Riester-Rente-Förderung

Diese Steuervorteile gibt es. Erklärung & Überblick.
Das Wichtigste in Kürze
  • Zuschüsse: Die Riester-Förderung besteht aus staatlichen Zulagen. Die jährliche Grundzulage liegt bei 175 €, während die Kinderzulage bei 185 € (Geburtsdatum vor 2008) beziehungsweise 300 € (Geburtsdatum ab 2008) liegt.

  • Berufseinsteigerbonus: Für Arbeitnehmer, die ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlt der Staat einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 € auf das Riester-Konto.

  • Steuervorteile: Die Riester–Beiträge können von der Steuer abgesetzt werden. Wie hoch der jeweilige Steuervorteil ist, hängt vom individuellen Einkommenssteuersatz ab.

  • Förderberechtigt: Die Riester-Förderung kann jeder beantragen, der verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.

Riester-Förderung – was ist das?

Damit mehr Verbraucher eine Riester-Rente zur Altersvorsorge abschließen, wird sie staatlich gefördert. Diese Riester-Förderung erfolgt auf zwei Arten: über Zulagen und Steuervorteile. Um die höchste Riester-Förderung zu erhalten, müssen Arbeitnehmer mindestens 4 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens pro Jahr in den Riester–Vertrag einzahlen. Die Förderung wird bis zu einem Maximalbetrag von 2.100 € gewährt.

Wie funktioniert die Förderung der Riester-Rente?

Verträge zur Riester-Rente als Form der privaten Altersvorsorge werden durch staatliche Zuschüsse und Steuervorteile gefördert. Vor allem Lebenspartner mit vielen Kindern und Geringverdiener profitieren von der staatlichen Förderung. Riester–Sparer werden dabei mit unterschiedlichen Maßnahmen unterstützt.

Der Staat fördert die Riester-Rente, indem er die Beiträge der Arbeitnehmer durch Zulagen aufstockt. Diese staatliche Förderung für Riester-Zulagen setzt sich aus einer Grund- und Kinderzulage zusammen:

  • Seit 2018 beträgt die jährliche Grundzulage 175 € pro Person.
  • Die Kinderzulage beträgt 300 € pro Kind und Jahr (für vor 2008 geborene Kinder werden 185 € pro Jahr gewährt).

Die Zulagen werden direkt auf den Riester–Vertrag überwiesen.

Hinweis: Die Riester-Kinderzulage wird nur gezahlt, wenn für das jeweilige Kind gegenüber dem Zulagenberechtigten Anspruch auf Kindergeld besteht. Sobald der Anspruch auf das Kindergeld entfällt, wird auch die Kinderzulage gestrichen. Dabei müssen eventuell zu viel gezahlte Riester–Zulagen zurückerstattet werden.

Für Arbeitnehmer, deren Berufskarriere gerade erst in den Startlöchern steht, gibt es einen Bonus. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres fördert der Staat Berufseinsteiger und zahlt 200 € auf das Riester-Konto ein. Ein weiterer Vorteil: Je früher der Riester–Vertrag abgeschlossen wird, desto mehr zusätzliche Riester-Rente erhalten Sie in der Auszahlungsphase.

Die unterschiedlichen Zulagen und Förderungen in Verbindung mit einem Riester-Renten-Vertrag können miteinander frei kombiniert werden. Junge Menschen, die zum Beispiel schon Eltern sind, können sowohl den Berufseinsteigerbonus als auch die Kinderzulage erhalten. Des Weiteren sind förderberechtigte Personen immer in der Lage, die Grundzulage zu beanspruchen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen für die Riester-Förderung erfüllt sind.

Voraussetzungen für die Riester-Rente Zulagen

Um die Riester–Renten–Förderung zu erhalten, müssen Sie den sogenannten Mindesteigenbeitrag einzahlen. Das Gesetz sieht vor, dass Sie mindestens 4 % Ihres Jahresbruttoeinkommens in die Riester-Rente investieren müssen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Investieren Sie unter 4 % des Bruttoeinkommens, dann müssen Sie mit reduzierten Zuschüssen rechnen. Die 4 % zählen nur bis zu der Grenze von 2.100 €. Sie können über diese Grenze hinaus einzahlen, müssen es aber nicht. Riester-Beiträge sind nur bis 2.100 € steuerlich absetzbar.

Gut zu wissen: In diesen 4 % sind die staatlichen Riester-Zulagen enthalten. Effektiv investieren Sie also immer unter 4 % des Bruttoeinkommens. Es sei denn, Sie verdienen ausreichend und möchten mehr in die Riester-Rente einzahlen. Das kann in der Auszahlphase eine höhere Rente hervorrufen, wobei die Zuschüsse identisch bleiben.

Betrachten wir ein Beispiel für die Berechnung der Riester-Förderung:

Laura hat im Beitragsjahr 2021 insgesamt 45.000 € rentenversicherungspflichtiges Einkommen erzielt. Zusätzlich hat sie mit ihrem Mann Tim ein gemeinsames Kind, das im Jahr 2015 geboren wurde. Für dieses Kind erhält sie als Kindergeldberechtigte die Kinderzulage zusätzlich zur Grundzulage. Möchte Laura also die maximale Riester-Förderung erhalten, sollte sie mindestens 1.325 € pro Jahr in ihren Riester–Vertrag einzahlen.

