gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) Version 1.1 (Stand: 24.10.2024)
Die Raisin Bank ist als Kreditinstitut, das Finanzportfolioverwaltung erbringt, Finanzmarktteilnehmer und zu Offenlegungen nach der Verordnung (EU) 2019/2088 im Hinblick auf die angebotene digitale Vermögensverwaltung verpflichtet.
Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und/oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf die Wertentwicklung von Anlageobjekten haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation von Unternehmen als Anlageobjekte oder mittelbare, längerfristige Auswirkungen auf Geschäftsmodelle und ganze Wirtschaftszweige haben. Nachhaltigkeitsrisiken, wie auch andere Risiken der Kapitalanlage, werden bei den Anlageentscheidungen für die digitalen Vermögensverwaltung der Raisin Bank vor allem durch eine grundsätzlich breite Diversifikation über Regionen, Wirtschaftszweige und Anlageklassen hinweg gemindert. Darüber hinaus findet derzeit keine gesonderte Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken statt.
Die Vergütungspolitik der Raisin Bank beinhaltet keine Anreize, Nachhaltigkeitsrisiken für die Gesellschaft oder die von ihr betreuten Kunden einzugehen.
Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein. Die Raisin Bank ist bestrebt, ihrer Verantwortung als Kreditinstitut gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen zu vermeiden. Jedoch sind die erforderlichen verlässlichen Datenquellen noch nicht ausreichend verfügbar.
Daher erklärt die Raisin Bank, dass nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der digitalen Vermögensverwaltung vorläufig nicht verbindlich berücksichtigt werden. Sobald erforderliche verlässliche Datenquellen verfügbar sind, wird die Raisin Bank die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren überprüfen.
Version 1, 14. Februar 2024, Erstmalige Erbringung der Wertpapierdienstleistungen
Version 1.1, 24. Oktober 2024, Entfernung Hinweis auf fehlende regulatorische Vorgaben als Grund für die Nichtberücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sowie redaktionelle Änderungen