Startseite > Altersvorsorge > Rürup-Rente > Rürup oder Riester
Altersvorsorge: Da die gesetzliche Rente oftmals nicht ausreicht, um das persönliche Rentenziel zu erreichen, bieten sowohl die Riester–Rente als auch die Rürup–Rente eine zusätzliche Altersvorsorge.
Förderung: Sowohl Riester– als auch Rürup–Rente sind staatlich gefördert. Bei der Rürup–Rente profitieren Sparerinnen und Sparer von Steuervorteilen. Die Riester–Rente bietet neben Steuervorteilen insbesondere feste Zulagen für Eltern und Kinder.
Vergleich: Obwohl Rürup- und Riester-Rente auf den ersten Blick ähnlich wirken, unterscheiden sie sich in einigen Aspekten. Beide Altersvorsorgeprodukte sind für unterschiedliche Zielgruppen geeignet und bieten je Vor- und Nachteile.
Die Rürup-Rente und die Riester-Rente sind zwei Formen der privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Ziel beider Altersversorgungen ist es, die gesetzliche Rente, die oftmals nicht zum Leben ausreicht, aufzustocken.
Die beiden Möglichkeiten unterscheiden sich insbesondere in der Art der Förderung und der Auszahlung. Je nach Anbieter kann es außerdem zu Unterschieden in den Vertragsdetails kommen. Beide Renten-Formen werden im Folgenden detailliert vorgestellt.
Die Rürup–Rente wird auch Basisrente genannt. Im Gegensatz zur Riester–Rente funktioniert die Förderung der Rürup–Rente ausschließlich über den Steuervorteil. Sparer können im Jahr 2024 Beiträge in Höhe von 27.566 € bei Alleinstehenden und 55.131 € bei zusammen Veranlagten als Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen. 100 % davon erkennt das Finanzamt an (Stand: 2024).
Der monatliche Betrag während der Einzahlungsphase kann frei gewählt werden – es ist sogar möglich den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Bei einigen Anbietern können allerdings Mindestbeiträge festgesetzt sein. Generell gilt: Je mehr eingezahlt wird, desto besser kann der Steuervorteil ausgeschöpft werden.
Neben Einmalzahlungen sind auch Sonderzahlungen möglich. Von der Einmalzahlung spricht man dann, wenn man bereits monatlich in die Basisrente einzahlt und sich dann entscheidet, eine Summe zusätzlich zu investieren. Von der Sonderzahlung ist die Rede, wenn man bei der Basisrente nicht monatlich einzahlt, sondern dann, wenn es finanziell passt.
Die Riester–Rente wurde eingeführt, um die gesetzliche Rente zu ergänzen und um zu einem Ausgleich des allgemein sinkenden Rentenniveaus beizutragen. Bei der Riester–Rente können Sparer – anders als bei der Rürup–Rente – 2.100 € im Jahr steuerlich geltend machen. Beim Riestern profitiert man jedoch in erster Linie von den jährlichen staatlichen Zulagen, die sich auf 175 € für den Sparenden und bis zu 300 € für Kinder belaufen. Die Riester–Rente ist darum auch für Familien mit Kindern, aber auch für Alleinstehende oder Personen mit niedrigem Einkommen attraktiv.
Um die volle Förderung bei der Riester–Rente zu erhalten, müssen während der Einzahlungsphase jährlich mindestens 4 % des Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in den Vertrag fließen. Der Beitrag muss mindestens 60 € und maximal 2.100 € im Jahr betragen.
Klare Unterschiede zwischen Rürup und Riester liegen in den Personen, die sie jeweils ansprechen, sowie in vertraglichen Details.
Unterschiede zwischen Rürup und Riester lassen sich vor allem in folgenden Punkten feststellen:
Mit der Riester–Rente können Sparer bis zu 2.100 € im Jahr inklusive der Zulagen von der Steuer absetzen. Wer mehr einzahlen möchte, stößt bei Riester allerdings schnell an seine Grenzen. Rürup kann also eine sinnvolle Alternative zu Riester sein.
Die Rürup–Rente richtet sich unter anderem an Personen, die nicht pflichtversichert sind. Also Personen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, aber dürfen. Sie ist demnach nicht auf bestimmte Personengruppen beschränkt. Aus diesem Grund ist die Rürup–Rente neben Beamtinnen und Beamten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch für Selbstständige und Freiberufler geeignet.
