Ist die Riester-Rente für Selbstständige & Freiberufler noch sinnvoll?

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Das Wichtigste in Kürze
  • Riester-Rente: Die Riester-Rente baut auf dem Gedanken auf, das abfallende Rentenniveau durch private Investitionen zu kompensieren und so die potenzielle Rentenlücke zu schließen. Dafür belohnt der Staat die Vorsorgenden mit jährlichen Zulagen und Steuervorteilen.

  • Anspruch: Selbstständige haben entweder direkten Anspruch auf staatliche Zulagen, wenn sie gesetzlich rentenversichert sind oder wenn der gemeinsam Veranlagte unmittelbar förderberechtigt ist. Handwerker, Lehrkräfte, Hebammen und Künstler sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und haben damit unmittelbar Anspruch auf die Zulagen.

  • Alternative: Für Selbstständige, Freiberufler, Angestellte und Beamte mit entsprechendem Einkommen kann sich die Rürup–Rente als Altersvorsorge lohnen. Denn mit Rürup haben Sie im Gegensatz zu Riester mehr Möglichkeiten bei der steuerlichen Absetzbarkeit (bis zu 27.566 € der Einzahlungen).

Zur Erinnerung: Wie funktioniert die Riester-Rente?

Nach Kürzung der zukünftigen Rentenzahlungen mit der Rentenreform 2001 hat der Staat mit der Riester–Rente eine zusätzliche Möglichkeit der privaten Altersvorsorge geschaffen – mitsamt staatlicher Zulagen.

Die staatlichen Förderungen setzen sich zusammen aus:

Grundzulage
Kinderzulage
Berufseinsteigerbonus

Die Höhe der Zulagen richtet sich nach der Höhe der Einzahlungen. Um die Grundzulage in vollem Umfang zu erhalten, müssen Sie mindestens 4 % Ihres Jahresbruttoeinkommens einzahlen (höchstens 2.100 €). In diesem Fall erhalten Sie die maximale Grundzulage von 175 € im Jahr.

Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, erhalten Sie eine Kinderzulage von 185 €. Die Zulage für Kinder, die nach 2008 auf die Welt kamen, beträgt 300 €.

(Einmalige Zahlung) Wird der Vertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen, erhalten Sie einmalig einen Bonus von 200 €. Dieser fließt in die Riester-Rente mit ein.

Wenn Arbeitnehmende ausreichend einzahlen, erhalten sie die Zulagen in vollständiger Höhe. Daher kommt die Annahme, dass die Riester-Rente nur etwas für klassische Arbeitnehmer ist und für Selbstständige sowie Freiberufler die Rürup-Rente bleibt.

Neben den Zulagen sind zusätzlich Steuervorteile möglich. Jährlich sind bis zu 2.100 € steuerlich absetzbar. Mehr Informationen erhalten Sie in unseren tiefergehenden Artikeln.

Dürfen Selbstständige überhaupt riestern?

Jeder, der in Deutschland wohnt oder arbeitet, kann eine Riester–Rente abschließen. Genau, wie sich jeder für die Rürup–Rente entscheiden darf. Der entscheidende Punkt ist aber, dass man nur von den staatlichen Zulagen profitiert, wenn man unmittelbar oder zumindest mittelbar förderberechtigt ist.

  • Unmittelbar förderberechtigt ist man, sobald man verpflichtend in die gesetzliche Rente einzahlt. Hauptsächlich sind dies Arbeitnehmer.
  • Mittelbar förderberechtigt sind wiederum alle, die kein Einkommen haben oder nicht rentenversicherungspflichtig arbeiten und eine unmittelbar förderberechtigte gemeinsam Veranlagte an ihrer Seite haben, die oder der auch riestert.

Von den staatlichen Zulagen der Riester–Rente kann profitieren, wer

  • verpflichtet ist, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen
  • freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt
  • über den unmittelbar begünstigten gemeinsam Veranlagte mittelbar begünstigt ist

Demnach sind Selbstständige und Freiberufler, die nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, nicht direkt förderberechtigt.

Ist die Riester-Rente für Selbstständige & Freiberufler sinnvoll?

Aufgrund der staatlichen Zulagen kann die Riester–Rente für Selbstständige und Freiberufler durchaus ein sinnvolles Produkt für die private Altersvorsorge sein. Selbstständige und Freiberufler sind jedoch normalerweise nicht pflichtversichert. Das bedeutet, dass sie sich aussuchen dürfen, ob sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder nicht.

