Ist die Rürup-Rente wirklich nur für Selbstständige und Freiberufler?

Rürup Rente: Berufsgruppen

Das Wichtigste in Kürze
  • Für wen eignet sich die Rürup-Rente? Sie eignet sich für alle Personen, die über ein regelmäßiges Einkommen verfügen und den steuerlichen Förderrahmen der Basisvorsorge ausschöpfen können. Das können zum Beispiel Selbstständige sein sowie Freiberufler, Angestellte und Beamte.

  • Steuervorteile: Sie können bis zu 27.566 € Ihrer jährlichen Rürup-Beiträge von der Steuer absetzen (Für Ehegatten verdoppelt sich der abzugs­fähige Betrag sogar auf bis 53.056 €). Zudem müssen Sie bei einem Rentenbeginn vor 2040 die Rentenauszahlungen nicht voll versteuern. 2024 sind 84 % zu versteuern. Bis 2040 steigt dieser Satz stetig an.

  • ETFs und Rürup: Um auch eine attraktive Rendite zu erwirtschaften, bietet sich ein Rürup-Vertrag an, der auf ETFs basiert. Denn ETFs sind kostengünstig und haben die gleichen Renditeaussichten wie klassische Fonds. Bei WeltSparen verbinden wir diese Vorteile für Sie.

Für wen ist die Rürup-Rente geeignet & welche Möglichkeiten bietet sie?

Die Rürup-Rente (auch Basisrente) bietet einen Anreiz zur privaten Altersvorsorge. Und zwar mit dem enormen Vorteil, eine ordentliche Summe der Investitionen von der Steuer absetzen zu können. Sie eignet sich für alle Personen, die über ein angemessenes und regelmäßiges Einkommen verfügen und privat vorsorgen möchten. Sie ist für alle in Deutschland Steuerpflichtigen offen, denn als staatlich geförderte Altersvorsorge ist sie für viele Berufsgruppen geeignet.

Grundsätzlich steht die Basisrente allen in Deutschland Steuerpflichtigen offen:

  • Rechtsanwälte
  • Ärzte
  • Unternehmensberater
  • Kreative Freiberufler
  • Heilberufe
  • Ingenieure
  • Steuerberater
  • Journalisten
  • Wirtschaftsprüfer
  • Studenten, wenn die Wahl besteht, sowie
  • Arbeitnehmer
  • Beamte

Im Allgemeinen richtet sich die Rürup-Rente inhaltlich an Personen, die über ein angemessenes und regelmäßiges Einkommen verfügen. Dazu zwei Einblicke je in die Rürup- und Riester-Rente:

Der wesentliche Vorteil sind die Steuervorteile, die man bei der Rürup-Rente hat. Diese sind bei der Riester-Rente wiederum stark limitiert. Während Rürup-Versicherte im Jahr 2024 bis zu 27.566 € von der Steuer absetzen dürfen, sind es bei Riester-Versicherten nur höchstens 2.100 €.

Welche konkrete Steuerersparnis dabei herauskommt, wird letztendlich zwar stets durch den persönlichen Steuersatz bestimmt. Durch die hohe absetzbare Summe kann die Steuerersparnis bei der Rürup-Rente aber deutlich höher als bei der Riester-Rente ausfallen – das lohnt sich insbesondere für Berufsgruppen mit einem hohen Einkommen und einer hohen Steuerlast. Die Chance, durch hohe Rürup-Investitionen etwas vom Finanzamt zurückzuerhalten, nimmt dabei zu.

Und es kommt mit Blick über die Ansparphase hinaus noch ein weiterer Steuervorteil hinzu: Auch bei der Auszahlung der Rente können Versicherte sparen, wenn sie vor dem Jahr 2040 in Rente gehen. Denn wer vor 2040 in den Ruhestand wechselt, muss die Auszahlungen der Rürup-Rente nicht voll versteuern, sondern nur teilweise. Im Jahr 2024 sind das 84 % und dann jedes Jahr um 1 % mehr. Bei der Riester-Rente sind sofort 100 % der Rente zu versteuern.

Rechenbeispiel: Über 2.800 € Rürup-Rente für Selbstständige möglich

Selbstständige, die sich im Jahr 2023 für eine ETF-gebundene Rürup-Rente entscheiden, haben nach 20 Jahren Beitragszeit bereits Aussicht auf eine Rente in Höhe von über 2.800€ netto. In unserem Rechenbeispiel setzen wir ein jährliches Bruttoeinkommen von Selbstständigen in Höhe von 70.000 € an.

