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Kinderzulage: Bei Riester werden Sie vom Staat mit Riester-Zulagen und Förderungen unterstützt. Die jährlichen Zulagen betragen 185 € für Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden, und 300 € für ab 2008 geborene Kinder.
Anspruch: Die Riester-Kinderzulage kann beantragen, wer kindergeldberechtigt ist und dieses auch bezieht. Die Kinderzulage erhalten Sie höchstens 25 Jahre lang.
Zulagenantrag: Die Riester-Förderung für Kinder muss pro Kind beantragt werden. In der Regel übernimmt dies Ihr Riester-Anbieter dank des Dauerzulagenantrags für Sie.
Für Eltern, die in Form der Riester–Rente für ihre Altersvorsorge sparen, winkt neben anderen Zulagen auch eine Riester-Förderung für Kinder: die sogenannte Kinderzulage.
Die Kinderzulage bei Riester bekommen Sie quasi als Geschenk vom Staat. Sie wird allerdings nicht direkt an Sie ausgezahlt, sondern senkt den Eigenanteil, den Sie üblicherweise für die Riester–Rente zahlen müssen. Wer die Kinderzulage in Anspruch nimmt, kann Geld sparen, ohne eine niedrigere Rente fürchten zu müssen.
Neben der Riester-Kinderzulage können Sparer ebenfalls die Grundzulage sowie den Berufseinsteigerbonus beanspruchen oder aber die Riester-Beiträge steuerlich geltend machen.
Die Kinderzulage für Riester-Sparer wird für jedes Kind gewährt, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Aber nicht nur der Anspruch muss bestehen: Es muss auch tatsächlich einen Kindergeldbezug geben. Die Zulage steht grundsätzlich dem Elternteil zu, der das Kindergeld erhält, eine doppelte Berücksichtigung beider Eltern ist nicht möglich.
Viele Eltern, die an der Riester-Zulage für Kinder interessiert sind, fragen sich, wie lange sie Anspruch auf die Zulage haben. Normalerweise erlischt der Anspruch nach dem Beitragsjahr, in dem das Kind ein Studium oder eine Ausbildung absolviert hat und ab diesem Zeitpunkt arbeitet. Dauert das Studium aber länger oder absolviert das Kind beides, sind Sie bis höchstens zum vollendeten 25. Lebensjahres des Kindes kindergeldberechtigt. Das bedeutet, dass der Anspruch auf die Kinderzulage bei Riester höchstens 25 Jahre erhalten bleibt.
Ausnahmen bilden der Wehrdienst oder eine Behinderung. Wenn Sie ein Kind mit Handicap betreuen, haben Sie unter Umständen länger Anspruch auf die Kinderzulage in der Riester-Rente. Absolviert Ihr Kind den Wehr- oder Zivildienst, besteht für Sie grundsätzlich kein Anspruch mehr auf Kindergeld. Die Zeit des Wehrdienstes kann jedoch danach angehängt werden, sodass auch nach dem 25. Lebensjahr noch Kindergeld bezogen und Riester-Zuschuss für Kinder beantragt werden kann. In den folgenden Tabellen sehen Sie, welche Summen an Geld in 25 Jahren zusammenkommen, die der Staat Ihnen schenkt und bei Renteneintritt auszahlt.
Erste Tabelle für Kinder mit Geburt vor 2008:
Anzahl Kinder | Grundzulage pro Jahr | Kinderzulage pro Jahr | Gesamtzulage pro Jahr | Gesamtzulagen nach 25 Jahren |
---|---|---|---|---|
1 | 175 € | 185 € | 360 € | 9.000 € |
2 | 175 € | 370 € | 545 € | 13.625 € |
3 | 175 € | 555 € | 730 € | 18.250 € |
Zweite Tabelle für Kinder mit Geburt in oder nach 2008:
Anzahl Kinder | Grundzulage pro Jahr | Kinderzulage pro Jahr | Gesamtzulage pro Jahr | Gesamtzulagen nach 25 Jahren |
---|---|---|---|---|
1 | 175 € | 300 € | 475 € | 11.875 € |
2 | 175 € | 600 € | 775 € | 19.375 € |
3 | 175 € | 900 € | 1.075 € | 26.875 € |
Um diese hohen Summen zu bekommen, müssen Sie förderberechtigt sein. Das sind Sie, wenn Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Wenn Sie die volle Höhe der Zulagen erhalten möchten, müssen Sie mindestens 4,00 % Ihres Brutto-Einkommens in die Riester–Rente einzahlen (Mindesteigenbeitrag). Die 4-Prozent-Hürde besteht bis zu einer Höchstsumme von 2.100 € im Jahr einschließlich der Zulagen des Staates. Wer weniger einzahlt, erhält die Zulagen und damit auch die Riester-Renten-Förderung für Kinder nur anteilig.
Für die Kinderzulage bei Riester gilt grundsätzlich, dass nur der Elternteil die Förderung erhält, der auch Anspruch auf das Kindergeld des betreffenden Kindes hat. Das macht die Riester–Rente insbesondere für Mütter interessant. Denn im Normalfall bezieht das Kindergeld – und damit auch die Riester–Renten–Zulage – die Mutter. Nur auf Antrag beider Elternteile kann der Vater zum Berechtigten für den Kindergeldbezug erklärt werden.
Falls also nur ein Elternteil einen Riester–Vertrag abgeschlossen hat, sollte dieser auch zum Kindergeldberechtigten erklärt werden. Denn nur das macht ihn auch zulageberechtigt für den Kinderzuschlag bei Riester.
