Sicherheit der Einlagen
100.000 EUR
Bis zum Gegenwert von 100.000 EUR inklusive Zinserträge sind alle Angebote auf WeltSparen gemäß EU Recht je Kunde und je Bank durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert.
0 EUR
Seit Einführung der Regelung zur Einlagensicherung in der Europäischen Union haben Sparer genau 0 EUR oberhalb der Grenze von 100.000 EUR verloren.
0,8 %
Spätestens bis 2024 müssen die Finanzmittel jedes Einlagensicherungsfonds in Europa mind. 0,8 % der gedeckten Einlagen entsprechen. Einige unserer Partnerländer erfüllt dieses Kriterium bereits heute.
100 %
Im unwahrscheinlichen Fall einer Entschädigungssituation unterstützen wir unsere Kunden selbstverständlich im Rahmen der rechtlichen und praktischen Möglichkeiten.
Einheitliche Regeln innerhalb der EU



Die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union ist Ausdruck des politischen Willens der EU, Sparer von den Folgen einer möglichen Banken-Pleite auszunehmen. Dank der jüngsten Änderungen bieten alle Sicherungssysteme einen hohen einheitlichen Standard.
In ganz Europa wurden die Mindestanforderungen an die gesetzlich garantierte Einlagensicherung seit Jahren weiterentwickelt (EG-Richtlinien 1994/19/EG und 2009/14/EG).
Jüngst sind mit der Richtlinie 2014/49/EU weitere Maßnahmen beschlossen worden, die den Schutz der Anleger und der EU verbessern sollen. Seit Juli 2015 erfolgt die sukzessive Umsetzung in allen EU-Mitgliedsstaaten.
„Mit dieser Entscheidung gibt es überall in Europa ein einheitliches Mindest-Sicherungsniveau für Einlagen sowie Standards für die entsprechenden Sicherungsfonds“
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband zur Einigung der EU-Finanzminister auf das System einer Bankenunion NWZ Online 18.12.2013
Die Einlagensicherungen der einzelnen Länder
Offizielle Bezeichnung:
Bulgarian Deposit Insurance Fund