Sparbrief

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Alternativen zum Sparbrief bei WeltSparen

Das Wichtigste in Kürze
  • Definition: Ein Sparbrief ist eine Einmalanlage bei einem Kreditinstitut. Es wird ein Anlagebetrag für eine bestimmte Laufzeit von 1 bis 10 Jahren zu einem festen Zinssatz angelegt. 

  • Zinsen: Da ein Festzins vereinbart wird, wissen Sparerinnen und Sparer bereits zu Beginn, mit welchem Ertrag sie rechnen können. Sollten die Zinsen am Markt während der Laufzeit steigen, kann das ein Nachteil für Sparerinnen und Sparer sein. Denn so können potenzielle Zinserträge verloren gehen.

  • Risiko: Der Sparbrief ist eine risikoarme Anlageform, da die Verzinsung bereits zu Beginn der Laufzeit festgeschrieben wird. Hinzu kommt, dass die Geldanlage bis 100.000 € pro Kundin beziehungsweise Kunde und Bank durch die EU-weite Einlagensicherung abgesichert ist.

Definition: Was ist ein Sparbrief?

Sparbriefe, bei Sparkassen auch oft Sparkassenbriefe genannt, zählen zu den festverzinslichen Wertpapieren und dienen der mittel- bis langfristigen Geldanlage. Der Anlagebetrag wird für eine bestimmte Laufzeit von 1 bis 10 Jahren zu einem festen Zinssatz angelegt. Die Mindesteinlage liegt je nach Geldinstitut zwischen 250 € und 2.500 €. In der Regel kann erst am Ende der Laufzeit des Sparbriefs wieder auf das Geld zugegriffen werden.

Sparbriefe gelten als planbare Sparform, da Sparerinnen und Sparer aufgrund der festen Zinsen bereits bei der Geldanlage wissen, welche Summe nach Ende der Laufzeit zur Verfügung stehen wird. Beim Kauf eines Sparbriefs fallen in der Regel keine Gebühren an, welche den Zinsertrag schmälern würden. Sparerinnen und Sparer können ihren Sparbrief zudem beleihen. Das heißt, dass der Sparbrief als Sicherheit für einen aufgenommenen Kredit bei der Bank dienen kann.

Die Merkmale eines Sparbriefs auf einen Blick:

  • Mittel- bis langfristige Geldanlage von zwischen einem und zehn Jahren
  • Feste Laufzeit
  • Fester Zinssatz
  • Risikoarm
  • Keine Gebühren für den Kauf und die Verwaltung
  • Beleihbar

Welche Arten von Sparbriefen gibt es?

Es gibt drei verschiedene Typen von Sparbriefen: normale Sparbriefe, aufgezinste und abgezinste Sparbriefe. Der Unterschied liegt in den Varianten der Zinszahlung:

  • Normaler Sparbrief: Den normalen Sparbrief kaufen Sparerinnen und Sparer zum vollen Nennwert. Die Zinsgutschrift erfolgt regelmäßig am Jahresende und steht als Betrag frei zur Verfügung.
  • Abgezinster Sparbrief: Der Kaufpreis eines abgezinsten Sparbriefs ist bereits um die erwarteten Zinsen und Zinseszinsen reduziert und liegt damit deutlich unter dem Nennwert. Am Ende der Laufzeit erhalten Sparerinnen und Sparer den vollen Nennwert, also den vollen Kaufpreis ohne Abzinsung, ausgezahlt. Die Differenz ist der Zinsgewinn.
  • Aufgezinster Sparbrief beziehungsweise thesaurierende Anlage: Sämtliche Zinsen eines aufgezinsten Sparbriefs werden zum Guthaben addiert und erst zum Laufzeitende ausbezahlt, sodass durch Zinseszinseffekte ein Zusatzgewinn entsteht.

Abgezinsten Sparbrief berechnen

Bei einem abgezinsten Sparbrief werden sowohl die Zinsen als auch der Zinseszins bereits für die gesamte Laufzeit im Voraus berechnet.

