Riester-Rente und Elternzeit

Bekommt man weiterhin die staatlichen Zulagen?

Das Wichtigste in Kürze
  • Zulagen während der Elternzeit: In der Elternzeit kann mindestens ein Elternteil gesetzlich pflichtversichert sein, falls Kindererziehungszeiten beantragt werden, und gilt weiterhin als förderberechtigt. Auch die gesetzliche Rente steigt, denn Erziehende erhalten für die ersten drei Erziehungsjahre Entgeltpunkte bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

  • Teilzeit arbeiten: Wer in Teilzeit weiterarbeitet, muss weiterhin die 4 % des Jahresbruttoeinkommens oder höchstens 2.100 € im Jahr investieren, um die Zulagen zu bekommen.

  • Dauerhaftes Zuhause bleiben: Wer dauerhaft zu Hause bleibt, muss nur 5 € monatlich in die Riester-Rente investieren (Mindesteigenbeitrag), um die Zulagen weiterhin zu bekommen.

Die wesentlichen Fakten zur Elternzeit (Kindererziehungszeit):

  • Für die Mutter startet die Elternzeit oder Kindererziehungszeit mit Ende des Mutterschutzes. Dementsprechend acht Wochen nach der Geburt des Kindes oder bei Frühchen und mehreren Kindern zwölf Wochen nach der Geburt. Für den Vater startet die Elternzeit mit der Geburt.
  • Beide Elternteile haben Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit – am Stück, auf verschiedene Wochen oder Monate verteilt sowie parallel, abwechselnd oder auch nacheinander.
  • Beide Elternteile müssen aber mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen.
  • 24 Monate Elternzeit sind spätestens bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes zu nehmen. Die anderen 12 Monate darf man, wenn der Chef zustimmt, auch bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes nehmen.
  • Sowohl die Mutter als auch der Vater dürfen theoretisch 36 Monate zu Hause bleiben und haben Anspruch, danach in den Job zurückzukehren. Meistens reduziert aber einer von beiden nur die Arbeitszeit, um das Einkommen aufrechtzuerhalten.
  • Das Kind muss im Haushalt des Elternteils leben. Zudem müssen die Zeiträume der Elternzeit vorab schriftlich definiert werden.

Und wie sieht es finanziell aus?

Die wesentlichen Fakten zum Elterngeld:

  • Sie erhalten während der Elternzeit kein Gehalt, sondern Elterngeld – aber nur für zwölf Monate nach der Geburt des Kindes.
  • Das Elterngeld umfasst immer mindestens 300 € im Monat. Wenn Sie nicht in Teilzeit weiterarbeiten, dann erhalten Sie bis zu 67 % des aktuellen Gehalts – aber höchstens 1.800 €.
  • Verdienen Sie mehr als 1.200 € netto im Monat, dann erhalten Sie 65 % Elterngeld. Kein Elterngeld erhalten wiederum Eltern, die mehr als 500.000 € im Jahr verdienen. Bei Alleinerziehenden besteht die Grenze bei 250.000 €.
  • Kommt mehr als ein Kind zur Welt, dann erhalten Sie Elterngeld für das erste Kind und pauschal 300 € im Monat für jedes weitere Kind.
  • Sofern ein Elternteil zunächst weiterarbeitet und die Elternzeit erst später nimmt, kann das Elterngeld auf 14 Monate verlängert werden.

Was ist hinsichtlich der Riester-Rente während der Elternzeit zu beachten?

Ob Mutter oder Vater – während der Elternzeit arbeiten Sie (zeitweise) nicht. Somit zahlen Sie auch nichts in die Rente ein. Mit Blick auf die Riester-Rente ist das aber erforderlich, um einschließlich der staatlichen Zuschüsse von allen Vorteilen profitieren zu können.

Doch bei Eltern besteht eine Ausnahme. Wer Elternzeit beansprucht und zu Hause bleibt, um das Kind zu erziehen, bekommt pro Jahr der Elternzeit einen vollen Rentenpunkt aufs Konto. Das mit den Rentenpunkten ist einfach erklärt:

Um einen Rentenpunkt zu erhalten, müssen Sie innerhalb eines Jahres das deutsche Durchschnittseinkommen erzielen. Das vorläufige Durchschnittsentgeld ist derzeit (Stand: 2023) auf 43.142 € brutto festgesetzt. Verdienen Sie beispielsweise das Doppelte, dann erhalten Sie in dem Jahr zwei Rentenpunkte. Verdienen Sie nur die Hälfte, dann bekommen Sie einen halben Rentenpunkt für das Jahr. Die Rentenkasse zieht Ihre Rentenpunkte später heran, um Ihre monatliche Rente vom Staat zu berechnen.

Für die Riester-Rente sind die Rentenpunkte während der Elternzeit von Vorteil. Denn sie simulieren, dass Sie in die Rente einzahlen, auch wenn Sie es nicht tun. So können Sie weiter riestern wie bisher. Auch die staatlichen Zulagen fließen weiterhin auf das Riester-Konto.

Sofern Sie zu Hause sind und in der Zeit nicht arbeiten, müssen Sie im Folgejahr nur mindestens 5 € im Monat einzahlen (Mindesteigenbeitrag). Wenn Sie weiter in Teilzeit arbeiten, zahlen Sie ohnehin in die Rente ein und müssen mindestens 4 % Ihres Jahresbruttoeinkommens in Riester investieren. Diese Hürde zählt bis zu der Höchstsumme von 2.100 €, die Sie natürlich auch in der Elternzeit steuerlich absetzen können.

Ein besonderer Vorteil ist, dass Sie durch die Geburt des Kindes weitere hohe Zulagen erhalten.

Wieviel mehr Zulagen bekommen Sie vom Staat dadurch, da Sie nun ein Kind oder mehrere Kinder haben?

Bei der Riester-Rente erhalten Sie vom Staat:

  • Grundzulage von 175 € im Jahr für Erwachsene (weiterhin)
  • Kinderzulage von 300 € pro Jahr und Kind für alle Kinder mit Geburtsjahr ab 2008
  • Kinderzulage von 185 € für Kinder mit Geburtsjahr vor 2008 – für Sie in diesem Moment nicht weiter relevant

Somit wächst Ihr Riester-Konto nun ähnlich schnell an wie das Kind:

Anzahl Kinder
Grundzulage
Kinderzulage
Zulagen bei drei Jahren Elternzeit

1

175 € im Jahr

300 € im Jahr

1.425 €

2

175 € im Jahr

600 € im Jahr

2.325 €

3

175 € im Jahr

900 € im Jahr

3.225 €

Beachten Sie, dass die Kinderzulage nur einem von beiden Elternteilen zugeschrieben wird. Und das auch nur solange wie das Kind kindergeldberechtigt und maximal 25 Jahre alt ist. Die Grundzulage erhalten weiterhin beide Elternteile, sofern beide riestern und entsprechend förderberechtigt sind.

Auch, wenn Sie während der Elternzeit unter Umständen nicht so viel einzahlen, können Sie Ihrer Riester-Rente mithilfe der höheren Zulagen ein Plus verschaffen.