Vermittlung von Finanzanlagen und Vermögensanlagen
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Definition: Finanzanlagenvermittler sind Gewerbetreibende, die Vermögensanlagen und Investmentvermögen an Privatpersonen und Unternehmen vermitteln. Sie agieren als Schnittstelle zwischen Kunden sowie Anbietern von Finanzprodukten, wie beispielsweise Banken.
Erlaubnis: Um als Finanzanlagenvermittler tätig zu werden, ist eine Erlaubnis gemäß § 34f Gewerbeordnung erforderlich. Diese kann durch eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) erbracht werden. Nach Erhalt der Erlaubnis ist die Eintragung ins Vermittlerregister verpflichtend.
Qualifikation: Neben der Sachkundeprüfung können Abschlüsse wie der des Finanzanlagenfachmanns oder betriebswirtschaftliche Studiengänge mit Schwerpunkt Finanzdienstleistungen den Zugang zum Beruf des Finanzanlagenvermittlers ermöglichen.
Ein Finanzanlagenvermittler bildet die Schnittstelle zwischen Anleger und Anbietern von Finanzprodukten. Zu solchen Anbietern gehören beispielsweise Banken, Investmentgesellschaften oder Emittenten von Vermögensanlagen wie geschlossenen Fonds oder Anleihen. Ein Finanzanlagenvermittler stellt Anlegern Produkte aus dem Angebot dieser Anbieter vor, die zu deren individuellen Anforderungen passen. Diese können beispielsweise die gewünschte Anlagedauer, die Renditeerwartung oder die Bereitschaft zum Risiko betreffen.
Gut zu wissen: Der Beruf des Finanzanlagenvermittlers unterscheidet sich von dem des Finanzanlagenberaters. Finanzanlagenvermittler arbeiten auf Basis einer Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) und erhalten in der Regel eine Provision, die an den erfolgreichen Abschluss einer Vermittlung gekoppelt ist.
Im Gegensatz dazu erhalten Finanzanlagenberater in der Regel ein Honorar. Anstatt Finanzprodukte zu vermitteln, geben Finanzanlagenberater lediglich Empfehlungen. Finanzanlagenvermittler begleiten zudem aktiv den Prozess bis zum Abschluss eines Vertrags zwischen Anleger und Anbietern.
Die Aufgaben eines Finanzanlagenvermittlers gehen über die reine Vermittlung von Finanzprodukten hinaus. Ein qualifizierter Vermittler begleitet Anleger während des gesamten Anlageprozesses und unterstützt sie dabei, ihre individuellen finanziellen Ziele zu erreichen. Durch seine Tätigkeit schafft der Finanzanlagenvermittler eine Grundlage für nachhaltige Entscheidungen. Die Aufgabengebiete eines Finanzanlagenvermittlers können sich auf folgende Bereiche erstrecken:
Ein Finanzanlagenvermittler analysiert die finanzielle Situation und die Risikobereitschaft des Anlegers. Er ermittelt, welche Anlageformen mit der individuellen Risikotoleranz vereinbar sind. Darauf basierend legt er den Fokus darauf, die passende Balance zwischen Sicherheit und Renditechancen zu finden.
Ein Finanzanlagenvermittler informiert Anleger, wie eine breite Verteilung des Kapitals auf verschiedene Anlageklassen, Branchen oder Regionen das Risiko von negativen Entwicklungen durch Marktschwankungen verringern kann. Durch eine gezielte Diversifikation werden Schwankungen einzelner Investments abgefedert, wodurch die Stabilität des Portfolios erhöht und gleichzeitig die Chancen auf attraktive Renditen maximiert werden können.
Finanzanlagenvermittler erläutern die Vor- und Nachteile verschiedener Anlageklassen und helfen Anleger, die passenden Produkte für ihr Portfolio auszuwählen. Neben traditionellen Finanzanlagen – wie beispielsweise Vermögensanlagen – können Finanzanlagenvermittler Anleger zu alternativen beraten. Darunter fielen Optionen, wie beispielsweise Immobilienfonds oder Rohstofffonds.
Der Finanzanlagenvermittler übernimmt die fortlaufende Überwachung des Portfolios, um es an veränderte Marktbedingungen und Zielsetzungen anzupassen. Er analysiert kontinuierlich Optimierungspotenziale und spricht bei Bedarf Handlungsempfehlungen aus. So stellt er sicher, dass Chancen rechtzeitig erkannt und Risiken frühzeitig begrenzt werden. Durch diese proaktive Betreuung trägt der Vermittler maßgeblich zu einer nachhaltigen Wertentwicklung bei.
