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Großbritannien: Nach dem Brexit hat sich in Großbritannien kein großes Wirtschaftswachstum aufgetan, wie damals erhofft. Für 2023 wird sogar eine Rezession prognostiziert.
Zinsen: Nach der jüngsten Leitzinserhöhung liegt der Leitzins im Vereinigten Königreich bei 5,00 % (Stand: 08.2024). Die Inflation bleibt hingegen weiterhin auf einem erhöhten Niveau.
Sicherheit: Auch in Großbritannien gilt eine nationale Einlagensicherung, die bis zu 85.000 £ je Kundin beziehungsweise Kunde und Bank absichert. Einige britische Banken unterliegen durch ihre Niederlassungen in Deutschland auch der EU-weiten Einlagensicherung von bis zu 100.000 € je Kundin beziehungsweise Kunde und Bank.
Das Vereinigte Königreich, das unter anderem England und Schottland umfasst, ist heute eine konstitutionelle Monarchie und wurde im Januar 1973 zusammen mit Dänemark und Irland in die Europäische Union (EU) aufgenommen. 47 Jahre später, am 31.01.2020, erfolgte der Austritt Großbritanniens aus der EU, oft als Brexit bezeichnet. Die offizielle Währung des Staates bleibt Pfund Sterling (£).
Der Brexit hat der wirtschaftlichen Lage Großbritanniens jedoch mehr geschadet als den erhofften Aufschwung eingeleitet. 2016 war das Land noch drittwichtigster Exportmarkt Deutschlands, im Jahr 2022 nur noch achter. Zudem hat der Brexit dazu geführt, dass einige britische Unternehmen ihren Export in die EU zeitweise oder sogar vollständig eingestellt haben. Der bürokratische Aufwand ist nach dem EU-Austritt deutlich höher ‒ und vor allem für kleinere Unternehmen oftmals zu hoch.
Auch mit dem Austritt aus der EU können Sparerinnen und Sparer weiterhin Geld in England anlegen: Einlagen und aufgelaufene Zinsen sind bis zu 85.000 £ je Kundin beziehungsweise Kunde und Bank durch das britische Einlagensicherungssystem, den Financial Services Compensation Scheme (FSCS), abgesichert.
Wichtig: Bei Spareinlagen in Britischen Pfund kann es sinnvoll sein, die Wechselkurse zu beachten und einen Sicherheitspuffer einzukalkulieren. Einige britische Banken sind zudem Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, wie zum Beispiel die ICICI Bank oder die Loyds Bank, der die Bank of Scotland nun angehört. Das bedeutet, dass bei diesen Banken Beträge bis zu 100.000 € je Kundin beziehungsweise Kunde und Bank abgesichert sind. Wie hoch die Einlagensicherung Ihrer Bank ist, können Sie auf der Internetseite der Bank nachlesen oder in der Filiale erfragen.
Die Geldanlage in England kann sich hinsichtlich des Zinssatzes durchaus lohnen, denn Sparerinnen und Sparer können von Angeboten mit höheren Zinssätzen als auf dem deutschen Heimmarkt profitieren. Bisher konnte Großbritannien mit einem soliden Länderrating durch die führenden Ratingagenturen aufwarten. Allerdings haben Ratingagenturen ihren „Outlook”, also den Blick in die Zukunft, teilweise von „stabil” auf „negativ” geändert. Das Rating selbst hat sich bisher noch nicht verändert und liegt je nach Ratingagentur zwischen AA und AA-.
Auf die nationale Einlagensicherung hat dies bisher keine Auswirkungen. Sparerinnen und Sparer können ihr Geld weiterhin risikoarm in Großbritannien anlegen. Aus Stabilitätsgründen kann es sich daher insbesondere bei Neuanlagen lohnen, den Blick in erster Linie auf Banken aus EU-Ländern oder dem Europäischen Wirtschaftsraum zu richten. So profitieren Sparerinnen und Sparer fortwährend von EU-einheitlichen Standards. Bei WeltSparen können Sie ganz einfach aktuelle Tagesgeld- und Festgeldangebote unserer Partnerbanken vergleichen und von den höheren Zinsen im Ausland profitieren. So können Sie die passende Alternative zur Geldanlage in England finden.
Kapitalerträge sind in Deutschland generell mit der Abgeltungssteuer von 25,00 % sowie 5,50 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer versteuert. Dazu zählen Zinsen aus Geldanlagen wie Festgeld oder Tagesgeld sowie Gewinne aus anderen Kapitalanlagen wie ETFs, Fonds oder Aktien. Auf Kapitalerträge von ausländischen Anlagen kann zudem eine Quellensteuer anfallen. Bei Geldanlagen in England ist das jedoch nicht der Fall, es wird keine zusätzliche Quellensteuer fällig.
Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.
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