Aber auch die Riester–Rente eignet sich für Selbstständige. Künstlerinnen und Künstler, Handwerkerinnen und Handwerker oder freiberufliche Lehrerinnen und Lehrer sind für einen Riester–Vertrag förderberechtigt und erhalten alle Zuschüsse, wenn sie gesetzlich pflichtversichert sind.
Da der Gesetzgeber einen großen Handlungsspielraum bei der Vertragsentwicklung bietet, können Riester–Verträge flexibel gestaltet werden. Die Verträge dürfen also per Gesetz von den Beträgen freigestellt, gekündigt, gewechselt oder übertragen werden.
Bei einer Kündigung noch vor der Auszahlungsphase müssen bei der Riester–Rente jedoch Zulagen und Steuererleichterungen komplett zurückgezahlt werden.
Der Vorteil der Rürup-Rente ist insbesondere die Flexibilität bei der Einzahlung: Die Beiträge können leicht an die jeweilige Einkommenssituation angepasst und gar beitragsfrei gestellt werden. Der Vertrag kann jedoch nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfrist von 30 Tagen nicht mehr gekündigt werden. Hier verhält er sich so wie die gesetzliche Rentenversicherung.
Die Auszahlung der Riester–Rente startet mit dem persönlichen Rentenbeginn. Die Auszahlungen sind zu 100 % zum persönlichen Steuersatz zu versteuern. Sparer können sich aber auch bis zu 30 % des Kapitals als Sofortrente auszahlen lassen. Zu beachten ist, dass auch die Sofortrente als Einkommen zu versteuern ist.
Die Rürup–Rente ist dagegen ausschließlich als lebenslange monatliche Rente auszahlbar. Man kann während der Ansparphase nicht auf das Geld zugreifen oder es übertragen. Bis 2040 muss die Rente jedoch nur anteilig versteuert werden.
Der Vorteil der Riester–Rente ist, dass man den Vertrag vererben kann. Doch die Vererbung ist gesetzlich nicht obligatorisch. Sparer sollten darauf achten, dass in den Verträgen des Anbieters vereinbart ist, dass das vorhandene Kapital ausgezahlt wird, wenn der oder die Versicherte vor Rentenbeginn stirbt.
Stirbt die oder der Versicherte in der Rentenphase, endet die Rentenzahlung, es sei denn es wurde ein Hinterbliebenenschutz im Vertrag festgehalten. Bei der Rentengarantiezeit für die Riester-Rente erhält der Ehepartner beispielsweise bis zu 10 Jahre nach Rentenbeginn der Antragstellerin oder des Antragstellers eine Witwenrente.
Auch bei der Rürup–Rente sollte man als Ergänzung einen Hinterbliebenenschutz vereinbaren. Beim ETF Rürup von Raisin können Sie die Hinterbliebenenrente in 3 Formen abschließen.
Ein Wechsel des Arbeitsverhältnisses kann beispielsweise der Grund dafür sein, Anpassungen bei der privaten Altersvorsorge durchzuführen. Wer zwischen Angestelltenverhältnis und Selbstständigkeit wechselt, kann von beiden staatlich geförderten Varianten profitieren, indem Riester und Rürup gleichzeitig bespart werden.
Für größere Renditechancen eignet sich eine Umsetzung mit Fondssparplänen. Häufig übernimmt der neue Anbieter die Abschlussprovisionen oder Wechselkosten für Sie. Dank der chancenreichen Investitionen in ETFs und Indexfonds sind Sparer mit einem Fondssparplan im Nullzins-Zeitalter gut aufgestellt.
Allerdings ist zu beachten, dass die gesetzliche Beitragsgarantie bei Riester-Verträgen viele Anbieter dazu zwingt eine konservative Anlagestrategie zu fahren. Dies kann auch die Ertragschancen eines Riester-Fondssparplans mindern.
Die Rürup–Rente mit passiven ETFs und Indexfonds – wie beim ETF Rürup – ist kosteneffizienter und dadurch potenziell renditestärker als eine Basisrente mit klassischen Investmentfonds, die aktiv verwaltet werden. Rürup-Verträge gibt es auch ohne Beitragsgarantie, und somit mit uneingeschränkter Anlage.
Eine Berechnung der individuellen Förderungen und Steuervorteile ist meistens hilfreich für die Beantwortung der Frage: „Welche private Altersvorsorge lohnt sich für mich? Rürup oder Riester?“