Pflichtversicherte Selbstständige wie Handwerker, Lehrkräfte, Hebammen und Künstler sind unmittelbar förderberechtigt und stellen eine Ausnahme dar. Auch wenn Sie nicht förderberechtigt sind, können Sie Zulagen erhalten, wenn der gemeinsam Veranlagte unmittelbar förderberechtigt ist.

Wenn Sie als Selbständige beziehungsweise als Selbstständiger in eine Riester-Rente einzahlen möchten, klären Sie zunächst, ob Sie unmittelbar, mittelbar oder nicht förderberechtigt sind. Dazu sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Sind Sie eventuell bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert?
  • Zahlen Sie freiwillig in die Rentenkasse ein?
  • Wenn nicht, kommt Ihre gemeinsame Veranlagte in Frage, damit Sie mittelbar förderberechtigt werden?
  • Falls nicht, möchten Sie ungefördert eine Riester–Rente führen?

Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, sollten Sie die einmaligen und laufenden Kosten der Riester-Rente für Selbstständige einbeziehen.

Ist die Riester-Rente für Selbstständiger steuerlich absetzbar?

Ja, auch für Selbstständige ist die Riester–Rente steuerlich absetzbar. Jährlich können bis zu 2.100 € abgesetzt werden. Entscheiden Sie sich für die Rürup–Rente, können Sie sogar bis zu 25.639 € im Jahr absetzen. Beim ETF Rürup von Raisin gelten die gleichen Steuervorteile wie bei der Rürup–Rente.

Was passiert mit der Riester-Rente beim Wechsel in die Selbstständigkeit?

Sobald die Pflicht entfällt, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, sind Sie für die Riester-Rente nicht mehr unmittelbar förderberechtigt. Im ganzen Jahr, in dem der Wechsel stattgefunden hat, bleiben Sie jedoch weiter förderberechtigt.

Anschließend können Sie den bestehenden Vertrag beitragsfrei weiterführen. Möchten Sie die Riester-Rente verkaufen beziehungsweise auflösen, entfällt der Anspruch auf die staatliche Förderung für die gesamte Zeit. Sind Sie jedoch über die gemeinsam Veranlagte mittelbar förderberechtigt, kann die Riester–Rente weiter bestehen.

Kosten der Riester-Rente für Freiberufler & Selbstständige

Welche Kosten für die Riester–Rente auf Freiberufler und Selbstständige zukommen, kann nicht verallgemeinert werden. Die einzelnen Anbieter können ihre Kosten eigenständig festlegen, wodurch sich teils große Unterschiede ergeben.

Die Abschlussgebühr bildet einen der größten Posten. Diese Zahlung ist meist in den ersten fünf Jahren fällig. Zusätzliche Kostenpositionen sind die Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie mögliche Provisionen. Die Höhe der Verwaltungsgebühren ist von den Einzahlungen abhängig.

Möchten Sie den Anbieter der Riester-Rente wechseln, können weitere Kosten auf Sie zukommen.

Die hohen Abschlusskosten sowie die hohen laufenden Kosten sind der Grund, warum immer weniger Banken einen Riester-Banksparplan anbieten. Auch ein Riester-Fondssparplan kann hohe Kosten verursachen. Daher gibt es nur noch wenige Riester–Renten in dieser Form. Wer in der Selbstständigkeit privat vorsorgen möchte, für den kann sich ein Rürup–Vertrag eignen.

Rürup- als Alternative zur Riester-Rente für Selbstständige?

Die Rürup–Rente wurde als Alternative zur Riester-Rente für Selbstständige und Freiberufler ins Leben gerufen. Zwar gibt es bei der Rürup-Rente keine staatlichen Zulagen, Sie können jedoch deutlich höhere Summen – 2022 bis zu 25.639 € – steuerlich absetzen. Davon werden dieses Jahr 94 % als Sonderausgaben anerkannt. Bis zum Jahr 2025 erhöht sich dieser Prozentsatz bis zu 100 %.

Wie die Riester–Rente wird auch die Rürup–Rente als monatliche Rente ausgezahlt. Hier sind jedoch keine einmaligen Auszahlungen möglich.

Rechenbeispiel: Riester- und Rürup-Rente für Selbstständige im direkten Vergleich

Nehmen wir an, Sie sind Familienvater mit einer Frau und zwei Kindern. Sie arbeiten als Publizist und sind somit pflichtversichert. Die Kinder kamen 2012 und 2014 zur Welt, außerdem riestert Ihre Frau bereits und nun denken Sie ebenfalls darüber nach.

