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Rürup-Kündigung ist nicht möglich: Das ist leider Fakt. Sie haben aber die Möglichkeit, zu widerrufen. Nach einem schriftlichen Antrag kann der Versicherer den Vertrag rückabwickeln und Sie erhalten Ihr eingezahltes Kapital zurück. Wenn Sie den Vertrag vor 2008 abgeschlossen haben, erhalten Sie sogar mögliche Zinsen. Bei Verträgen mit Abschlussdatum nach 2008 besteht keine Verpflichtung mehr, Zinsen auszuzahlen. Besonders wichtig: Halten Sie unbedingt die Fristen ein: Einmal abgeschlossene Rürup-Verträge können in der Regel nur 30 Tage und Bankprodukte nur 14 Tage nach Abschluss widerrufen werden.
Alternative I – Beiträge reduzieren: Sie können ganz einfach Ihre monatlichen Beiträge reduzieren. Auf diese Art verlieren Sie nicht alle Vorteile eines Rürup-Vertrags. Meist beträgt der Mindestbetrag, den Sie monatlich einzuzahlen haben, zwischen 25 und 50 €.
Alternative II – Beitragsfrei stellen: Sie können Ihren Rürup-Vertrag auch einfach beitragsfrei stellen. Wenn Sie wie bei Raisin in ETFs investiert haben, arbeitet Ihr Geld trotzdem weiter.
Wer vor allem von den steuerlichen Vorteilen der Rürup-Rente oder Basisrente profitieren möchte, hat sich auf der anderen Seite einzuschränken. Deshalb ist eine Kündigung der Basisrente nach dem Ablauf einer Widerrufsfrist von 30 Tagen (nur 14 Tage bei Banken) nach Abschluss nicht machbar, auch dann nicht, wenn man von der Ansparphase in die Rentenphase wechselt.
Einen Joker hat man aber immerhin noch – nämlich das Widerrufsrecht. So kann man die Rürup-Rente aufgrund eines Widerspruchs bei fehlerhafter Widerspruchsbelehrung oder wegen Falschberatung, fehlender Aufklärung über die Risiken und das Produkt rückabwickeln lassen. Der Fall ist dann so zu behandeln, als hätten sich die bisher Versicherten nie für die Basisrente entschieden. Das bedeutet, dass die Versicherer keine Kosten aufrufen dürfen und dass die Versicherungsnehmer fast all ihr Geld (also die Prämien – normalerweise ohne Zinsen) zurückerhalten. Ein Rückkaufswert wie beispielsweise bei Lebensversicherungen existiert hier also nicht. 80,00 % der Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden, können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs heute noch widerrufen werden. Zudem sieht das Gesetz sogar vor, dass die Versicherer für die Rürup-Renten auch einen Teil der Zinsen auszahlen. Bei Rürup-Abschlüssen nach 2008 zahlen die Versicherer wiederum keine Zinsen aus.
Der Widerruf hat seitens der Versicherten schriftlich zu erfolgen.
Ob man sich mit solch einem Widerruf aber wirklich von der Rürup trennen möchte, darüber hat man nachzudenken. Denn meistens überwiegen die Vorteile so sehr, dass sie – wenn man sie auch ausnutzt – klar für die Rürup-Rente sprechen. Und zweitens hilft Rürup sicher dabei, die später entstehende Rentenlücke zu schließen.
Ein kurzer Blick noch auf die Riester-Rente, also das Pendant zur Rürup-Rente: Riester-Renten kann man zwar kündigen und rückabwickeln, man hat dabei aber die staatlichen Zuschüsse und Steuervorteile zurückzuzahlen. Der Rückkaufwert wird also um diese Posten reduziert, was sich vor allem dann spürbar auswirkt, wenn die Gebühren der Riester-Rente hoch und die Rendite nicht so hoch waren.
Bei der Basisrente bekommt man keine staatlichen Zuschüsse, aber erhält Steuervorteile. Und diese Steuervorteile lassen sich nicht rückabwickeln, außer, dass man auf die widerrufene Rürup-Rente bei der Auszahlung Steuern zu zahlen hat.