Selbstständige müssen privat vorsorgen, um sich im Alter abzusichern, weil sie nicht in die gesetzliche Rente einzahlen. Ein ETF-Rürup-Vertrag kann Abhilfe leisten. Denn dank der Renditechancen durch börsengehandelte Indexfonds (ETF) und der jährlich steigenden Steuervorteile kommt für eine Selbstständige zum Renteneintritt ein hoher Betrag zustande (siehe Grafik, unten). In nur zwei Jahrzehnten lässt sich dadurch eine Rürup-Rente erzielen, die über dem Durchschnitt der gesetzlichen Rente liegen kann.

ruerup-rente_selbststaendige.png

Nehmen wir zum Beispiel eine erfolgreiche Selbstständige Steuerberaterin. Das Geschäftsjahr 2022 ist gut gelaufen und die 47-jährige entscheidet sich, einen Teil ihres Jahreseinkommens von 70.000 € brutto in die private Altersvorsorge zu zahlen. Um die volle Rürup-Förderung zu erhalten, zahlt sie noch vor dem Jahreswechsel 25.639 € ein. 94 % davon (also 24.100,66 €) kann sie sofort steuerlich absetzen. Kurz nach dem Jahreswechsel gibt sie die Einzahlungen in ihrer Steuererklärung als Vorsorgeaufwand an und erhält zwei Monate später vom Finanzamt eine Rückerstattung von über 9.000 €. Damit hat sie im Frühjahr bereits mehr als ein Drittel der eingezahlten Beiträge wieder zurückerhalten, während die Beiträge in den ETFs in den 20 Jahren bis zum Renteneintritt mit der Marktrendite an Wert gewinnen können.

Steuersatz im Rentenalter meist niedriger als in der Erwerbsphase

Auch die nächsten Geschäftsjahre laufen gut, die Einzahlungen fließen in gleicher Höhe in den Rürup-Vertrag. Seit 2023 liegt der steuerlich absetzbare Teil der Einzahlungen bei 100 %, sodass die Selbstständige nach fünf Jahren – und für alle folgenden Jahre bei gleicher Einzahlung – jährlich über 9.000 € zurückerhält. Das zu versteuernde Einkommen sinkt also in der Ansparphase durch die Rürup-Einzahlungen. In der Auszahlphase nach Renteneintritt wird die Rürup-Rente dann versteuert, allerdings meist zu einem deutlich geringeren Steuersatz.

Höhe der Rürup-Auszahlung im Rentenalter

Was bedeutet das nun konkret? – Da die Rürup-Beiträge in der gesamten Ansparphase über 20 Jahre in einem ETF-Fondssparplan eingezahlt wurden, können wir für die Marktentwicklung mit einer prognostizierten Rendite von 7 % p. a. rechnen. In Rechenbeispiel beträgt das gesamte Rürup-Kapital bei Auszahlungsbeginn 980.992,28 € und die ehemals Selbstständige kann sich über eine monatliche Rentenauszahlung in Höhe von 2.869,53 € bis ans Lebensende freuen.

In diesem Beispiel ist nach etwas weniger als zehn Jahren der Zeitpunkt erreicht, an dem die Steuerberaterin durch Steuerrückzahlungen und Renteneinkünfte bereits mehr Geld zurückerhalten als eingezahlt hat (Kopfkissen-Alter). Da sie im Jahr 2040 das 77. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen hat, kann sie sich auf eine Lebenserwartung von weiteren zehn Jahren einstellen (86,8 Jahre gemäß Destatis). Das entspricht einer Gesamtsumme von 344.343,60 € in Form von monatlichen Auszahlungen der Rürup-Rente.

Rechenbeispiel: Über 1.000 € Rürup-Rente für 47-jährige Angestellte möglich

Wer sich noch in diesem Jahr einen ETF Rürup zulegt, kann im Alter eine zusätzliche Rente von über 1.000 € netto erzielen. Darüber hinaus stehen jährlich steigende Steuerersparnisse in Aussicht. Alle Einzelheiten in unserem Rechenbeispiel für eine gutverdienende Angestellte.

Wer mit 47 Jahren noch nicht fürs Alter vorgesorgt hat, aber über ein jährliches Bruttoeinkommen in Höhe von 70.000 € verfügt, kann sich mit einer Rürup-Rente ein zusätzliches Polster von etwa 1.172,50 € pro Monat im Rentenalter aufbauen – und zwar netto und zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Eine solche Zusatzrente ist möglich, wenn monatlich etwa 1.000 € in einen ETF-gebundenen Rürup-Vertrag eingezahlt werden.

Und wer jetzt denkt: Das ist doch ein Nullsummen-Spiel, hat die möglichen Kapitalerträge und die jährlich steigenden Steuererstattungen nicht mit in die Rechnung einbezogen, hier veranschaulicht in einer 20-jährigen Rürup-Ansparphase einer Angestellten mit 7 % Marktrendite p. a.:

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Über 4.000 € Steuererstattung nach dem ersten Jahr

Die Angestellte zahlt einen Teil ihres Bruttoeinkommens in die gesetzliche Rente ein, ebenso wie ihr Arbeitgeber, zusammen sind das etwa 13.020 €. Um die volle Rürup-Förderung* zu erhalten, zahlt sie im ersten Jahr außerdem ca. 12.000 € in die Rürup-Rente ein. Bei ihrer Steuererklärung im Jahr darauf gibt sie diese Einzahlungen als Vorsorgeaufwand an. Wenige Wochen später erhält sie eine Steuererstattung in Höhe von bis zu 4.640 €. Damit hat sie mehr als ein Drittel der eingezahlten Beiträge wieder eingenommen.

