Todesfall in der Ansparphase mit Ehepartner: Hat der Verstorbene einen Ehepartner, kann dieser innerhalb von 12 Monaten einen Riester-Vertrag eröffnen und das angesparte Kapital auf den neuen Riester übertragen lassen.
Todesfall in der Ansparphase mit Kind: Gibt es ein kindergeldberechtigtes Kind als Erben, kann das eingezahlte Kapital in eine Waisenrente umgewandelt werden, die bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Kindes ausgezahlt wird. Ist das Kind nicht mehr kindergeldberechtigt, kann es sich das Kapital abzüglich der staatlichen Zulagen und fälliger Steuern auszahlen lassen.
Todesfall in der Rentenphase mit Rentengarantiezeit: Bei einigen Riester-Verträgen besteht eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren nach Renteneintritt. Im Todesfall erhält die Erbin oder der Erbe das im 10 Jahres-Zeitraum zur Verfügung stehende Kapital als monatliche Rente auf den Rest des Zeitraums verteilt. Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden.
Todesfall in der Rentenphase mit Restkapitalabfindung: Hierbei wird das Restkapital im Riester-Vertrag in eine lebenslange Rente für den Hinterbliebenen umgewandelt. Der monatliche Betrag richtet sich nach dem Alter und der Lebenserwartung des Hinterbliebenen.
Fehlender Hinterbliebenenschutz, keine Erbfolge: Das Kapital im Riester kommt anderen Versicherten zugute, wenn: a) kein Hinterbliebenenschutz besteht, b) kein Ehepartner oder Kind als Erbe vorhanden ist oder c) kein anderer Erbe testamentarisch festgehalten ist.
Grundsätzlich ist bei der Riester-Rente zwischen dem Tod in der Ansparphase oder dem Tod in der Rentenphase zu unterscheiden. Bei der Riester-Rente kann das Geld im Todesfall vor der Rente auf das Riester-Konto des Ehepartners übertragen werden. Sofern die oder der Verstorbene aber schon in Rente war, kann das für diesen Zeitraum vorhandene Vermögen über die Rentengarantiezeit von 10 Jahren als Witwen- oder Witwerrente beziehungsweise Waisenrente an Kinder ausgezahlt werden. Staatliche Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden. Hat der Versicherte hingegen nichts vereinbart oder stirbt nach der vereinbarten Garantiezeit, bekommen Ehepartner und Erben in der Regel keine Leistungen.
In der Ansparphase kann das Geld auf dem Riester-Konto an den Ehepartner transferiert werden. Sofern Sie das sind, brauchen Sie selbst ein Riester-Konto, das Sie – falls noch nicht vorhanden – in den nächsten 12 Monaten noch abschließen können. Sie erhalten sowohl die Investitionen des verstorbenen Ehepartners als auch die Zinsen oder Renditen sowie die staatlichen Zulagen. Also alles, was sich auf dem Riester-Konto des Verstorbenen befindet. Daraus entsteht für Sie eine Zusatzrente zu Ihrer gesetzlichen Rente.
Sie können aber Riester-Rente des Verstorbenen auch auflösen, also verkaufen. Das ist aber mit hohen Kosten verbunden, weil man dann die staatlichen Zulagen und auch die Steuervorteile des Verstorbenen in den letzten Jahren zurückzahlen muss. Was das in Zahlen bedeutet, fassen wir im Artikel Riester-Rente verkaufen anschaulich zusammen.
Ist beim Tod in der Ansparphase kein Ehepartner vorhanden, dann kann das Geld noch auf hinterbliebene Kinder transferiert werden. Dann aber nicht in Form einer neuen Riester-Rente, sondern als Waisenrente. Sofern das Kind noch kindergeldberechtigt ist, werden die Zuschüsse des Elternteils noch mit ausbezahlt. Ist das Kind nicht mehr kindergeldberechtigt, dann muss es die Zuschüsse und Steuervorteile zurückzahlen.
Es ist eher unwahrscheinlich, dass beim Todesfall nach Renteneintritt noch ein Kind unter 25 Jahren vorhanden ist. Umso mehr kommt es auf einen vorhandenen Ehepartner an. Und darauf, dass die Riester-Rente einen Hinterbliebenenschutz beinhaltet – im Fall von Riester gibt es eine Rentengarantiezeit oder eine Restkapitalabfindung.
Nehmen wir an, dass die verstorbene Person ein Renten-Kapital von 100.000 € anhäufte. Bis zum Tod bekam die Person noch zehn Jahre eine Rente von 300 €, also insgesamt 36.000 €. So befinden sich noch 64.000 € auf dem Renten-Konto. Dieser Betrag wird nach individuellem Alter und Lebenserwartung des Hinterbliebenen in eine lebenslange Rente umgewandelt.
Auflösen oder verkaufen kann man Riester in der Rentenphase nicht mehr. Wenn …
kein Hinterbliebenenschutz vereinbart wurde,
kein Ehepartner und auch kein Kind vorhanden ist und wenn auch
kein alternativer Erbe laut Testament oder Erbfolge existiert, der das Restkapital ohne Zuschüsse und Steuervorteile erhalten würde,
… verfällt das Kapital auf dem Konto und dient solidarisch der Gemeinschaft.