelten Freibeträge von bis zu 500.000 €.
Im Rahmen der Steuererklärung sind Erbende beziehungsweise Beschenkte in der Regel dazu verpflichtet, eine Erbschafts- oder Schenkungssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen und nachfolgend die fällige Steuer zu entrichten. In der Erklärung werden die übertragenen Vermögenswerte und die anfallende Steuer hinterlegt.
Zu den bekanntesten Steuern in Deutschland gehören die Einkommensteuer, die Kapitalertragsteuer, die Lohnsteuer und die Mehrwertsteuer. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Steuerarten:
Steuereinnahmen dienen der Funktionsfähigkeit des Staates. Mit dem Geld werden Kosten für das Gemeinwohl gedeckt. Dazu gehören beispielsweise der Bau von Straßen, Schulen und Krankenhäusern. Auch werden Lehrende, Politiker sowie Rentner von den Steuern bezahlt.
Abgaben ist der Oberbegriff für alle Geldleistungen, die zur Erzielung von Einnahmen an den Staat beziehungsweise Kommunen zu leisten sind. Dazu gehören Steuern, Gebühren und Beiträge. Bei Steuern gibt es keine Zweckbindung – das heißt, es wird keine direkte Gegenleistung erbracht.
In Deutschland sind grundsätzlich sämtliche natürlichen und juristischen Personen zur Abgabe von Steuern verpflichtet. Lediglich in der Art der Steuern bestehen Unterschiede. Für Arbeitnehmer gelten beispielsweise andere Steuerarten als für Unternehmer.
Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.