Mehr zum Thema Riester–Förderung und Hausfrauen finden Sie in unserem entsprechenden Ratgeber-Artikel.
Sie erhalten die Kinderzulage auch während der Elternzeit. Wenn Sie als Mutter oder Vater in Teilzeit weiterarbeiten, in die Riester–Rente einzahlen und die 4,00 % Mindesteigenbeitrag Ihres Brutto-Einkommens beachten, sowieso. Wenn Sie bis zu drei Jahre der Elternzeit zu Hause bleiben, spricht man von einer Ausnahmesituation. Statt Ihrem Gehalt bekommen Sie 12 bis 14 Monate Elterngeld und zahlen aktiv auch nichts in die staatliche Rente ein. Sie können sich diese Zeit als Kindererziehungszeit anrechnen lassen. Dann zahlt der Staat Ihre Rentenbeiträge, sodass Sie auch in dieser Zeit Entgeltpunkte beziehungsweise Rentenpunkte sammeln. Als Grundlage wird dabei das bundesweite Durchschnittsgehalt angenommen. Somit bekommen Sie für jedes Jahr der Kindererziehungszeiten genau einen Rentenpunkt, bis zu drei sind möglich. Hinsichtlich der Riester-Rente und der Kinderzulage bedeutet das, dass Sie weiterhin förderberechtigt bleiben.
Näheres dazu lesen Sie im Artikel zum Thema Riester–Rente und Elternzeit.
Die staatliche Kinderzulage zur Riester–Rente besteht aus zwei Teilen. Bei der Riester-Zulage für Kinder, die vor 2008 geboren sind, erhalten Sie 185 € pro Kind pro Jahr. Wenn das Kind ab 2008 zur Welt kam, sind es 300 €. Die Grundzulage für Erwachsene von 175 € im Jahr bleibt nebenher von all dem unberührt, diese erhalten Sie weiterhin.
Generell kommen so diese Beispiele* zusammen:
Alle Kinder kamen vor 2008 auf die Welt:
Anzahl Kinder | Grundzulage | Kinderzulage | Gesamtzulage |
---|---|---|---|
1 | 175 € | 185 € | 360 € |
2 | 175 € | 370 € | 545 € |
3 | 175 € | 555 € | 730 € |
Alle Kinder kamen in oder nach 2008 auf die Welt:
Anzahl Kinder | Grundzulage | Kinderzulage | Gesamtzulage |
---|---|---|---|
1 | 175 € | 300 € | 475 € |
2 | 175 € | 600 € | 775 € |
3 | 175 € | 900 € | 1.075 € |
* Die Zulagen verstehen sich pro Jahr.
Durch die Kinderzulage bei der Riester-Rente erhöht sich die Gesamtzulage deutlich.
Nun wissen wir, wie die Riester-Rente mit Kindern funktioniert, aber gibt es eine Riester-Rente auch für Kinder? Ja, das gibt es, allerdings müssen Sie einige Punkte beachten:
Das Kind selbst ist nicht förderberechtigt und bekommt somit keine Zulagen. Die Riester-Zulagen bekommt das Kind erst, sobald es arbeitet und in die staatliche Rente sowie mindestens 4,00 % des Bruttoeinkommens in die Riester–Rente einzahlt.
Bei vielen Riester–Anbietern entstehen hohe Abschlusskosten und mitunter auch hohe laufende Kosten. Die kann man vermeiden, indem man für die Kinder auf kostenlose Sparmaßnahmen wie beispielsweise die WeltSparen-Tagesgeldkonten setzt.
Manche denken, dass sie selbst vom Steuervorteil profitieren, wenn sie für das Kind in Riester investieren. Bei vielen Riester–Verträgen stimmt das nicht, weil der Steuervorteil nur dann besteht, wenn es auch Ihre Riester–Rente ist.
Wenn Sie für Ihr Kind vorsorgen möchten, dann ist es derzeit am einfachsten kostenlose und flexible Sparkonten zu nutzen und das Kind früh für das Thema Altersvorsorge zu sensibilisieren. So kann es nachher selbst entscheiden, welche Maßnahmen es unternimmt.
Die Riester-Rente-Kinderzulage erhalten Sie nicht automatisch. Sie müssen sie mit einem Zulagenantrag beziehungsweise mit dem Zusatzblatt für die Kinderzulage beantragen. Beide Dokumente erhalten Sie üblicherweise von Ihrem Riester–Anbieter.
Darüber hinaus übernimmt in der Regel der Anbieter dank des sogenannten Riester-Dauerzulagenantrag die Beantragung der Riester–Zulagen, also auch der Kinderzulagen. In diesem Zulagenantrag werden alle nötigen Angaben, wie zum Beispiel das Alter der Kinder, ausgefüllt. Der Antrag auf die Riester-Zulagen muss pro Kind erfolgen. Etwaige Änderungen, wie beispielsweise die Geburt eines weiteren Kindes oder die Vollendung des 25. Lebensjahres bei Ihren älteren Kindern, können Sie uns als Anbieter ganz einfach elektronisch mitteilen. Wie für die anderen Zulagen, kann auch die Riester-Kinderzulage bis zu zwei Jahren rückwirkend beantragt werden.
Aber Achtung: Sollten Sie Ihren Riester–Vertrag bei Ihrem Produktanbieter vorzeitig auflösen, müssen Sie alle staatlichen Förderungen und Zulagen zurückzahlen. Eine Ausnahme bildet hier die Umwandlung in einen Wohn-Riester mit der Reinvestition in eine Immobilie. Ansonsten macht man mit der Auflösung eines Riester-Vertrags generell eher Verluste.