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Beim Kauf und Verkauf von Fonds greifen verschiedene Mechanismen. Unterschiedliche Fonds verlangen verschiedene Aufschläge – doch auch der Blick auf die Performance ist wichtig. Je nachdem, wo ein Fonds gekauft wird, müssen Sie einen Ausgabeaufschlag zahlen. Doch gibt es auch Fonds oder andere Geldanlagen ohne Ausgabeaufschlag?
Hier erfahren Sie, was ein Ausgabeaufschlag ist und wie Sie diesen einfach berechnen können.
Definition: Ausgabeaufschläge sind Gebühren, die beispielsweise beim Kauf von Fondsanteilen anfallen. Sie werden prozentual am Anteilswert berechnet. Der Ausgabeaufschlag wird auch als „Load“ oder „Agio“ bezeichnet.
Kosten: Je nach Fonds beziehungsweise Fondsart macht der Ausgabeaufschlag zwischen 0,00 und 7,00 % des Anteilwertes aus. Er dient überwiegend dazu, den Fondsvertrieb inklusive beratender Services zu finanzieren.
Rendite: Die Suche nach rabattierten Angeboten lohnt sich, da ein hoher Ausgabeaufschlag die Rendite mindern kann. Eine kostengünstigere Alternative zu klassischen Fonds sind Exchange Traded Funds (ETFs) – ganz ohne Ausgabeaufschlag.
Möchten Sie zum Beispiel Fondsanteile kaufen, fallen unter anderem einmal zu entrichtende Gebühren an, die sich prozentual am Anteilswert berechnen. Diese Gebühren bezeichnet man als Ausgabeaufschlag oder in manchen Fällen auch „Load“ oder „Agio“. Sie umfassen je nach Fonds zwischen 0,00 und 7,00 % des Anteilwerts und sollen in erster Linie die Fondsvermittlung und den beratenden Service finanzieren. Für Käuferinnen beziehungsweise Käufer heißt dies, dass sie sich vor dem Erwerb umfassend mit den anfallenden Kosten auseinandersetzen sollten.
Weil der Ausgabeaufschlag recht teuer werden kann, haben sich im Laufe der Zeit Fonds herauskristallisiert, die auf ihn verzichten. Diese Fonds ohne Ausgabeaufschlag werden No-Load-Fonds genannt.
Oft eignen sich No-Load-Fonds für Anleger, allerdings eher bei einem kürzeren Anlagehorizont. Denn wo der Ausgabeaufschlag fehlt, sind die laufenden Kosten meist höher. Das kann sich auch dauerhaft auf die Rendite auswirken.
Außer bei aktiven (No-Load-)Fonds entfällt der Ausgabeaufschlag in der Regel auch bei ETFs beziehungsweise passiven Fonds. Dies ist möglich, da Sie ETFs über verschiedene Anbieter kaufen können, die keinen Ausgabeaufschlag erheben. Dabei ist der Aufschlag nicht mit den laufenden Gebühren zu verwechseln, welche bei passiven Fonds deutlich niedriger ausfallen als bei aktiv gemanagten Investmentfonds.
Der Rücknahmeabschlag ist praktisch das Gegenteil des Ausgabeaufschlags und bezeichnet die Gebühr, die beim Verkauf von Fondsanteilen anfallen kann. Der Rücknahmeabschlag wird auch als Disagio („Abgeld“) bezeichnet. Obwohl man den Rücknahmeabschlag laut Gesetz seit 2010 erheben darf, ist die Gebühr in Deutschland eher marktunüblich. Bei britischen Fonds kommt sie dafür häufiger vor. Allgemein gilt hier: Je länger Investoren ihre Fondsanteile halten, desto geringer ist der Rücknahmeabschlag.
Es bestehen Unterschiede, wie hoch der Ausgabeaufschlag durchschnittlich ausfällt – insbesondere in der Hinsicht, auf welche Fondsarten man schaut. Beispiele für die unterschiedliche Höhe der Ausgabeaufschläge sind:
Letztendlich ist der Ausgabeaufschlag nicht der einzige Punkt, an dem man sich bei einer Investition orientiert, da auch die Performance eines Fonds zählt. Beide Dimensionen müssen im Verhältnis betrachtet werden.
Die Gebühren werden durch den Emittenten des Fonds bestimmt. Durch Rabatte kann es zum Beispiel auch vorkommen, dass das Agio halbiert wird oder komplett entfällt. Vornehmlich aufgrund der großen Konkurrenz von passiven Investmentfonds wie ETFs und Indexfonds ist der Druck auf die Emittenten von aktiven Investmentfonds höher als vor ein paar Jahren.
