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Aktuelles: Aktuell (Stand: 10.2024) erheben nur noch sechs Banken ein Verwahrentgelt auf private Guthaben. Mitte 2022 waren es noch über 400 Banken, die ein Verwahrentgelt von Privatkundinnen und Privatkunden verlangten.
Definition: Das Verwahrentgelt ist ein Zinssatz, den Banken von ihren Kunden für Einlagen fordern. Oft ist auch von Negativzinsen, Strafzinsen oder Minuszinsen die Rede.
Höhe: Falls Banken noch ein Verwahrentgelt erheben, liegt es meist bei 0,50 % im Jahr. Der Freibetrag, bei dem keine Strafzinsen fällig werden, ist je nach Bank unterschiedlich.
Im Regelfall legen Sparer ihr Geld bei einer Bank an und erhalten dafür Zinsen. Die Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre hat hier für Veränderungen gesorgt. Statt Zinsen auf Guthaben zu zahlen, haben Banken und Sparkassen Gebühren von ihren Kunden verlangt. Diese Gebühren für Guthaben nannten die Kreditinstitute Verwahrentgelt.
Einige wenige Banken und Sparkassen erheben noch heute ein Verwahrentgelt auf Girokonten und Tagesgeldkonten ihrer Kunden. Dabei ist Verwahrentgelt lediglich eine andere Bezeichnung für Negativzinsen oder Strafzinsen. Banken bezeichnen die Negativzinsen als Entgelt, um unter anderem den negativen Klang des Wortes zu vermeiden.
Ein weiterer Grund für die Nutzung des Begriffs ist laut Verbraucherzentrale die rechtliche Betrachtung von Zinsen und Entgelten: Straf- und Negativzinsen sind nicht im deutschen Gesetz verankert. Zinsen hat laut Darlehensrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches nur derjenige zu bezahlen, der Schulden hat. Auf Guthaben dürfen demnach keine Zinsen verlangt werden. Eine Gebühr für die Verwahrung von Geld hingegen wird rechtlich anders betrachtet. Vergleichbar ist dies mit der Gebühr für ein Bankschließfach. Dabei zahlen Kunden dafür, dass ihre Wertsachen, die beispielsweise auch Bargeld enthalten könnten, sicher verwahrt werden. Diese Gebühr haben Geldinstitute dann auf die Konten ihrer Kunden erweitert.
Kurzfristig nicht benötigte Liquidität können Kreditinstitute bei der Europäischen Zentralbank (EZB) anlegen. Diese Einlagen bei der EZB werden mit dem sogenannten Einlagenzins – auch Einlagefazilität genannt – verzinst. In den Jahren 2014 bis Mitte 2022 war der Einlagenzins der Europäischen Zentralbank jedoch negativ. Das bedeutete: Banken hatten Zinsen zu zahlen, wenn sie überschüssige Einlagen bei der EZB verwahren wollten.
Diesen Zinssatz gaben die Banken und Sparkassen in Form eines Verwahrentgelts an ihre Kunden weiter. So wollten sie diese einerseits daran hindern, viel Geld anzulegen, um selbst geringere Einlagen bei der EZB zu haben. Andererseits wurden so die Kosten abgefangen und oftmals eins zu eins weiterberechnet. In einigen Fällen verlangten Banken und Sparkassen sogar höhere Verwahrentgelte als sie selbst an die EZB zu bezahlen hatten. Die Negativzinsen betrafen neben privaten Einlagen auch die Einlagen von Unternehmen.
Mit der Anhebung des Einlagenzinses im Jahr 2022 auf 0,00 % läutete die EZB die Zinswende ein. Neben dem Einlagenzins bei der EZB stiegen auch die Sparzinsen wieder an, woraufhin die Banken und Sparkassen nach und nach von einem Verwahrentgelt für Einlagen von Privatkunden sowie Unternehmen absahen.
Ein Verwahrentgelt wurde seit Anfang 2020 meist auf Girokonten und Tagesgeldkonten erhoben. Auch einige Festgelder waren bis Mitte 2022 noch von den Negativzinsen betroffen. Banken und Sparkassen konnten das Verwahrentgelt hauptsächlich von Neukunden verlangen. Diese stimmten bei Abschluss eines neuen Kontos automatisch den aufgerufenen Preisen zu. Heute erheben lediglich sieben Banken weiterhin ein Verwahrentgelt auf Tagesgeldkonten oder das Girokonto ihrer Kunden.
