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Gold-ETFs: Gold-ETFs sind börsengehandelte Indexfonds, welche mit physischem Gold besichert werden. In Deutschland ist es gesetzlich nicht möglich, in ETFs zu investieren, die ausschließlich eine Position – wie in diesem Fall Gold – bedienen.
Gold-ETCs: Gold-ETCs können direkt an der Börse gehandelt werden. Sie versuchen, die Wertentwicklung des Goldpreises nachzubilden. Rechtlich gesehen sind ETCs unbefristete Schuldverschreibungen und im Vergleich zu ETFs kein Sondervermögen.
Diversifikation: Mit Gold kann das Portfolio diversifiziert und so das Risiko reduziert werden. Dabei kann entweder in physisches Gold investiert oder Wertpapiere gekauft werden, die die Goldpreisentwicklung abbilden.
Gold-ETFs sind Fonds, die an der Börse gehandelt werden und mit physischem Gold besichert sind. Sie bieten die Möglichkeit, in die Entwicklung des Goldpreises zu investieren, ohne selbst physisches Gold zu besitzen.
Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen durch die UCITS-Richtlinien (Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities) ist es in Deutschland jedoch nicht möglich, Gold-ETFs zu kaufen. Denn aufgrund dieser europäischen Richtlinien ist es nicht erlaubt, Indexfonds mit nur einem Bestandteil aufzulegen. In Deutschland ist die Vorschrift unter dem Begriff OGAW-Richtlinie (Organismus für gemeinsame Anlage in Wertpapieren) bekannt.
Rechtlich gesehen stellt das in Gold-ETFs investierte Geld Sondervermögen dar. Wenn der Herausgeber (Emittent) der Gold-ETFs zahlungsunfähig wird, ist der Bestand an Gold rechtlich abgesichert.
Bei physisch besicherten Gold-ETFs wird das angelegte Geld genutzt, um Gold zu kaufen. Die Goldbarren werden dann als Sicherheit von einer Bank (Custodian) verwahrt. Das Ziel dabei ist, eine Rendite mit dem physischen Gold zu erzielen, die dem Spotpreis des Goldes – also dem aktuellen Goldmarktpreis – entspricht.
Das Gold darf von der Bank jedoch nicht gehandelt oder verliehen werden. Im Gegenzug wird der Anteil am hinterlegten Gold als Inhaberschuldverschreibung ausgegeben. Sie können sich das hinterlegte Gold zudem ausliefern lassen.
Bei dieser Art von Gold-ETF wird in Unternehmen investiert, die sich auf das Edelmetall spezialisiert haben. Hierzu gehören Aktien von Goldminenunternehmen oder Aktien von Firmen, die Minenunternehmen finanzieren. Gold-ETFs auf Unternehmen der Goldbranche sind in der Regel volatiler als die physisch besicherten Gold-ETFs. Die Aktien bewegen sich nicht zum Goldpreis – sie können sich auch in die entgegengesetzte Richtung entwickeln. Das kann der Fall sein, wenn beispielsweise ein unternehmensinterner Vorfall die Goldproduktion beeinträchtigt oder eine Goldmine weniger Ertrag abwirft als zunächst vermutet.
Vor dem Erwerb von Gold-ETFs kann es sich lohnen, sich über die potenziellen Vorteile und die damit verbundenen Nachteile zu informieren. Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die Vor- und Nachteile von Gold-ETFs.
Vorteile:
Nachteile:
Exchange Traded Commodities (ETCs) sind börsengehandelte Wertpapiere, die das Preisniveau von Rohstoffen abbilden. Gold-ETCs bilden demnach die Preisentwicklung von Gold annähernd eins zu eins nach. Im Vergleich zu Gold-ETFs dürfen diese auch in Deutschland aufgelegt werden. Während ein ETF die Wertentwicklung eines Index abbildet, vollzieht ein ETC die Performance eines einzelnen Rohstoffes nach. ETCs sind keine Fonds, sondern eine Form von Zertifikaten.
Obwohl sich die beiden Produkte in vielen Punkten ähneln, gibt es rechtlich einen Unterschied: Im Vergleich zu ETFs, welche als Sondervermögen gelten, sind ETCs Schuldverschreibungen des jeweiligen Emittenten. Das heißt, dass die Investitionen der Anlegerinnen und Anleger im Falle einer Insolvenz des Emittenten nicht abgesichert sind. Dadurch besteht das Risiko eines vollständigen Verlustes. Um das zu verhindern, sind ETCs besichert. Im Unterschied zu Gold-ETFs ist das Kapital bei ETCs nicht mit physischem Gold zu decken. Anlegende, die Gold-ETCs kaufen, erwerben damit meist nur das Anrecht auf die Lieferung von Gold.
Gold ETFs
= Exchange Traded Funds
Gold ETCs
= Exchange Traded Commodities
Ob eine Investition in Gold-ETFs oder Gold-ETCs sinnvoll ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Persönliche Ziele, der Anlagehorizont oder die individuelle Risikobereitschaft spielen bei der Entscheidung, in Gold-ETFs oder Gold-ETCs zu investieren, unter anderem eine Rolle. Gold ist einer der bekanntesten Rohstoffe der Welt und kann als wertvoller Baustein für eine über mehrere Anlageklassen diversifizierte Geldanlage dienen.