Beispiel zum abgezinsten Sparbrief:

Angenommen, eine Sparerin oder ein Sparer erwirbt einen Sparbrief mit einem Nennwert von 20.000 €. Bei einer Laufzeit von 5 Jahren und einem Zinssatz von 3,00 % p. a. zahlt die Kundin oder der Kunde demnach lediglich 17.252,18 €.

Hinweis: Insgesamt können Zinsen von 2.747,82 € erzielt werden. Der durchschnittliche Wertzuwachs liegt bei 3,185 % p. a.

Formel: So wird die Rendite bei einem aufgezinsten Sparbrief berechnet

Bei einem aufgezinsten Sparbrief werden die gesamten Zinsen addiert und erst am Ende der Laufzeit zusammen mit dem Nennwert ausgezahlt. Die vereinfachte Formel lautet demnach:

Auszahlung = Nennwert + Zinsen

Ausgehend von einem Nennwert von 20.000 €, einer Laufzeit von 5 Jahren und einem Zinssatz von 3,00 % p. a., erhält die Sparerin oder der Sparer am Ende der Laufzeit eine Auszahlung von 23.185,48 €.

Risiken: Wie sicher sind Sparbriefe?

Ein Sparbrief ist eine risikoarme und planbare Anlage, da der Zinssatz vertraglich festgelegt wird und somit kein Zinsrisiko besteht. Die Geldanlagen sind darüber hinaus durch die EU-weite Einlagensicherung bis zu 100.000 € je Kundin beziehungsweise Kunde und Bank abgesichert.

Im Vergleich zu Festgeldanlagen kann ein Sparbrief eine sogenannte Nachrangabrede enthalten. Das bedeutet, dass die Ansprüche von Sparerinnen und Sparern nachrangig behandelt werden. In diesem Fall greift die Einlagensicherung nicht. Das heißt, wenn das Kreditinstitut insolvent werden würde, sind Spareinlagen nicht abgesichert. Da bei Sparbriefen mit Nachrangabrede ein höheres Risiko bestehen kann, wird in der Regel ein höherer Zinssatz vergeben.

Ist das Guthaben des Sparbriefs zu versteuern?

Bei Sparbriefen werden die Zinseinnahmen versteuert, da diese zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen. Die Zinsen unterliegen der Abgeltungssteuer in Höhe von 25,00 % sowie dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer.

Zudem kann bei der Bank ein Freistellungsauftrag für den Freibetrag (Sparerpauschbetrag) von 1.000 € je Sparerin beziehungsweise Sparer und 2.000 € bei gemeinsam Veranlagten (Stand: 2024) erteilt werden. Kapitalerträge bis zu diesem Betrag bleiben dadurch steuerfrei. Dabei ist zu beachten, dass beim abgezinsten Sparbrief der Zinsertrag bei Fälligkeit auf den Freistellungsauftrag angerechnet wird. Reicht dieser nicht aus, wird die Abgeltungssteuer fällig.

Für wen sind Sparbriefe geeignet?

Sparbriefe können sich insbesondere für Sparerinnen und Sparer eignen, die eine sicherheitsorientierte Anlagestrategie verfolgen und auf der Suche nach festverzinslichen Renditen und einer risikoarmen Geldanlage sind. Da auf das Guthaben erst am Ende der Laufzeit zugegriffen werden kann, sollten nur Beträge angelegt werden, auf die für die Dauer der Laufzeit verzichtet werden kann. Personen, die eine planbare Anlage mit vorhersehbaren Zinsen nutzen möchten und bereit sind, ihr Kapital für eine festgelegte Laufzeit zu binden, können Sparbriefe als Teil ihres Anlageportfolios in Betracht ziehen, um ihre persönlichen finanziellen Ziele zu verfolgen.

Alternativen zum Sparbrief

Zu Zeiten, in denen die Zinsen sinken, können Sparbriefe von Vorteil sein, da Sparerinnen und Sparer von den zuvor festgelegten höheren Zinsen profitieren können. In einer Phase von Zinssteigerungen können lange Laufzeiten von Sparbriefen hingegen dafür sorgen, dass durch die Zinsbindung an die festgelegten niedrigen Zinsen mit anderen Geldanlagen attraktivere Gewinne erzielt werden können. Festgelder, Tagesgelder oder die Investition in ETFs können daher Alternativen zu Sparbriefen sein.

