„Die Sicherung der geschützten Einlagen bei Bankeninsolvenzen ist eines der vorrangigsten Ziele der Behörden, der EU und des Rechtsrahmens.“ Europäische Bankenaufsicht, 2017
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Definition: Durch die EU-weite Einlagensicherung sind Spareinlagen bis zu 100.000 € pro Person und Bank abgesichert.
Absicherung: Die Einlagensicherung gilt für Spareinlagen wie Festgeld-, Tagesgeld-, Girokonten, Sparbücher und Sparbriefe.
Auszahlung: Kommt es zur Insolvenz der Bank, stellt das Sicherungssystem den Entschädigungsbetrag nach sieben Tagen zur Verfügung.
Die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union ist Ausdruck des politischen Willens, um die Einlagen von Privatpersonen und Unternehmen bei Banken und anderen Finanzinstituten vor Verlusten abzusichern. So können europäische Sparer vor den Folgen einer Bankenkrise oder einer finanziellen Schieflage der Banken bewahrt werden. Im Rahmen des gesetzlichen Einlagensicherungssystems sind Bankeinlagen, wie beispielsweise Geld auf Girokonten, Tagesgeld- oder Festgeldkonten, bis zu 100.000 € pro Person und Bank abgesichert. Über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus bieten einige Institute eine zusätzliche freiwillige Einlagensicherung an. Dabei handelt es sich um ein System, bei dem Finanzinstitute, wie Banken oder Kreditgenossenschaften, freiwillig zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, beispielsweise durch sogenannte Einlagensicherungsfonds. So können Einlagen ihrer Kunden über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestabsicherung hinaus abgesichert werden.
Außerdem spielt die Staatsgarantie bei der Sicherheit eine wichtige Rolle, die jedoch in Deutschland noch nicht gesetzlich verankert ist. Diese Garantie bedeutet, dass der Staat im Falle eines Ausfalls oder einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners die Verbindlichkeiten übernehmen oder abdecken wird.
Die drei Säulen der Einlagensicherung:
Gesetzliche Einlagensicherung
Freiwillige Einlagensicherung
Staatsgarantie
In Europa wurden die Mindestanforderungen an die gesetzlich garantierte Einlagensicherung seit Jahren weiterentwickelt, um die Absicherung der Anleger in der Europäischen Union zu verbessern.
Offizielle Bezeichnung:
Guarantee Fund for Financial Services
Website:
https://garantiefonds.belgium.be/nl
Anschrift:
Federale Overheidsdienst Financiën, Administratie van de Thesaurie, Administratie Betalingen, Garantiefonds, Kunstlaan 30, 1040 Brussel, Belgium
E-Mail:
garantiefonds.thesaurie@minfin.fed.be
Telefon:
+ 32 257 478 40
Sicherungsgrenze:
100.000 € pro Person und Bank
Höhe der Reserven:
4,995 Milliarden Euro (entspricht 1,45 % der gedeckten Einlagen)
Stand:
31.12.2022
Quelle:
https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1
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Die Einlagensicherung gilt für alle Spareinlagen wie Festgeld-, Tagesgeld- und Girokonten. Auch Sparbücher und Sparbriefe unterliegen den Einlagensicherungssystemen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Konten in Euro oder in einer Fremdwährung geführt werden. Zudem greift die Absicherung für das Verrechnungskonto eines Depots, wohingegen das Depot selbst nicht der Einlagensicherung unterliegt.
In Deutschland gibt es ein umfassendes Einlagensicherungssystem, das darauf abzielt, die Einlagen der Kunden bei Banken und Finanzinstituten abzusichern. Dieses System umfasst sowohl gesetzliche als auch freiwillige Einlagensicherungsmaßnahmen.
Gesetzliche Einlagensicherung: Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland ist durch das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) geregelt. Gemäß diesem Gesetz sind alle Banken in Deutschland dazu verpflichtet, einem Einlagensicherungsfonds beizutreten. Dieser Fonds wird von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) verwaltet. Die EdB ist für nahezu alle Banken und Kreditinstitute in Deutschland verpflichtend, unabhängig von ihrer Größe oder ihrer Organisationsstruktur. Dies schließt Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparkassen, Privatbanken und andere Finanzinstitute ein.