Das Beste daran: Der Steuervorteil wird in den kommenden Jahren kontinuierlich steigen. Während im Jahr 2021 noch 92 % der Einzahlungen (10.800 €) steuerlich geltend gemacht werden konnten, liegt dieser Anteil seit 2023 bei 100 %.

Anmerkungen:

*Zur vollen Ausschöpfung der Förderung (25.639 €, abzgl. Beitrag gesetzl. Rentenversicherung) wird der jährliche Rürup-Beitrag auf 12.000 € gesetzt (vereinfacht von 12.026 €) – Eingezahlt werden also monatlich 1.000 €. Vom eingezahlten Jahresbeitrag kann sie im ersten Jahr 94 % absetzen.

Verschieben Sie die Steuerlast in die Zukunft

Ein Teil der Steuerlast fällt erst nach dem Renteneintritt der Angestellten an, bei Auszahlung der Rürup-Rente. Das ist von Vorteil, denn der individuelle Steuersatz fällt in der Rentenphase in der Regel deutlich geringer aus als zu Erwerbszeiten während der Einzahlphase. Das bedeutet: Durch die teilweise Verschiebung der Steuerlast ins Rentenalter spart die Angestellte Steuern. Ein weiterer positiver Effekt kommt noch hinzu: Vor Rentenbeginn sind im Rürup-Fondssparplan Erträge steuerfrei und können ungekürzt wieder angelegt werden.

Über 477.000 € Rürup-Kapital bei Renteneintritt

Wird das Geld in einen Rürup-Fondssparplan angelegt, wächst das Vermögen in der Ansparphase je nach Marktrendite. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Rendite von 7 % p. a. beläuft sich das Kapital zum Auszahlungsbeginn auf 477.825,35 €. Die Rentenauszahlung beträgt in diesem fiktiven Fall 1.172,50 € netto (entspricht etwa 1.800 € brutto).

Schon nach 10 Jahren Rente im Plus

Aufgrund der hohen Steuererstattungen in den 20 Jahren der Ansparphase (insgesamt 87.662,83 €) rentiert sich die Rürup-Rente schon nach etwa elf Jahren. Zusammen mit den monatlichen Renteneinnahmen durch Rürup (insgesamt 154.770 €) hat die Angestellte dann mit 242.432,82 € schon mehr zurückerhalten als eingezahlt (siehe Tabelle: Kopfkissen-Alter).

Da die Lebenserwartung bis zum Jahr 2040 statistisch gesehen weiter ansteigen wird, könnte die ehemalige Angestellte gemäß Statistischem Bundesamt (Destatis) 86,8 Jahre alt werden. In dem Fall kann sie sich noch weitere zehn Jahre einen Gesamtbetrag in Höhe von 140.700 € in Form von monatlichen Rürup-Renten auszahlen lassen.

Rürup-Rente & Einmalzahlung

Riester-Rente

In steuerlicher Hinsicht bietet die Rürup-Rente Vorteile. Aber für wen lohnt sie sich?

Dass man die Steuervorteile nutzt, ist die eine Seite der Medaille. Ob sich die Rürup-Rente für einen persönlich lohnt, die andere. Dass man die Steuervorteile nutzt, ist die eine Seite der Medaille. Ob sich die Rürup-Rente für einen persönlich lohnt, die andere. Rürup lohnt sich ganz besonders, wenn Ihr Steuersatz möglichst hoch ist und Sie dadurch die Steuervorteile ausschöpfen können. Das betrifft oft Personen, die ein mittleres bis hohes Einkommen aus ihrer Tätigkeit erwirtschaften.

Dementsprechend kann sich die Rürup-Rente dann lohnen, wenn man

  • die Chance wahrnimmt, steuerlich begünstigt Geld für seine Altersvorsorge zu investieren und
  • der Vertrag zur Rürup-Rente auf ETF-Basis Renditechancen mitbringt

Die gesetzliche Rentenversicherung reicht heute nicht mehr für den gewohnten Lebensstandard im Alter. Um die sogenannte Rentenlücke zu schließen, gibt es mehrere Möglichkeiten – Rürup ist eine davon und steht allen Berufsgruppen offen. Mit ETF Rürup investieren Anlegerinnen und Anleger in kosteneffiziente ETFs und können sich langfristig attraktive Renditechancen sichern.