Die Einführung eines Verwahrentgelts bei Bestandskunden erforderte eine individuelle Benachrichtigung. Immer mehr Kunden erhielten noch bis Mitte 2022 eine Verwahrentgeltvereinbarung von ihrer Bank. Dabei hatten sie die Möglichkeit, die Negativzinsen abzulehnen. Auch wenn heute nur wenige Banken Verwahrentgelte erheben, kann es sich für Sparer lohnen, vor der Eröffnung eines neuen Kontos bei einer neuen Bank die Vertragsbedingungen genau zu lesen. Zudem können sie bei ihrem neuen Kreditinstitut nachfragen, ob und ab welchem Betrag Negativzinsen auf Geldanlagen fällig werden.
Ab welcher Summe ein Verwahrentgelt erhoben wird, hängt von der jeweiligen Bank ab. Als die Strafzinsen eingeführt wurden, lag der Freibetrag, bei dem keine Negativzinsen fällig wurden, meist bei 50.000 € oder 100.000 €. Die Freigrenze sank jedoch stetig. So gab es auch Kreditinstitute, die bereits ab 20.000 € oder sogar 5.000 € Verwahrentgelte verlangen. In einigen Fällen wurden schon ab dem ersten Euro negative Zinsen berechnet. Aktuell (Stand: 10.2024) liegt der niedrigste Freibetrag bei 50.000 €, der höchste bei 3 Millionen Euro. Allerdings haben sich die meisten Banken und Sparkassen von den Negativzinsen verabschiedet und bieten ihren Kunden wieder positive Zinsen.
Die Höhe des Verwahrentgelts auf Girokonten und Tagesgeldern konnte die Bank individuell festlegen. In den meisten Fällen lag es bei 0,50 % jährlich. Dabei orientierten sich die Kreditinstitute meistens am Einlagenzins der EZB. Einige Banken und Sparkassen gingen jedoch darüber hinaus und erhoben sogar ein Verwahrentgelt von bis zu 1,00 %. Die wenigen Banken, die heute noch Minuszinsen verlangen, haben den Zinssatz von 0,50 % pro Jahr beibehalten.
Heute wird nur noch in wenigen Fällen ein Verwahrentgelt fällig. Falls ihre Bank weiterhin Negativzinsen berechnet, können Sparer meist problemlos zu einem anderen Anbieter wechseln, der keine negativen Zinsen erhebt. Es besteht auch die Möglichkeit, weitere Konten zu eröffnen, die Einlagen aufzuteilen und somit innerhalb der Freibeträge zu bleiben. Ob sich diese Möglichkeit lohnt, ist allerdings von Freibeträgen und den genauen Gebühren der Banken abhängig. Denn manche Banken haben schon zu Hochzeiten der Negativzinsen ihre Verwahrentgelte als steigende Gebühren für die Kontoführung oder ähnliches getarnt.
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Sparer, die ihr Geld auf einem Tagesgeldkonto anlegen, können jederzeit und in voller Höhe auf ihr Geld zugreifen. Bei Festgeld wird ein Betrag für eine bestimmte Laufzeit fest angelegt. Sparer können in der Regel erst am Ende der Laufzeit wieder über das Geld verfügen. Zudem wird ein Festgeldkonto mit einem zuvor definierten Zinssatz verzinst. Das macht Festgeld zu einer planbaren Geldanlage. Beim Tagesgeld können sich die Zinsen regelmäßig dem aktuellen Zinsniveau anpassen, wodurch Sparer auch von Zinssteigerungen profitieren können.
Neben dem Sparen mit Festgeld und Tagesgeld haben Anleger die Möglichkeit, ihr Geld am Kapitalmarkt zu investieren. Mit einem ETF-Portfolio können langfristig in der Regel höhere Renditen erzielt werden und es werden keine Verwahrentgelte berechnet. ETFs (Exchange Traded Funds) werden an der Börse gehandelt und bilden die Wertentwicklung eines Index ab. Das bedeutet, sie enthalten meist dieselben Wertpapiere und Vermögenswerte wie ihr Referenzindex, beispielsweise der DAX oder MSCI World. Mit dem ETF Configurator haben Sie die Möglichkeit, sich Ihr Portfolio aus über 180 ETFs selbst zusammenzustellen.
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Risikohinweis: Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Alle ausführlichen Informationen können Sie unter Risikohinweise nachlesen.