Viele private Banken sind Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Der BdB ist der Interessenverband der privaten Banken und Kreditinstitute in Deutschland. Er setzt sich für die gemeinsamen Interessen seiner Mitgliedsbanken in verschiedenen Bereichen ein, einschließlich der Einlagensicherung. Dabei sind Einlagen oberhalb der gesetzlichen Einlagensicherung mit bis zu 8,75 % (Stand: 2025) des Eigenkapitals der Bank gesichert.
Mitglieder des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) stützen sich in der Regel auf ihre eigene Form der freiwilligen Einlagensicherung und sind oft Mitglieder eines Dachverbandes, der ihre Interessen in Bezug auf die Einlagensicherung und andere Angelegenheiten vertritt. Der VÖB ist der Dachverband der öffentlich-rechtlichen Banken in Deutschland. Hierzu gehören unter anderem Sparkassen, Landesbanken und Förderbanken.
Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind zwei verschiedene Arten von Finanzinstituten in Deutschland. Diese haben jeweils ihre eigenen Ansätze zur Einlagensicherung und Institutssicherung.
Sparkassen:
Freiwillige Einlagensicherung: Die Sparkassen sind Mitglieder des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Der DSGV betreibt eine freiwillige Einlagensicherung für seine Mitglieder.
Institutssicherung:Die einzelnen Sparkassen haben interne Maßnahmen zur Institutssicherung implementiert, um ihre finanzielle Stabilität und Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten. Dies kann Risikomanagement, Liquiditätsmanagement und andere Praktiken umfassen, um die Funktionsfähigkeit der Sparkassen abzusichern.
Genossenschaftsbanken (Volksbanken und Raiffeisenbanken):
Freiwillige Einlagensicherung:Die Genossenschaftsbanken sind Mitglieder des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Der BVR betreibt einen Einlagensicherungsfonds für seine Mitglieder.
Institutssicherung:Ähnlich wie bei den Sparkassen haben auch Genossenschaftsbanken Maßnahmen zur Institutssicherung implementiert. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Banken stabil und widerstandsfähig sind, um potenzielle Krisen zu bewältigen.
Im Jahr 2015 wurde die Entschädigung im EU-Ausland deutlich vereinfacht. Bei einer Bankeninsolvenz haben sich Anleger nicht mehr mit der Entschädigungseinrichtung des jeweiligen Landes auseinanderzusetzen. Die Entschädigung läuft automatisch über die Einlagensicherungssysteme. Im internationalen Vergleich gilt die Einlagensicherung in Deutschland und im EU-Ausland als risikoarm.
Banken aus Nicht-EU-Ländern können hinsichtlich der Einlagensicherung anders aufgestellt sein. Anleger können sich zunächst darüber informieren, wann eine Bank unter das europäische Recht fällt. Während zum Beispiel Zweigniederlassungen von deutschen oder EU-Banken trotz ihres Standortes im Nicht-EU-Land unter die gesetzliche Einlagensicherung der EU fallen, zählt dies für Tochtergesellschaften nicht. Neben den gesetzlichen Regelungen sollte ebenfalls die Bonität der Länder berücksichtigt werden.
Im Schadensfall ist die jeweilige Einlagensicherung eines Landes verpflichtet, die Auszahlung binnen maximal zehn Tagen vorzunehmen – bis 2024 wurde diese Frist schrittweise auf sieben Tage verkürzt. Insgesamt kann der Vorgang jedoch einige Wochen länger dauern, da zunächst festzustellen ist, ob tatsächlich ein Fall für die Einlagensicherung vorliegt.
Im Fall einer Entschädigungssituation unterstützt WeltSparen seine Anleger selbstverständlich im Rahmen des rechtlich und praktisch Möglichen.
WeltSparen bietet Zugriff auf attraktive Tages- und Festgeldangebote aus Deutschland und dem europäischen Ausland, auf globale ETF-Portfolios sowie auf Produkte zur Altersvorsorge. Die Eröffnung eines WeltSpar-Kontos erfordert lediglich wenige Minuten. Über das komfortable Onlinebanking ist eine transparente und einfache Kontoführung möglich.