4 % von 45.000 € 

= 1.800 € 

abzüglich der Grundzulage

- 175 € 

abzüglich der Kinderzulage

- 300 € 

Mindesteigenbeitrag

= 1.325 € 

Riester-Förderung für Ehepaare

Bei Familien sieht die staatliche Riester-Förderung noch einmal etwas anders aus als bei Einzelpersonen mit Riester–Vertrag. Beide Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner können riestern, wenn sie möchten. So erhöht sich die maximal von der Steuer absetzbare Summe und beide erhalten die Grundzulage für Erwachsene. Die Riester-Kinderzulage bekommt die Familie aber nur einmal. Versehentlich doppelt ausbezahlte Zulagen für Kinder müssen zurücküberwiesen werden.

Eine Sondersituation besteht, wenn ein Partner nicht-pflichtversichert ist. Das ist etwa dann so, wenn der Ehepartner als Freiberufler arbeitet und kein klassischer Arbeitnehmer ist. Normalerweise kann man mit diesem Status keine Riester-Rente abschließen.

Doch wenn der andere Ehegatte (beispielsweise als Arbeitnehmer) unmittelbar förderberechtigt ist und die vollen Riester–Zulagen erhält, ist es erlaubt. Der nicht-pflichtversicherte Partner muss dann nur den Sockelbetrag von 60 € im Jahr selbst einzahlen und bekommt trotzdem die volle Grundzulage. Zu beachten ist, dass die von der Steuer absetzbare Summe dann nur 2.160 € umfasst.

Förderung für Geringverdiener, die riestern

Arbeitnehmer, die nur ein geringes Einkommen erhalten, profitieren von der Riester-Förderung. Da die Zulagen als Festbetrag definiert sind, ist ihr Anteil höher, je niedriger das Einkommen und damit auch der Mindesteigenbeitrag sein. Selbst, wenn Sie bei Rentenbeginn eine Grundsicherung erhalten sollten, wird dabei nur ein Teil der Riester-Rente angerechnet. Für Geringverdiener kann sich Riestern somit lohnen.

Riester-Rente-Förderung und Steuer

Durch die Riester-Förderung wartet ein Steuervorteil auf Sie. Sie können Investitionen inklusive der Zuschüsse von bis zu 2.100 € oder bei Ehepaaren 4.200 € als Sonderausgabenabzug steuerlich absetzen. Dazu nutzen Sie die Anlage AV, wenn Sie Ihre Steuererklärung machen. Die Summe wird dann mit Ihrem persönlichen und durch das Jahreseinkommen bestimmten Steuersatz verrechnet.

Das Finanzamt verrechnet die zurückzuzahlende Summe noch mit den Zulagen, die Sie erhalten haben. Diese werden von der Summe subtrahiert. Das hat den Grund, dass Sie die staatliche Riester–Renten–Förderung nicht „zweimal erhalten“ sollen. Sie ist steuerlich nicht absetzbar, weil Sie sie nicht aus Ihrem Einkommen finanziert haben.

Dadurch kann es sein, dass Geringverdiener nichts von der Steuer absetzen können, weil die Riester-Förderung höher war als das, was Sie zurückerhalten würden.

Alternative zur Riester-Rente: ETF Rürup

Sie sind in Deutschland steuerpflichtig und möchten höhere Beträge steuerlich absetzen? In diesem Fall könnte sich die Rürup-Rente lohnen. Mit dieser Form der privaten Altersvorsorge können Sie bis zu 26.528 € Ihrer Investitionen und davon 100 % im Jahr 2023 steuerlich absetzen.

Raisin bietet mit ETF Rürup das passende Produkt an, mit dem Sie frei über Ihre ETF-Anlage entscheiden können.

Wer erhält die Riester-Förderung?

Jeder, der Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, ist unmittelbar förderberechtigt und hat Anspruch auf die staatliche Förderung der Riester–Rente.

Prinzipiell darf jeder einen Riester-Renten–Vertrag abschließen. Um aber tatsächlich von allen Vorteilen der Riester-Förderung zu profitieren und diese zu beantragen, müssen Sie pflichtversichert sein und zu einer dieser Gruppen zählen:

  • Arbeitnehmer (Vollzeit wie auch Teilzeit)
  • Pflichtversicherte, die keine Arbeitnehmer sind (beispielsweise manche Freiberufler)
  • Eheleute, wenn beide pflichtversichert sind oder wenn einer von beiden schon riestert und das Recht auf die vollen Zulagen hat
  • Beamte
  • Richter
  • Berufs- und Zeitsoldaten
  • Auszubildende
  • Erziehende (mit Kindererziehungszeiten)
  • Arbeitslose mit ALG I oder ALG II

Nicht-Pflichtversicherte haben die Wahl, ob sie in die gesetzliche Rente einzahlen oder nicht. Sie dürfen zwar riestern, haben aber kein Recht auf die Riester-Förderung.

Lohnt sich die Riester-Förderung?

Riester ist vor allem für diejenigen eine Maßnahme zur Altersvorsorge, die viele Kinder haben und nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen. Die Investitionen werden durch den Staat teils hoch bezuschusst, vor allem bei Familien mit Kindern. Angestellte und Beamte, die höhere Beträge von der Steuer absetzen möchten, können möglicherweise mit der Rürup-Rente mehr sparen.

Falls das auf Sie nicht zutrifft, haben wir hier eine Alternative:

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