Die Investition in Gold-ETFs oder -ETCs kann eine Möglichkeit bieten, an der Wertentwicklung von Gold teilzuhaben. Für Personen, die in das Edelmetall Gold mit Gold-ETFs oder Gold-ETCs investieren möchten, gilt es, einige Faktoren zu berücksichtigen:
Zugrundeliegender Vermögenswert: Der zugrundeliegende Vermögenswert gibt den Wert der ETFs beziehungsweise ETCs vor und hat daher einen entscheidenden Einfluss auf die Performance. Einige der Investmentprodukte auf Gold sind mit einem direkten Goldgegenwert abgesichert, andere bieten einen Zugang zu sogenannten Gold Futures. Dabei handelt es sich um Kontrakte, die im Wesentlichen auf eine Änderung des zukünftigen Goldpreises setzen. Eine weitere Möglichkeit ist die Beteiligung an Unternehmen, die in der Goldbranche aktiv sind.
Währung: Der Großteil von physischem Gold wird in US-Dollar angegeben. Wenn ein ETF in Euro gehandelt wird, spielt der Wechselkurs eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund ist bei der Auswahl darauf zu achten, ob das Produkt eine Währungssicherung hat. Nicht währungsgesicherte Gold-ETFs schwanken mit dem Preis in US-Dollar. Dagegen kaufen währungsgesicherte Gold-ETFs eine Absicherung, um das Währungsrisiko zu minimieren.
Fondsvolumen: Das Fondsvolumen wird durch das gesamte verwaltete Vermögen im ETF bestimmt. Größere ETFs sind liquider. Kleinere und illiquide ETFs sind an der Börse weniger gut handelbar und haben häufig höhere Kosten. Je höher das Fondsvolumen ist, desto geringer ist das Risiko, dass der Fonds eingestellt wird.
Kosten: Ein wichtiges Auswahlkriterium ist die Gesamtkostenquote Total Expense Ratio (TER). Darin sind bereits die Kosten für die Verwaltung des Fonds sowie für die Lagerung des physischen Goldes enthalten. Zusätzlich können Gebühren für den Spread anfallen.
Risiko: Das Risiko von Schwankungen im Goldpreis betrifft alle Gold-ETFs. Ausnahmen sind ETFs auf Unternehmen aus der Goldbranche. Diese können sich auch entgegengesetzt zum Goldpreis entwickeln.
Ertragsverwendung: Gold-ETFs können thesaurierend oder ausschüttend sein. Im Unterschied zu einem ausschüttenden Gold-ETF zahlt ein thesaurierender ETF die Erträge nicht an die Anlegenden aus, sondern reinvestiert diese wieder in den Fonds.
Beim Kauf von Goldbarren oder Goldmünzen fällt keine Mehrwertsteuer an, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Goldbarren müssen dafür beispielsweise ein Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel und Münzen von mindestens 900 Tausendstel aufweisen. Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold sind steuerfrei, solange die Haltefrist mindestens ein Jahr beträgt (§ 23 EstG). Davor sind Gewinne zu versteuern. Es gilt allerdings eine Freigrenze von maximal 600 €.
Erträge aus den ETFs unterliegen der Abgeltungssteuer in Höhe von 25,00 %. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.
Die steuerliche Behandlung von Gold-ETCs ist dagegen komplexer. In der Vergangenheit hat der Bundesfinanzhof darüber verfügt, dass die Zertifikate steuerlich gleich zu behandeln sind wie Münzen und Barren – demzufolge unterliegen Gewinne auch nicht der Abgeltungssteuer, sofern der Gold-ETC einen Anspruch auf die Lieferung von physischem Gold beinhaltet. Ist dies nicht der Fall, unterliegen die Gewinne der Abgeltungssteuer.
Da Gold-ETFs in Deutschland nicht zugelassen sind, können Anlegende, die in Gold investieren möchten, auf Alternativen zurückgreifen. Neben Gold-ETCs gehören dazu beispielsweise:
Gold-Zertifikate: Gold-Zertifikate sind ebenfalls an die Entwicklung des Goldpreises gekoppelt. Wie ETCs sind Zertifikate rechtlich gesehen Schuldverschreibungen. Es kann somit sein, dass im Falle einer Insolvenz des Emittenten das eingezahlte Vermögen verloren geht.
Goldminenaktien beziehungsweise -fonds: Eine Alternative zu Gold-ETFs sind Aktien in Unternehmen, die Gold abbauen oder Fonds, die in diesem Bereich Geld anlegen. Bei aktiven Goldfonds können diverse Aufschläge sowie Managementgebühren anfallen. Die Entwicklung dieser Wertpapiere hängt vom Goldpreis sowie von der Wahl der jeweiligen Unternehmen durch das Fondsmanagement und der Entwicklung der Wertpapiere ab.
Physisches Gold: Es besteht die Möglichkeit, Gold in Form von Barren, Münzen oder Schmuck zu kaufen.
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Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.