Mit einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto besteht die Chance auf attraktive Zinsen, die im EU-Ausland höher ausfallen können als bei deutschen Banken. Die Angebote von WeltSparen für diese Fest- und Tagesgeldkonten unterliegen der EU-weiten Einlagensicherung.
Vorteile von WeltSparen auf einen Blick
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Die gesetzliche Einlagensicherung gilt nur für Einlagen, die in Euro oder einer anderen Währung eines Mitgliedes der Europäischen Union unterhalten werden. Die Höhe der Einlagensicherung liegt bei 100.000 € je Kunde und Bank.
Wird beispielsweise eine Einlage in US-Dollar (USD) getätigt, ist die Absicherung durch die gesetzliche Einlagensicherung ausgeschlossen. Anleger können dann prüfen, ob ein freiwilliges Einlagensicherungssystem besteht.
Die gesetzliche Einlagensicherung gilt für alle Länder in der EU in gleichem Maße. Das heißt: Im EU-Ausland sind Ihre Einlagen bis zu 100.000 € pro Anleger und Bank abgesichert. Zudem sind weitere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) beteiligt: Island, Liechtenstein und Norwegen sowie zusätzlich Monaco, San Marino und die Schweiz. In Großbritannien gilt eine nationale Einlagensicherung, die bis zu 85.000 £ je Kunde und Bank absichert.
Wertpapiergeschäfte, wie zum Beispiel Aktienkäufe, Fonds oder ETFs, fallen nicht unter die Einlagensicherung. Kapital in Fonds und ETFs zählen jedoch zum Sondervermögen. Kommt es also bei der Fondsgesellschaft oder der Depotbank zu einer Insolvenz, ist es möglich, die Wertpapiere zurückzufordern oder in ein anderes Wertpapierdepot zu übertragen.
Da sich die Einlagensicherung auf den einzelnen Anleger bezieht, hat jeder Kontoinhaber einen separaten Entschädigungsanspruch. Bei Eheleuten verdoppelt sich die Summe der Einlagensicherung auf 200.000 €. Demnach macht es keinen Unterschied, ob ein Paar ein Gemeinschaftskonto oder zwei Einzelkonten führt.
Wenn die Geldanlage die Einlagensicherungsgrenze von 100.000 € überschreitet, kann es sinnvoll sein, das Geld auf mehrere Banken zu verteilen. Da die staatliche Einlagensicherung eine Sicherungsgrenze von 100.000 € pro Anleger und Bank vorsieht, erhalten diese bei einer anderen Bank nach dem Sicherungssystem wieder eine Absicherung von bis zu 100.000 €.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, um herauszufinden, ob eine Bank im Einlagensicherungsfonds ist. Folgende Schritte können dabei hilfreich sein:
Recherche auf der Bank-Website: Kunden können die offizielle Website der Bank, bei der sie ein Konto haben, besuchen. Dort können Informationen zur Einlagensicherung oder Einlagensicherungsfonds gefunden werden. Banken sind oft verpflichtet, solche Informationen transparent auf ihrer Website bereitzustellen. Bei WeltSparen finden Sie alle wichtigen Informationen im Produktinformationsblatt der jeweiligen Bank.
Finanzregulierungsbehörde: Jedes Land hat eine eigene Finanzregulierungsbehörde, die die Banken und Finanzinstitute überwacht. In Deutschland beispielsweise ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. Kunden können die Website der entsprechenden Behörde besuchen und dort Informationen zur Einlagensicherung erhalten.
Was ist die Einlagensicherung?
Die Einlagensicherungen der einzelnen Länder und Sicherungsgrenzen in EU-Ländern mit Fremdwährungen
Abwicklung und Auszahlungen durch die Einlagensicherung
Was ist die Einlagensicherung?
Die Einlagensicherungen der einzelnen Länder und Sicherungsgrenzen in EU-Ländern mit Fremdwährungen
Abwicklung und Auszahlungen durch die Einlagensicherung