Der Finanzanlagenvermittler stellt sicher, dass der Anleger die wesentlichen Merkmale und Risiken der empfohlenen Produkte versteht. Zudem informiert er über gesetzliche Vorgaben oder Änderungen, die Auswirkungen auf die Anlagen haben könnten.
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Um als Finanzanlagenvermittler tätig zu werden, sind verschiedene fachliche und rechtliche Voraussetzungen zu erfüllen. Der Berufszugang ist an den Erwerb einer Erlaubnis nach § 34f GewO gebunden, die in der Regel bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragt wird.
Um die Erlaubnis zu erhalten, ist der Nachweis der fachlichen Eignung notwendig. Dies erfolgt durch das Bestehen einer Prüfung bei der IHK, die die Kenntnisse über rechtliche Grundlagen, Finanzprodukte sowie die Beratung von Anlegern prüft. Alternativ können bestimmte Berufsabschlüsse – wie beispielsweise Finanzanlagenfachmann oder ein betriebswirtschaftliches Studium mit Schwerpunkt Finanzdienstleistungen – als Nachweis der Sachkunde anerkannt werden.
Neben der fachlichen Qualifikation können weitere Kriterien für die Aufnahme ins Vermittlerregister sein. Dazu zählen:
Sobald die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler aufgenommen wurde, gelten zusätzliche Anforderungen, die durch die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) geregelt sind. Dazu gehören:
Neben den Vorgaben der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) unterliegen Finanzanlagenvermittler auch bestimmten Pflichten, die in der Gewerbeordnung (GewO) geregelt sind. Sie stellt sicher, dass Vermittler kontinuierlich qualifiziert bleiben und die gesetzlichen Anforderungen einhalten.
Ein Finanzanlagenvermittler ist berechtigt, bestimmte Finanzprodukte zu vermitteln und hierzu ihre Anleger zu beraten. Die Erlaubnis kann auf die Vermittlung und Beratung zu offenem Investmentvermögen, geschlossenem Investmentvermögen oder Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) beschränkt sein.
Vermögensart | Rechtsgrundlage | Finanzprodukte | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Offene Investmentvermögen | § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO, KAGB | OGAW-Fonds, offene Immobilienfonds | Hohe Liquidität, breite Streuung, handelbar |
Geschlossene Investmentvermögen | § 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO, KAGB | Immobilienfonds, Infrastrukturprojekte | Langfristige Kapitalbindung, begrenzte Handelbarkeit |
Vermögensanlagen | § 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO, VermAnlG | Genussrechte, stille Beteiligungen, Namensschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen | Höheres Risiko, oft direkte Unternehmensbeteiligung |
Zusätzlich können Finanzanlagenvermittler mit den entsprechenden Qualifikationen auch Tätigkeiten in anderen Bereichen ausüben.
Tätigkeitsfeld | Rechtsgrundlage | Finanzprodukte |
---|---|---|
Vermittlung | § 34c GewO | Darlehen, Grundstücke, Immobilien |
Beratung auf Honorarbasis | § 34h GewO | Diverse Finanzprodukte auf Honorarbasis |
Beratung im Bereich Immobilien- und Baufinanzierung | § 34i GewO | Kredite |
Ein Finanzanlagenvermittler darf ausschließlich die oben genannten Produkte vermitteln. Der Handel mit Wertpapieren – beispielsweise Aktien oder Anleihen – fällt aus dem Tätigkeitsbereich eines Finanzanlagenvermittlers raus. Für solche Tätigkeiten ist eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erforderlich, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert wird.
WeltSparen hält eine Genehmigung als Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO. Damit ermöglicht WeltSparen seinen Anlegern den Zugang zu geprüften und transparenten Finanzprodukten, die den individuellen Anlagezielen entsprechen. Als Vermittler legt WeltSparen Wert auf eine professionelle Abwicklung und arbeitet ausschließlich mit etablierten Partnern zusammen.
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Definition: Was macht ein Finanzanlagenvermittler?
Welche Aufgaben hat ein Finanzanlagenvermittler?
Qualifikationen und rechtliche Grundlagen für Finanzanlagenvermittler
Was darf ein Finanzanlagenvermittler vermitteln?
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Welche Aufgaben hat ein Finanzanlagenvermittler?
Qualifikationen und rechtliche Grundlagen für Finanzanlagenvermittler
Was darf ein Finanzanlagenvermittler vermitteln?