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09.01.2024
Auf WeltSparen erhalten alle Kundinnen und Kunden ab sofort einen uneingeschränkten Zugang auf unsere Freistellungsauftragsseite, ganz gleich, ob sie sich für ein Bankangebot im Treuhand- oder Direktmodell bzw für Trust-Depots und Investment-Produkte entschieden haben. Die Benutzeroberfläche ist dabei interaktiv gestaltet und informiert Kundinnen und Kunden darüber, inwieweit die Einrichtung eines Freistellungsauftrags möglich ist oder nicht. Diese klare Darstellung schafft eine stärkere Transparenz und vereinfacht die Verwaltung und Effizienz, den Freistellungsauftrag zu nutzen.
Eine weitere Funktion der aktualisierten FSA-Seite umfasst die Kategorisierung aller aktuellen Produkte, in die Kundinnen und Kunden investiert sind und die im laufenden Steuerjahr fällig werden. Diese werden übersichtlich in den Kategorien „FSA kann online eingerichtet werden“, „FSA kann per Papierformular eingereicht werden“ und „FSA kann nicht eingerichtet werden“ angezeigt.
Zudem führen wir detaillierte Informationen für Trust-Depots und Investment-Produkte auf, bei denen ein FSA eingerichtet wurde. Hierzu zählen der eingereichte Betrag des Freistellungsauftrags, der Restbetrag und der bereits verbrauchte Betrag.
In Fällen, in denen Kundinnen und Kunden einen gemeinsamen FSA mit einem Steuer-Ehepartner oder -partnerin eingerichtet haben, werden der Name und die Steuer-ID des registrierten Partners ab sofort angezeigt. Ist der Partner oder die Partnerin ebenfalls bei WeltSparen registriert und bestehen freistellungsfähige Einlagen, wird derselbe FSA aufgeführt. Dies erleichtert die Koordination und Verwaltung des FSA für gemeinsam Veranlagte.
Haben sich Kundinnen oder Kunden als Alternative zum FSA für die Einreichung einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) entschieden, erhalten sie die Informationen ebenfalls auf der FSA-Seite. Kundinnen und Kunden, die eine solche Bescheinigung hinterlegt haben, können die Gültigkeitsdauer und die Seriennummer der registrierten NV-Bescheinigung direkt einsehen.
Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.