Das Agio fällt sofort bei Fondskauf an. Oftmals vereinbaren Anleger einen Fondssparplan, in dem sie monatlich eine bestimmte Summe in einen Fonds einzahlen. Immer wenn neue Fondsanteile dazu kommen, wird der Ausgabeaufschlag automatisch von der eingezahlten Summe abgezogen – oder es kommt die Bruttomethode zum Einsatz, bei der der Ausgabeaufschlag zu der einzuzahlenden Summe hinzugerechnet wird.
Es gibt zwei Methoden, wie sich der Ausgabeaufschlag berechnen lässt: die Netto- und die Bruttomethode.
Die Nettomethode wird standardmäßig verwendet und berechnet sich auf Basis des Rücknahmepreises. Dementsprechend erfolgt die Berechnung auf Basis des Wertes eines Fondsanteils.
Beispiel: Zahlen Sie bei einem Agio von 5,00 % 100 € ein, erhalten Sie Fondsanteile im Wert von nur 95,24 €. Die 100 € entsprechen bei einem Agio von 5,00 % also dem Faktor 1,05.
Im Gegensatz zur Nettomethode wird die Bruttomethode eher selten verwendet. Bei dieser Methode wird der Ausgabeaufschlag auf Basis des Ausgabepreises berechnet.
Beispiel: Zahlen Sie bei einem Agio von 5,00 % 100 € ein, dann erhalten Sie Fondsanteile im Wert von nur 95 €. Die 5,00 % Agio werden auf die 100 € erhoben und nicht auf den tatsächlichen Anteilswert wie bei der Nettomethode.
Zwischen Bruttomethode und Nettomethode werden also minimale Cent-Unterschiede bei den Fondsanteilen deutlich. Je höher die Investitionssummen, desto weiter auseinander befinden sich die Werte. Man kann beobachten, dass der Ausgabeaufschlag sofort an der Rendite zehrt. Und dass der Fonds den Wert der Gebühr erst einmal wieder aufholen muss, bei einem Fondssparplan sogar jeden Monat aufs Neue.
Doch wie können Sie den Ausgabeaufschlag berechnen, falls dieser nicht wie üblich im Fondspaket und den allgemeinen Anlegerinformationen ausgewiesen ist? Dazu benötigen Sie den aktuellen Ausgabepreis und den aktuellen Rücknahmewert des Fondsanteils. Die allgemeine Formel für den Ausgabeaufschlag lautet:
Ausgabeaufschlag = Ausgabepreis * 100 / Rücknahmepreis - 100
Für Anleger kann es sich lohnen, nach rabattierten Fondsanteilen Ausschau zu halten. Denn objektiv betrachtet, handelt es sich beim Ausgabeaufschlag um eine nicht mehr zeitgemäße Gebühr, da viele Fonds online bereits ohne Aufschlag erhältlich sind.
Anbieter beziehungsweise Fondsvermittler erhalten Zuflüsse oft nicht mehr über den Ausgabeaufschlag, sondern über Bestandsprovisionen. Diese werden als laufende Kosten direkt dem Fondsvolumen entnommen.
Im Umkehrschluss kann es jedoch auch passieren, dass durch diese Bestandsprovisionen die laufenden Kosten höher sind als bei Fonds mit Ausgabeaufschlag. Die höheren laufenden Gebühren gelten als Problem der No-Load-Fonds. Ein Vergleich der Gebühren kann sich für Investoren neben der Performance also auszahlen.
Beispiel:
Ein monatlicher Ausgabeaufschlag von 5,00 % würde bei einer Rendite von 7,00 % (entspricht einem durchschnittlichen Aktienfonds) und einer Laufzeit von fünf Jahren die Rendite auf 5,06 % reduzieren. Hinzu kommen Verwaltungsgebühren, die die Rendite zusätzlich mindern würden. Bleiben Anleger aber mehr als fünf Jahre dabei, kann die „Restrendite“ wieder zunehmen.
Wenn Sie Fondsanteile kaufen und dafür beispielsweise 5,00 % der Investitionssumme als Ausgabeaufschlag bezahlen, erhält nicht immer der Emittent diese 5,00 %, sondern manchmal auch das Unternehmen, das die Fondsanteile vermittelt hat.
Als Exchange Traded Funds (ETFs) bezeichnet man an der Börse gehandelte Indexfonds, die einen Index wie den DAX möglichst genau nachbilden. Während beispielsweise Aktien- oder Rentenfonds aktiv verwaltet werden, sind ETFs passiv. Das bedeutet, dass sie nicht durch ein Fondsmanagement verwaltet werden und nicht versuchen, die Märkte zu übertreffen.
Dadurch fallen die Gebühren oft niedriger aus als bei aktiven Investmentfonds oder Aktienfonds. ETFs kommen ohne Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge aus. Ihre laufenden Gebühren umfassen nur einen Bruchteil der Gebühren von Fonds mit aktivem Fondsmanagement. Diese setzen sich meist aus Transaktionskosten und Verwaltungsgebühren zusammen.