Startseite > Finanzlexikon > Geldwäschegesetz (GwG)
Geldwäsche ist ein von Kriminellen genutztes, finanzielles Transaktionsmittel, um die Herkunft und Existenz von Geld aus illegal erworbenen Vermögenswerten (zum Beispiel Korruption oder Drogenhandel) zu verschleiern. Das Ziel ist es also, zu verbergen, wo das Geld seinen Ursprung hat, um es dann anschließend wieder in den normalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf einfließen zu lassen. Häufig sind diese Geldwäscheprozesse sehr gut verdeckt, weshalb sie äußerst schwer von anderen alltäglichen Geschäften zu unterscheiden sind.
Die Erfindung des Geldwaschens geht vermutlich auf Al Capone zurück, dem bekannten US-amerikanischen Kriminellen und Mafioso. Er wollte illegal erworbenes Geld wieder in den geregelten Wirtschaftskreislauf bringen, um legale Investitionen in Unternehmen oder Immobilien zu tätigen. Capone kaufte mehrere Waschsalons und gab vor, seinen Wohlstand aus den Gewinnen dieser Salons erlangt zu haben. Daher stammt auch der Ausdruck „Geld waschen”. Eine der beliebtesten Arten, illegales Geld zu waschen, ist heute noch immer der Kauf von Immobilien.
Um Geldwäsche vorzubeugen und zu bestrafen, wurde 1991 mit der EU-Geldwäscherichtlinie eine erste Etappe für die Geldwäscheprävention und Kontrolle der Finanzströme erreicht. Seitdem ist Geldwäsche ein Straftatbestand und wird von den Behörden entsprechend geahndet. Um die Wirksamkeit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sicherzustellen und eventuelle Lücken zu schließen, wird die EU-Geldwäscherichtlinie in unregelmäßigen Abständen überarbeitet:
Die 4. EU-Geldwäscherichtlinie führte unter anderem das zentrale Transparenzregister ein, das personenbezogene Informationen zu den natürlichen Personen enthält, die hinter einem Unternehmen stehen und deren wirtschaftlich Berechtigte darstellen. Die Transparenzpflichten betreffen nahezu alle Unternehmen in Deutschland. Zu den Verpflichteten zählen unter anderem:
Mit der Verabschiedung der 5. und 6. EU-Geldwäscherichtlinie gelten noch strengere Regelungen. Die Verpflichteten müssen nach der Richtlinie jede einzelne Transaktion oder individuelle Geschäftsbeziehung auf mögliche Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung untersuchen. Durch diese individuelle Prüfung soll verhindert werden, dass Kontrollen automatisiert werden und somit ungenau ausfallen. Die Risikoanalyse muss also für alle operativen Maßnahmen noch genauer sein als zuvor.
Das Geldwäschegesetz (GwG) fordert in Deutschland tätige Wirtschaftsakteure auf, bei der Geldwäscheprävention aktiv mitzuwirken. Es beinhaltet im Wesentlichen die Verpflichtung für Banken und Gewerbetreibende, ihre Kunden zu identifizieren sowie deren Identifizierungsdaten aufzubewahren. Das heutige GwG basiert auf dem „Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG)“ aus dem Jahr 1992, das Geldwäsche erstmals als einen Straftatbestand definierte und seither von den jeweiligen Aufsichtsbehörden der Bundesländer geahndet wird. Das Gesetz wird seither kontinuierlich angepasst und erneuert.
Einfach gesagt soll das Geldwäschegesetz in der Praxis für mehr Klarheit bei Geldtransaktionen sorgen. Dies gilt vor allem für Barausgaben. Für in Deutschland tätige Wirtschaftsakteure besteht eine Meldepflicht, wenn sie Unregelmäßigkeiten bei Kunden entdecken. Mögliche Abnormitäten sind zum Beispiel:
Wenn Sie als Verbraucherin beziehungsweise Verbraucher oder Privatanlegerin beziehungsweise Privatanleger ein neues Konto eröffnen, müssen Sie sich immer mit Ihrem Reisepass oder Personalausweis bei der Bank ausweisen. Dies gehört zu ihren sogenannten Sorgfaltspflichten. Verkaufen Sie beispielsweise Ihr Auto privat und bekommen dafür von der Käuferin beziehungsweise dem Käufer eine Bareinzahlung von 15.000 €, liegt dies eindeutig über der derzeitigen Grenze für Bareinzahlungen.
So kann es Ihnen also passieren, dass Sie das Geld erst auf ein Konto einzahlen dürfen, wenn Sie der Bank den Kaufvertrag vorlegen. Denn jede Privatperson kann sich ohne eine Verbindung zur organisierten Kriminalität der Geldwäsche strafbar machen. Nebst der Identifizierung bei jeder Kontoeröffnung müssen auch alle Privatpersonen die aktuellen Geldwäschebestimmungen unterschreiben. Dies gehört zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten der Banken.
Bei WeltSparen müssen sich Kunden nach erfolgter Anmeldung identifizieren lassen. Die mit dem Geldwäschegesetz konforme Identifizierung von Personen kann entweder in Echtzeit per Videotelefonat (VideoIdent) oder per Post (PostIdent) erfolgen. Die Identifizierungen über das VideoIdent-Verfahren kann im Gegensatz zum PostIdent-Verfahren mit den entsprechenden technischen Voraussetzungen jederzeit und an jedem Ort durchgeführt werden.