AWV Meldepflicht

Das müssen Sie in 2024 wirklich wissen

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Das Wichtigste in Kürze
  • AWV-Meldepflicht: Gilt für alle grenzüberschreitenden Zahlungen und Bartransaktionen über 12.500 Euro.
  • Wer ist betroffen?: Privatpersonen und Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
  • Meldung erforderlich bei: Überweisungen, Barzahlungen, Kredit- und Debitkartentransaktionen über 12.500 Euro.
  • Frist: Meldung muss bis zum 7. Kalendertag des Folgemonats erfolgen.
  • Bußgelder: Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 30.000 Euro, für Unternehmen bis zu 300.000 Euro.
  • Unterschied zum Geldwäschegesetz: AWV-Meldepflicht erfasst systematisch alle Zahlungen über 12.500 Euro, unabhängig von Verdacht auf Geldwäsche.

Was bedeutet AWV-Meldepflicht?

Die AWV-Meldepflicht betrifft grenzüberschreitende Zahlungen oder Überweisungen über 12.500 Euro. Wenn Sie eine solche Transaktion durchführen, sehen Sie häufig den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten“ auf Ihrem Kontoauszug. Die Meldung erfolgt an die Deutsche Bundesbank und dient statistischen Zwecken, um den internationalen Zahlungsverkehr zu überwachen.

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Kunden mit Geldanlagen unter einer Laufzeit von 12 Monaten sind von der Meldepflicht ausgenommen. Bei allen anderen Geldanlagen über 12.500 Euro gilt die Meldepflicht, wie sie im §67 der AWV festgelegt ist.

Wofür steht die Abkürzung AWV?

Die AWV steht für „Außenwirtschaftsverordnung“. Diese Verordnung dient der Erfassung des Kapitalflusses in und aus dem Ausland und verpflichtet Inländer, Zahlungen ab 12.500 Euro der Bundesbank zu melden.

Welche Zahlungen sind meldepflichtig?

Zu den meldepflichtigen Transaktionen gehören:

  • Barzahlungen

  • Auslandszahlungen mittels Lastschrift oder Scheck

  • Überweisungen in Euro und Fremdwährungen

  • Kredit- und Debitkartentransaktionen

Hinweis: Wenn mehrere Teilzahlungen von derselben Person getätigt werden, die jeweils unter 12.500 Euro liegen, besteht keine Meldepflicht.

Wer ist von der AWV-Meldepflicht betroffen?

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, die ihren Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland haben, sind meldepflichtig. Die Meldepflicht gilt für alle grenzüberschreitenden Zahlungen, die den Betrag von 12.500 Euro überschreiten.

Fristen und Meldemöglichkeiten

Die AWV-Meldung muss bis zum 7. Kalendertag des Folgemonats nach der Transaktion erfolgen. Privatpersonen können die Meldung formlos telefonisch oder online bei der Bundesbank vornehmen. Unternehmen müssen ihre Meldung über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) durchführen.

Welche Informationen werden für die Meldung benötigt?

Folgende Informationen müssen bei der AWV-Meldung angegeben werden:

  • Name des Senders und Empfängers

  • Betrag und Währung

  • Grund und Zweck der Zahlung

  • Datum der Transaktion

Ausnahmen von der Meldepflicht

Nicht alle Transaktionen unterliegen der AWV-Meldepflicht. Ausnahmen sind:

  • Wareneinfuhren und -ausfuhren

  • Kredite und Einlagen mit einer Laufzeit unter 12 Monaten

Strafen bei Missachtung der AWV-Meldepflicht

Die Nichteinhaltung der AWV-Meldepflicht kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro pro Verstoß geahndet werden. Für Unternehmen kann das Bußgeld sogar bis zu 300.000 Euro betragen, abhängig von der Schwere des Verstoßes.

AWV-Meldepflicht und Geldwäschegesetz: Was sind die Unterschiede?

Während das Geldwäschegesetz (GWG) verdächtige Transaktionen erfasst, betrifft die AWV-Meldepflicht alle grenzüberschreitenden Zahlungen ab 12.500 Euro. Beide Regelungen tragen dazu bei, die Finanzströme zu überwachen, haben jedoch unterschiedliche Schwerpunkte.

Unterschiede im Überblick:

Regelung
Zielsetzung
Betrifft

AWV-Meldepflicht

Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs

Alle Zahlungen ab 12.500 €

Geldwäschegesetz

Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Verdächtige oder ungewöhnlich hohe Transaktionen

Wie kann ich die AWV-Meldepflicht erfüllen?

Die AWV-Meldung erfolgt:

  • Online über das AMS-Portal für Unternehmen

  • Telefonisch für Privatpersonen unter der Nummer (0800) 1234-111

Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Informationen bereitgestellt werden, um Verzögerungen und mögliche Bußgelder zu vermeiden.

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