Riester-Zulagen bekommt, wer in die Rente einzahlt

Und was machen Hausfrauen und -männer ohne Einkommen?

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Das Wichtigste in Kürze
  • Zulageberechtigung: Auch Hausfrauen oder -männer können riestern und erhalten staatliche Zulagen, wenn der Ehepartner riestert und zu 100 % zulageberechtigt ist. Das ist er, wenn er mindestens 4 % seines Jahresbruttoeinkommens bis maximal 2.100 € einschließlich der Zulagen in einen Riester einzahlt.

  • Mindesteigenbetrag: Es muss nur der Mindesteigenbeitrag von 5 € im Monat oder 60 € im Jahr eingezahlt werden.

  • Rendite: Die Renditechancen sind aktuell durch die Riester-Beitragsgarantie eher eingeschränkt

Dürfen Hausfrauen und -männer riestern?

Durch die Riester-Zuschüsse bekommt man mindestens 175 € im Jahr vom Staat. Bei Kindern mit Geburtsjahr vor 2008 sind es pro Kind weitere 185 €. Und für Kinder mit Geburtsjahr ab 2008 kassiert man 300 € pro Kind.

Hier könnte nun eine Story wie „Familie bekommt durch Riester mehr als 6.000 € vom Staat“ stehen. Das entspricht zwei Erwachsenen und 19 Kindern – unrealistisch? Nein, denn würde Familie Radford aus Großbritannien in Deutschland leben und riestern, wäre dies tatsächlich so. Update: Inzwischen erwarten die Eltern der Großfamilie das Kind Nummer 22.

Bleiben wir aber bei zwei Kindern, dem deutschen Durchschnitt, und nehmen wir an, dass das Geburtsjahr beider Kinder nach 2008 ist. So erhält man 775 € im Jahr vom Staat aufs Riester-Konto. Ebenso kommen die Steuervorteile dazu – man kann bis zu 2.100 € im Jahr von der Steuer absetzen, wenn man sie in Riester investiert hat.

Das alles funktioniert aber nur, wenn man in die Rente einzahlt, also arbeitet. Nun ist das Problem bei nicht-arbeitenden Hausfrauen und -männern sowie alleinerziehenden Müttern klar. Sie dürfen zwar riestern, aber können sehr wahrscheinlich kaum etwas einzahlen und erhalten nichts vom Staat.

Bleiben die Zulagen Hausfrauen und -männern wirklich verwehrt?

Nein, das bleiben sie nicht. Auch Hausfrauen und -männer können die Zulagen erhalten, wenn sie verheiratet sind und der bereits riesternde Ehepartner zulagenberechtigt ist. Das bedeutet, dass die Ehe entscheidet und dass für Ehepaare eine Ausnahme besteht.

Riestert einer der beiden Ehepartner und ist dieser zulagenberechtigt, dann kann der andere Ehepartner ebenso 100 % profitieren, ohne zulagenberechtigt sein zu müssen. Oder auf Deutsch: Sie bekommen etwas vom Staat, auch wenn Sie nicht arbeiten und nichts in die Rente einzahlen. Dafür braucht es nur 5 € im Monat oder 60 € im Jahr, die Sie in Riester investieren müssen. Diese Summe nennt man Mindesteigenbeitrag.

Alleinerziehende Mütter ohne Ehepartner, das sind immerhin 2,17 Millionen in Deutschland, haben es leider so schwer wie vorher. Hier trifft auch die Ausnahme nicht mehr zu. Die Zulagen können Sie nur innerhalb der ersten drei Jahre nach der Geburt Ihres Kindes beziehen. Das ist die Kindererziehungszeit, die der Staat auf die Rente anrechnet. Auch hier müssen Sie mindestens 5 € im Monat einzahlen.

Nach Ablauf der drei Jahre brauchen Alleinerziehende einen Job – und wenn es unter Umständen nur ein 450-Euro-Job ist. Die Behörde achtet nicht darauf, wieviel Sie verdienen, sondern darauf, ob Sie etwas in die Rente einzahlen – und zwar 3,7 % des Bruttos nach Gesetz. Tatsächlich kann man sich von der Pflicht freistellen lassen, um mehr im Portemonnaie zu haben. Und das tun 82,5 % der Minijobber auch. Wer aber die Riester-Zulagen erhalten möchte, muss die 3,7 % in die Rente in Kauf nehmen.

Lohnt sich die Riester-Rente für Hausfrauen und -männer?

Ob sich etwas lohnt oder nicht lohnt, kann man nicht pauschal definieren. So ist es auch bei der Riester-Rente für Hausfrauen und -männer. Durch die überschaubaren Investitionen kommt selbst über die Jahre keine besonders hohe Summe zustande und der Rentenbonus im Alter hält sich somit in Grenzen.

Die Steuervorteile sind für Hausfrauen und -männer trotzdem nicht wirklich existent. Wenn Sie kaum etwas einzahlen, können Sie auch kaum etwas absetzen. Und das, was Sie absetzen, wirkt sich wahrscheinlich nicht sonderlich aus. Der Grund ist, dass die Finanzämter die erhaltenen Zulagen von der zurückzuzahlenden Summe abziehen. Näheres dazu finden Sie im Artikel zur Riester-Rente und der Steuer.

Ob es sich für Sie trotzdem lohnt oder nicht, entscheiden Sie.