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Wer sich mit der Börse, Aktien und allgemein Investitionen beschäftigt, stößt schnell auf das Wort Dividende. Dividenden tauchen im Zusammenhang mit Einzelaktien oder Dividendenfonds auf. Wer Aktien kauft, erwirbt einen Anteil an einem Unternehmen und kann über eine Dividende am Gewinn beteiligt werden. Doch was ist eine Dividende genau? Wer bekommt sie und wann wird sie ausgezahlt? Welche Steuern fallen auf Dividenden an und was hat es mit der Dividendenrendite auf sich? Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Dividenden.
Sind Unternehmen erfolgreich, erzielen sie einen Bilanzgewinn. Ein Teil dieses Gewinns kann dann an Aktionärinnen und Aktionäre, die Aktien des Unternehmens besitzen, als Dividende ausgezahlt werden. Die Dividende ist somit eine Gewinnbeteiligung. Dadurch sind die Ausschüttungen jedoch erfolgsabhängig und können jedes Jahr unterschiedlich hoch ausfallen. Die tatsächliche Höhe der Dividendenzahlung wird bei der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft festgelegt.
Doch wie wird man Aktionärin oder Aktionär, um eine Dividende erhalten zu können? Handelt es sich bei einem Unternehmen um eine Aktiengesellschaft, besteht deren Grundkapital aus Aktien, die an der Börse verkauft werden. Aktien sind Wertpapiere, mit denen ein Anteil an einem Unternehmen veräußert wird. Käufer dieser Aktien (Aktionärinnen und Aktionäre) stellen dem Unternehmen ihr Geld zur Verfügung und werden dadurch Miteigentümerin beziehungsweise Miteigentümer. Über die Dividende beteiligen einige Unternehmen Anteilseignerinnen und Anteilseigner regelmäßig am Gewinn.
Wer Aktien eines Unternehmens besitzt, das eine Dividende zahlt, hat grundsätzlich auch den Anspruch auf diese Dividende. Dabei ist es nicht wichtig, wie lange Sie die Aktien bereits halten. Der Anspruch auf eine Dividende besteht, sobald Sie mindestens zwei Tage vor dem Nachweisstichtag, auch Record Date genannt, im Besitz der Aktien sind. Unternehmen sind jedoch nicht zur Auszahlung einer Dividende verpflichtet. Es gibt auch Aktiengesellschaften, die ihren Gewinn im Unternehmen belassen und dort für Investitionen nutzen, um höhere Renditen zu erzielen.
Bei deutschen Unternehmen ist der Record Date zwei Banktage nach der Hauptversammlung. Daher gilt, die Aktien spätestens am Tag der Hauptversammlung zu kaufen. Denn einen Tag später, am sogenannten Ex Date, werden die Aktien bereits ex Dividende, also ohne Dividende, gehandelt. Das bedeutet, dass ein Abzug der Dividende vom Aktienkurs vorgenommen wird. Beispiel: Liegt der Kurs am Tag der Hauptversammlung bei 150 € und es wird eine Dividende von 5 € festgelegt, fällt der Aktienkurs am Ex Date auf 145 €. Andere Faktoren, die den Kurs beeinflussen können, werden in diesem Beispiel nicht berücksichtigt.
Bei ausländischen Aktiengesellschaften gelten meist andere Stichtage und Fristen, da sie Dividenden oftmals halbjährlich, vierteljährlich oder in manchen Fällen sogar monatlich ausschütten. Für Aktien von US-amerikanischen Unternehmen gilt zum Beispiel eine Frist von drei Tagen vor dem Record Date. Der letzte Tag, an dem ein Anspruch auf Dividende gilt, wird als Cum Date bezeichnet. An welche Fristen Sie sich als Aktionärin oder Aktionär halten müssen, können Sie in der Regel auf der Website des Unternehmens unter „Investor Relations“ nachlesen.