Festgeld

Festgelder und Sparbriefe ähneln sich in vielerlei Hinsicht. Beim Festgeld wird ebenfalls eine festgelegte Summe für einen bestimmten Zeitraum zu einem festen Zinssatz angelegt. Die Zinsen der beiden Produkte sind auf ähnlichem Niveau, weshalb viele Kreditinstitute häufig nur eine der beiden Anlageformen anbieten. Seit der Zinswende steigen die Zinsen für Sparbriefe und Festgelder in Deutschland wieder. Allerdings sind die Zinssätze in anderen Ländern Europas häufig deutlich höher.

Mit WeltSparen können Sparerinnen und Sparer von attraktiven Konditionen profitieren und in nur wenigen Schritten ein Festgeldkonto in der EU eröffnen. Die Geldanlage unterliegt bis zu 100.000 € pro Kundin beziehungsweise Kunde und Bank der EU-weiten Einlagensicherung.

Tagesgeld

Im Vergleich zum Sparbrief ist ein Tagesgeldkonto flexibler. Durch diese Flexibilität fallen die Zinsen hingegen meist geringer aus als beim Festgeldkonto oder dem Sparbrief. Beim Tagesgeld wird Geld ohne feste Laufzeit zu einem variablen Zinssatz angelegt. Es können jederzeit Ein- oder Auszahlungen vorgenommen werden. Bei steigenden Zinsen kann so direkt von den positiven Auswirkungen auf die Verzinsung profitiert werden. Die Beträge auf einem Tagesgeldkonto unterliegen ebenfalls der Einlagensicherung.

Investition in Wertpapiere

Die Geldanlage am Kapitalmarkt bietet Chancen auf höhere Renditen, ist jedoch ebenfalls mit einem höheren Risiko verbunden. WeltSparen bietet die Möglichkeit, langfristig in ETFs (Exchange Traded Funds) zu investieren und von Renditechancen am Kapitalmarkt zu profitieren. Anlegerinnen und Anleger können mit wenigen Klicks beispielsweise in ETF-Sparpläne investieren und bereits ab einer Sparrate von 50 € monatlich Geld anlegen. Die Vermögensverwaltung bietet vier Strategien für ETF-Portfolios mit unterschiedlichen Risikoprofilen. Mit dem ETF Configurator können sich Anlegerinnen und Anleger ihr ETF-Portfolio aus über 180 ETFs selbst zusammenstellen.

Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.

Weitere Fragen zum Sparbrief

Was ist eine Namensschuldverschreibung?

Eine Namensschuldverschreibung ist ein Wertpapier, welches auf eine bestimmte Person ausgestellt ist. Ein Beispiel für eine Namensschuldverschreibung ist der klassische Sparbrief. Der Verkauf an eine andere Person und damit auch die Handelbarkeit einer Namensschuldverschreibung ist nicht vorgesehen. Die Inhaberin oder der Inhaber kann die Anlage dadurch nicht übertragen oder vorzeitig auflösen.

Kann man einen Sparbrief verkaufen?

Da eine vorzeitige Kündigung des Sparbriefs in der Regel nicht möglich ist, kann dieser alternativ auch verkauft werden. Beim Verkauf können jedoch hohe Verluste entstehen. Die für den Verkauf veranschlagte Gebühr ist allerdings oft niedriger als die beim Beleihen.

Wie kann man einen Sparbrief beleihen?

Eine Möglichkeit, vorzeitig an den fest angelegten Betrag zu kommen, ist es, den Sparbrief zu beleihen. Das heißt: Sparerinnen und Sparer nehmen einen Kredit bei der Bank auf, für die der Sparbrief als Sicherheit dient. Dabei kann jedoch höchstens der Betrag des Sparbriefs beliehen werden.

Kann man einen Sparbrief kündigen?

Eine vorzeitige Kündigung des Sparbriefs ist in der Regel nicht möglich. Selbst im Todesfall gelten für die Erbenden die vertraglich vereinbarten Bedingungen.