Bei den meisten Basisrenten ist es machbar, die Prämien auf bestimmte Zeit auszusetzen. Auf bestimmte Zeit funktioniert es deshalb nur, weil der Versicherer natürlich daran interessiert ist, dass Sie bald mit dem Einzahlen fortfahren. Würde er wissen, dass Sie nie wieder etwas einzahlen möchten, könnte er die Pause durchaus verweigern.
Manche Versicherer sind aber auch kooperativ und lassen eine „dauerhafte Pause“ zu. In der Fachsprache ist davon die Rede, die Rürup-Rente beitragsfrei zu stellen. Alternativ ist von der Beitragsfreistellung die Rede.
Sofern Sie keine dauerhafte Pause bekommen, besteht noch die Option, die Prämien aufs Minimum zu reduzieren. Hier sind Sie flexibel und bestimmen selbst, wie viel Sie noch einzahlen möchten. Bei den meisten Basisrenten umfasst das Minimum 25 bis 50 € im Monat. So läuft die Rente zwar weiter, macht aber finanziell keinen besonderen Unterschied. Das kann eine nützliche Alternative sein, wenn Sie die Rente nicht beitragsfrei stellen können. Mit dem ETF Rürup von Raisin sparen Sie auch ohne Mindestsparrate und können ihren Vertrag bei Bedarf auch ruhen lassen.
Um entsprechende Schritte einzuleiten, haben Sie sich stets an den Versicherer zu wenden. Erklären Sie, warum Sie in die Rürup-Rente bestenfalls nicht mehr einzahlen möchten und warten Sie ab, was der Versicherer Ihnen anbieten kann.
Bitte dran denken: Wenn man nichts mehr oder kaum noch etwas einzahlt, reduziert sich die auszahlbare Rente. Demnach sollten Versicherungsnehmer eine Alternative in petto haben, mit der sie die Rentenlücke später schließen können. Auch von den attraktiven Steuervorteilen kann man nicht mehr profitieren, wenn man die Rente beitragsfrei stellt beziehungsweise die Beitragsfreistellung nutzt oder die Prämie aufs Minimum reduziert.
Bei der innovativen Rürup-Rente von Raisin mit kosteneffizienten sowie renditestarken ETFs können Sie jederzeit entscheiden, wie viel und in welche ETFs Sie investieren möchten. Sie können Ihre Beiträge nach Belieben reduzieren oder anheben oder auch einmal eine höhere Summe einzahlen. Ebenso können Sie die Rürup-Rente beitragsfrei stellen, wenn Sie dies wünschen, ganz ohne zusätzliche Kosten.
Sind sie mit Ihrem momentanen Anbieter nicht mehr zufrieden, dann können Sie Rürup unter Umständen umziehen, also zu einem neuen Versicherer wechseln. Das funktioniert, indem Sie beim neuen Versicherer eine neue Rürup-Rente abschließen und dann das bestehende Kapital vom alten zum neuen Versicherer transferieren lassen.
Wirklich sinnvoll ist dieser Schritt aber nur, wenn der alte Anbieter dies zulässt und der neue Anbieter tatsächlich wesentlich bessere Konditionen für die Basisrente anbietet. Sind die Konditionen ähnlich, dann ist der meist auch mit Kosten verbundene Wechsel nicht sinnvoll. Überhaupt ist der Wechsel der Rürup-Rente auch nur dann durchführbar, wenn sich der alte Anbieter nicht sperrt. Dieser möchte seine Kunden verständlicherweise behalten.
Die Beitragsfreistellung ist normalerweise ohne Weiteres machbar und reduziert zudem die Gebühren des Vertrags merklich. Dann ergibt es auch Sinn, einfach einen weiteren Rürup-Vertrag mit besseren Konditionen zu besparen. Beim Renteneintritt werden dann einfach beide Verträge verrentet. Sie erhalten zwei Rürup-Renten.