Neben Einzelaktien haben Anlegerinnen und Anleger auch die Möglichkeit, in Dividendenfonds oder Dividenden-ETFs zu investieren. Sie enthalten hauptsächlich Aktien von Unternehmen, die regelmäßig attraktive Dividenden ausschütten. Dadurch können Sie Ihr Risiko auf viele verschiedene Unternehmen streuen und langfristig Vermögen aufbauen. Mit dem ETF Configurator können Sie sich Ihr ETF-Portfolio selbst zusammenstellen und ETFs mit aufnehmen, die Dividenden ausschütten. Sie können aber auch in ETF-Portfolios ohne Dividenden-ETFs investieren, zum Beispiel in die Portfolios unseres ETF Robo. Je nach persönlicher Risikobereitschaft können Sie sich für eines von vier verschiedenen Portfolios entscheiden. Wählbar ist eine Aktienquote von 30 %, 50 %, 70 % oder 100 %.
Die Höhe der Dividende wird bei den meisten Unternehmen einmal im Jahr bei der Hauptversammlung des Unternehmens vom Vorstand und den Aktionärinnen und Aktionären beschlossen. Der Vorstand macht einen Vorschlag, den die Anteilseignerinnen und Anteilseigner annehmen oder verhandeln können. Eine einfache Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre reicht aus, um den Vorschlag anzunehmen und die Höhe der Dividende zu beschließen.
Je nachdem, wie das Unternehmen die Ausschüttungen terminiert, werden Dividenden jährlich, halbjährlich, quartalsweise oder monatlich ausgezahlt. Deutsche Aktiengesellschaften nehmen die Dividendenzahlung in der Regel jedes Jahr drei Tage nach der Hauptversammlung vor. US-amerikanische Unternehmen schütten oftmals quartalsweise oder sogar monatlich eine Gewinnbeteiligung an ihre Aktionärinnen und Aktionäre aus.
Dividenden werden in der Regel in Form von Geld oder zusätzlichen Aktien ausgezahlt. Die sogenannte Barauszahlung (Bardividende) wird auf das Konto der Aktionärin beziehungsweise des Aktionärs ausgezahlt. Erhalten Anteilseignerinnen und Anteilseigner ihre Dividende als zusätzliche Aktien (Stockdividende), werden diese ihrem Wertpapierdepot hinzugefügt.
Neben der Bar- und der Stockdividende gibt es noch weitere Arten von Dividenden:
Vorzugsdividende: Vorzugsaktionärinnen und –aktionäre haben zwar kein Stimmrecht, aber dafür ein Vorrecht und erhalten daher meist eine höhere Dividende als Stammaktionärinnen und –aktionäre Den Betrag, der über der Dividende für Stammaktionäre liegt, nennt man Überdividende.
Abschlagsdividende: Hierbei handelt es sich um eine Vorauszahlung der Dividende, die jedoch erst nach Ablauf eines Geschäftsjahres möglich ist. Da die Abschlagsdividende in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgezahlt werden kann, bleibt sie eher eine Ausnahme.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt automatisch. Bei einer Bardividende wird Ihnen das Geld auf Ihrem Konto gutgeschrieben. Erfolgt die Ausschüttung der Dividende in Form von Aktien, werden diese Ihrem Depot hinzugebucht. Auch Sachdividenden werden automatisch an Sie verschickt oder Ihnen gutgeschrieben. Bietet ein Unternehmen an, eine Bardividende in eine Stockdividende (oder umgekehrt) umzuwandeln, können Sie die Umwandlung selbst beantragen. Deutsche Unternehmen bieten jedoch laut Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) keine Wahlmöglichkeit an.
