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Fremdwährungskonto: Auf einem Fremdwährungskonto können Firmen, aber auch Privatpersonen, Zahlungen in einer ausländischen Währung tätigen. Mögliche Währungen für Fremdwährungskonten sind beispielsweise US-Dollar, Schweizer Franken, Japanische Yen oder Norwegische Kronen.
Verzinsung: Zinssätze von Fremdwährungskonten können oft höher ausfallen als die von deutschen Sparkonten. Bei solchen Devisenkonten sind jedoch auch Wechselkursverluste oder -gewinne möglich, die die Verzinsung übersteigen.
Absicherung: Die Geldanlagen auf einem Fremdwährungskonto sind durch die Einlagensicherung bis zur festgelegten Höhe in Fremdwährung abgesichert. Die Absicherung gilt jedoch nicht für Wechselkursschwankungen. Investitionen in Fremdwährungen bergen also nicht nur Chancen, sondern auch Risiken.
Ein Fremdwährungskonto (auch als Devisenkonto bezeichnet) ist ein Konto, das nicht in der Landeswährung, sondern in einer fremden Währung (wie beispielsweise Schwedischen Kronen, US-Dollar oder Britischen Pfund) geführt wird. Fremdwährungskonten sind beispielsweise bei international agierenden Unternehmen gefragt. Auch bei Privatpersonen werden die Konten immer beliebter.
Die Eröffnung von Fremdwährungskonten ist meistens kostenlos, dafür werden teilweise Gebühren für Kontoführung, Buchungsposten, Währungskonvertierung und andere Leistungen berechnet. Die Gestaltung hängt ganz von der Konditionenpolitik des jeweiligen Anbieters ab.
Manche Banken bieten Fremdwährungskonten vor allem Unternehmen an, die im Ausland agieren oder als Im- oder Exporteure tätig sind. Das Fremdwährungskonto dient hier zur Abwicklung von Auslandszahlungsvorgängen. Darüber hinaus gibt es jedoch auch Fremdwährungskonten für Privatpersonen, die in ausländischer Währung sparen möchten.
Währungskonten werden von Banken, Direktbanken oder Online-Brokern angeboten. Mit den Devisenkonten lassen sich höhere Zinserträge erzielen und die Ersparnisse über mehrere Währungen diversifizieren. Aufgrund möglicher Schwankungen eignet sich ein Fremdwährungskonto nicht für kurzfristige Spekulationen auf Währungsgewinne. Fremdwährungskonten werden häufig nur genutzt, wenn entsprechende Erfahrungen am Devisenmarkt vorhanden sind.
Ein Festgeld in fremder Währung unterliegt einem Währungsrisiko, da der Wechselkurs zwischen einer fremden Währung und dem Euro schwanken kann. Aus diesem Grund ergeben sich sowohl Chancen als auch Risiken:
Mögliche Gründe für Veränderungen bei den Wechselkursrelationen können sein:
Da die verschiedenen Faktoren vielschichtig sind und zum Teil in gegensätzliche Richtungen wirken, sind Wechselkursprognosen schwer zu stellen. Währungschance bedeutet daher immer auch Währungsrisiko.
US-Dollar ($) | Norwegische Kronen (Nkr) | Schweizer Franken (CHF) | Bulgarische Lew (лв) |
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Meistgehandelte und eine der beliebtesten Währungen der Welt | Bis 2022 deutlich höherer Leitzins als in der Eurozone | Gilt als stabil und krisensicher | Ist an den Euro gekoppelt |
Ist vielen Einflussfaktoren ausgesetzt, wodurch die Entwicklung nicht präzise vorausgesagt werden kann | Aufgrund der Coronakrise wurde zwar der Leitzins auf 0,00 % verringert, aber im Dezember 2021 auf 0,50 % erhöht | Geringe Schwankungen gegenüber dem Euro – auch in Krisenzeiten | Wechselkurs unterliegt nur Schwankungen in sehr geringen Bandbreiten |
Als Folge der Inflation hebt die FED den Leitzins an. Dieser liegt derzeit bei 5,50 % (Stand: 09.2024) | Als Maßnahme gegen die Inflation erhöhte die norwegische Zentralbank den Leitzins. Dieser liegt derzeit bei 4,50 % (Stand: 09.2024) | Beliebte Anlagewährung | Festgeld kann durch den höheren Zinssatz eine attraktive Alternative zu einer Anlage in Euro sein |
Der Leitzins liegt aktuell bei 1,25 % (Stand: 09.2024) | In Bulgarien befindet sich der Leitzins derzeit bei 3,63 % (Stand: 09.2024) |
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass WeltSparen zu keinem Zeitpunkt Empfehlungen zu einzelnen Währungen oder Wechselkursaussichten trifft.
Währung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
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US-Dollar | 1,11 $ | 1,16 $ | 1,16 $ | 0,99 $ | 1,05 $ |
Schweizer Franken | 1,10 CHF | 1,07 CHF | 1,06 CHF | 0,99 CHF | 0,96 CHF |
Norwegische Krone | 10,14 Nkr | 11,11 Nkr | 9,77 Nkr | 10,31 Nkr | 11,81 Nkr |
Die Gewinne auf einem Fremdwährungskonto unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Die Erträge aus der Veräußerung von Fremdwährungen zählen demnach nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Das heißt: Die Banken ziehen die Steuern nicht direkt vom Gewinn ab. Die Gewinne sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzuzeigen. Auch Kursverluste als Folge der Wechselkursrisiken können angegeben werden und sich sogar steuermindernd auswirken.
Erfolgt ein Umtausch der Währung innerhalb eines Jahres, ist der Gewinn oder Verlust steuerpflichtig. Wenn das Guthaben aus dem Fremdwährungskonto als Festgeld angelegt wird und später nicht in eine andere Währung umgetauscht wird, liegt kein privates Veräußerungsgeschäft vor. Das Gleiche gilt, wenn Zinsen ausgezahlt werden.
Die Geldanlagen auf einem Fremdwährungskonto sind durch die Einlagensicherung pro Bank und Person bis zur festgelegten Höhe in Fremdwährung abgesichert. Auch Konten in Bulgarischen Lew und Schweizer Franken (Maximaleinlage 90.000 €) fallen unter diese Einlagensicherungen. Die Einlagensicherungen in Deutschland und Norwegen sichern in manchen Fällen sogar höhere Beträge ab.
Ob US-Dollar, Schweizer Franken oder Norwegische Kronen: Fremdwährungskonten sind in verschiedenen Währungen abschließbar. Erfahrene Anlegerinnen und Anleger können ihre Ersparnisse auf mehrere Devisen verteilen, um breit diversifiziert zu investieren und Risiken zu senken. Bei geringerer Risikobereitschaft kann eine Geldanlage innerhalb der Eurozone sinnvoll sein. Hier gibt es keine Wechselkursschwankungen. Zudem sind Spareinlagen in allen EU-Ländern durch die Einlagensicherung abgesichert. Mit einer kostenlosen Registrierung können Sie alle Angebote von WeltSparen für Tagesgelder und Festgelder vergleichen und das passende auswählen.
Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.