Zulagen:

Durch die zwei Kinder mit Geburtsjahr nach 2008 erhalten Sie neben der Grundzulage von 175 € theoretisch noch die Kinderzulage von zweimal 300 €. Das macht einen Bonus von 775 € im Jahr. Das Geld für die Kinder bekommt stets nur ein Elternteil und in diesem Fall ist es wahrscheinlich Ihre Frau. So erhalten Sie nur die 175 € im Jahr. Das können Sie zwar ändern, ist aber steuerlich fraglich, denn:

Steuer:

Bei der Riester–Rente können Sie nur 2.100 € inklusive Zuschüsse von der Steuer absetzen. Von dem, was Sie laut Steuersatz wiederbekommen, zieht das Finanzamt die Zulagen ab. Würden Sie also die Kinderzulage selbst kassieren, fällt Ihr Steuervorteil noch kleiner aus. Und obendrauf schränkt sie die Höchstsumme ein. Sie können dank Ihres Einkommens zwar mehr einzahlen (zum Beispiel 5.500 €, siehe unten), aber nicht mehr als 2.100 € absetzen. Wenn Sie mehr absetzen möchten, könnte eine Rürup–Rente sinnvoller sein.

In diesen Beispielen betrachten wir nur die Situation des Familienvaters, exklusive der Situation seiner Frau. Die Zahlen sollen den Unterschied zwischen den Steuervorteilen bei der Riester–Rente und bei der Rürup–Rente illustrieren. Da sie miteinander verheiratet sind, dürfen sie zusammen 4.200 € von der Steuer absetzen, also jeder 2.100 €.

Riester-Rente

Rürup-Rente

Jahreseinkommen:

90.000 €

90.000 €

Grenzsteuersatz:

42 %

42 %

Riester-Investition:

5.500 €

5.500 €

Staatlicher Zuschuss:

175 €

-

Absetzbare Riester-Summe:

2.100 €

5.500 €

42 % von Riester-Summe:

882 €

2.061,40 €

Minus Zuschuss:

-175 €

-

Was Sie erstattet bekommen:

707 €

2.061,40 €

Hinweis: Bei beiden Beispielen handelt es sich bis auf den Grenzsteuersatz und die staatlichen Zulagen bei Riester um illustrative Zahlen, die nicht der Realität entsprechen müssen.

Ergebnis:

Sie haben bei der Rürup–Rente zwar keine staatlichen Förderung, da Sie aber weitaus mehr von der Steuer absetzen können, sind die nicht erhaltenen 175 € im Jahr kaum der Rede wert. Wir sprechen nur von 14,58 € im Monat, aber dafür von einem steuerlichen Unterschied von 1.372 €. Je mehr Sie einzahlen, desto stärker wird der Unterschied.

ETF Rürup: Rürup-Rente mit Fonds kombinieren und doppelt profitieren

Möchten Sie die Investitionen in die Rürup–Rente mit einem Fondssparplan verbinden und damit die Steuervorteile nutzen? Beim ETF Rürup besteht die Chance auf hohe Renditen und einen hohen Steuervorteil.

Bei der Riester–Rente müssen Banken und Versicherungen eine Rentengarantie aussprechen, was dazu führt, dass viele Anbieter ihre Riester–Fondssparpläne eingestellt haben. Derzeit liegt der Garantiezins der Rentenversicherung nur bei 0,9 % – im Jahr 2022 fällt der Höchstrechnungszins sogar auf 0,25 %. Das heißt: Bei gleicher Einzahlung bekommen Sie noch weniger Rente. Mit dem ETF Rürup haben Sie deutlich höhere Renditechancen als mit einer klassischen Riester– oder Rürup–Rente – und das nicht nur als Selbständige/als Selbstständiger.

Der ETF Rürup ist der erste Rürup–Fondssparplan mit einer freien Auswahl aus 200 ETFs. Damit kann ein individuelles Portfolio zusammengestellt werden – und das zu garantierten Rentenkonditionen. Ihre Beträge können Sie jederzeit und flexibel anpassen. Dazu können Sie für das Jahr 2022 bis zu 25.639 € steuerlich geltend machen – bei gemeinsam Veranlagten sogar das Doppelte. Üblicherweise liegen die Effektivkosten unter 0,7 % p. a. – es gibt keine versteckten Kosten oder Abschlussprovisionen.

Die Rürup-Rente mit ETFs lohnt sich besonders für Selbstständige, gutverdienende Angestellte sowie Beamte.