Da Dividenden Gewinne aus Kapitalanlagen sind, werden sie in der Regel mit 25 % Abgeltungssteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuert. Sparerinnen und Sparer, die jedoch eine NV-Bescheinigung vorgelegt oder einen Freistellungsauftrag eingerichtet haben, können sich die Steuern auch bei Dividenden entweder komplett oder zumindest anteilig sparen. Beispielsweise gilt beim Freistellungsauftrag ein Steuerfreibetrag in Höhe von bis zu 1.000 € für Einzelpersonen bzw. 2.000 € (Stand: 2023) für gemeinsam Veranlagte. Der sogenannte Sparerpauschbetrag steht allen Anlegerinnen und Anlegern in Deutschland zu, die Erträge erwirtschaften.
Um den Sparerpauschbetrag nutzen zu können, benötigt die Bank oder der Anbieter einen Freistellungsauftrag. Anlegerinnen und Anleger können Renditen, Zinsen und Dividenden aus Kapitalerträgen bis zur Höchstgrenze steuerfrei erzielen. Der Freistellungsauftrag kann sich lohnen, da in Deutschland die Steuer automatisch an das Finanzamt abgeführt wird. So können Anlegerinnen und Anleger ihr Konto vom Abzug der Steuer freistellen.
Ausnahme: Manche Unternehmen, wie zum Beispiel Deutsche Wohnen, Telekom oder die DAB Bank, schütten ihre Dividenden nicht aus dem Bilanzgewinn aus, sondern aus Kapitalrücklagen. Dadurch sind diese zunächst steuerfrei. Für Aktionärinnen und Aktionäre, die ihre Aktien bereits vor 2009 gekauft haben und immer noch halten, bleibt dieser Steuerbonus auch bestehen. Für alle Aktienkäufe, die ab dem 01.01.2009 getätigt wurden, sind die Ausschüttungen der Dividende aus Kapitalrücklagen nur auf den ersten Blick steuerfrei. Denn sobald es zum Verkauf der Aktie kommt, werden alle bis dahin steuerfrei ausgezahlten Dividenden vom ursprünglichen Kaufpreis abgezogen. Dadurch wird die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis, der sogenannte Veräußerungsgewinn, größer und somit werden auch mehr Steuern fällig. Im Endeffekt ist die Dividendenzahlung aus Kapitalerträgen also eher ein Steueraufschub als eine Steuerersparnis.
Ihr selbst zusammengestelltes Portfolio mit dem ETF Configurator kann ETFs enthalten, die gute Chancen auf attraktive Renditen bieten und zudem Dividenden ausschütten. Die Ausschüttungen werden automatisch wieder angelegt. Die ETF-Portfolios des ETF Robo enthalten keine Dividenden-ETFs.
Mit der Dividendenrendite ist nicht die Dividende an sich gemeint, sondern das Verhältnis der zuletzt ausgezahlten Dividende zum Aktienkurs. Der Wert einer Dividende wird in Euro angegeben, die Dividendenrendite in Prozent. Dadurch können Sie ablesen, wie hoch eine Aktie verzinst wird und die Wertpapiere untereinander besser vergleichen.
So können Sie die Dividendenrendite selbst berechnen:
Dividende / Aktienkurs x 100 = Dividendenrendite
Dividenden sind eine Gewinnbeteiligung der Aktionärinnen und Aktionäre am Bilanzgewinn eines Unternehmens. Die Dividendenzahlung erfolgt meist jährlich und am Ende eines Geschäftsjahres. Üblicherweise wird die Höhe der Dividende vom Vorstand vorgeschlagen, welche dann final bei der Hauptversammlung vom Vorstand und den Aktionärinnen und Aktionären beschlossen wird. Bei einer Dividende handelt es sich nicht immer um eine Barauszahlung. Auch Sachwerte oder weitere Aktien können eine Art der Dividendenzahlung sein. Kommt es zu einer Auszahlung der Dividende, wird diese automatisch mit 25 % Abgeltungssteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuert. Wurde eine NV-Bescheinigung oder eine Freistellungsauftrag hinterlegt, mindert sich die Steuerlast um den jeweiligen Steuerfreibetrag.