Startseite > Altersvorsorge > Riester-Rente > Elternzeit
Zulagen während der Elternzeit: In der Elternzeit kann mindestens ein Elternteil gesetzlich pflichtversichert sein, falls Kindererziehungszeiten beantragt werden, und gilt weiterhin als förderberechtigt. Auch die gesetzliche Rente steigt, denn Erziehende erhalten für die ersten drei Erziehungsjahre Entgeltpunkte bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
Teilzeit arbeiten: Wer in Teilzeit weiterarbeitet, muss weiterhin die 4 % des Jahresbruttoeinkommens oder höchstens 2.100 € im Jahr investieren, um die Zulagen zu bekommen.
Dauerhaftes Zuhause bleiben: Wer dauerhaft zu Hause bleibt, muss nur 5 € monatlich in die Riester-Rente investieren (Mindesteigenbeitrag), um die Zulagen weiterhin zu bekommen.
Und wie sieht es finanziell aus?
Ob Mutter oder Vater – während der Elternzeit arbeiten Sie (zeitweise) nicht. Somit zahlen Sie auch nichts in die Rente ein. Mit Blick auf die Riester-Rente ist das aber erforderlich, um einschließlich der staatlichen Zuschüsse von allen Vorteilen profitieren zu können.
Doch bei Eltern besteht eine Ausnahme. Wer Elternzeit beansprucht und zu Hause bleibt, um das Kind zu erziehen, bekommt pro Jahr der Elternzeit einen vollen Rentenpunkt aufs Konto. Das mit den Rentenpunkten ist einfach erklärt:
Um einen Rentenpunkt zu erhalten, müssen Sie innerhalb eines Jahres das deutsche Durchschnittseinkommen erzielen. Das vorläufige Durchschnittsentgeld ist derzeit (Stand: 2023) auf 43.142 € brutto festgesetzt. Verdienen Sie beispielsweise das Doppelte, dann erhalten Sie in dem Jahr zwei Rentenpunkte. Verdienen Sie nur die Hälfte, dann bekommen Sie einen halben Rentenpunkt für das Jahr. Die Rentenkasse zieht Ihre Rentenpunkte später heran, um Ihre monatliche Rente vom Staat zu berechnen.
Für die Riester-Rente sind die Rentenpunkte während der Elternzeit von Vorteil. Denn sie simulieren, dass Sie in die Rente einzahlen, auch wenn Sie es nicht tun. So können Sie weiter riestern wie bisher. Auch die staatlichen Zulagen fließen weiterhin auf das Riester-Konto.
Sofern Sie zu Hause sind und in der Zeit nicht arbeiten, müssen Sie im Folgejahr nur mindestens 5 € im Monat einzahlen (Mindesteigenbeitrag). Wenn Sie weiter in Teilzeit arbeiten, zahlen Sie ohnehin in die Rente ein und müssen mindestens 4 % Ihres Jahresbruttoeinkommens in Riester investieren. Diese Hürde zählt bis zu der Höchstsumme von 2.100 €, die Sie natürlich auch in der Elternzeit steuerlich absetzen können.
Ein besonderer Vorteil ist, dass Sie durch die Geburt des Kindes weitere hohe Zulagen erhalten.
Bei der Riester-Rente erhalten Sie vom Staat:
Somit wächst Ihr Riester-Konto nun ähnlich schnell an wie das Kind:
Anzahl Kinder | Grundzulage | Kinderzulage | Zulagen bei drei Jahren Elternzeit |
---|---|---|---|
1 | 175 € im Jahr | 300 € im Jahr | 1.425 € |
2 | 175 € im Jahr | 600 € im Jahr | 2.325 € |
3 | 175 € im Jahr | 900 € im Jahr | 3.225 € |
Beachten Sie, dass die Kinderzulage nur einem von beiden Elternteilen zugeschrieben wird. Und das auch nur solange wie das Kind kindergeldberechtigt und maximal 25 Jahre alt ist. Die Grundzulage erhalten weiterhin beide Elternteile, sofern beide riestern und entsprechend förderberechtigt sind.
Auch, wenn Sie während der Elternzeit unter Umständen nicht so viel einzahlen, können Sie Ihrer Riester-Rente mithilfe der höheren Zulagen ein Plus verschaffen.