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Auszahlungsbeginn: Normalerweise startet die Auszahlung der Riester-Rente mit dem persönlichen Rentenbeginn. Theoretisch kann man sich die Rente aber auch schon ab frühestens 62 Jahren auszahlen lassen, wenn der Vertrag nach 2012 abgeschlossen wurde.
Sofortrente: Bis zu 30 % des Kapitals können Sie sich als Sofortrente auszahlen lassen. Beachten Sie aber, dass Sie diese Sofortrente als Einkommen versteuern müssen.
Steuern: Die Auszahlung ist zu 100 % zum persönlichen Steuersatz zu versteuern. Sofern Sie eine Kleinbetragsrente erhalten, haben Sie Anspruch darauf, sich das Geld als Sofortrente auszahlen zu lassen. Auch hier sind die Steuern zu beachten.
Vertragskündigung: Bei der Kündigung noch vor der Auszahlungsphase müssen Zulagen und Steuererleichterungen komplett zurückgezahlt werden. Anschließend können die Kapitalauszahlungen aber günstiger versteuert werden. Diese Option ist sinnvoll, wenn Sie kurzfristig Geld benötigen und nicht auf den Eintritt ins Rentenalter warten können.
Bei der Auszahlung der Riester-Rente gibt es zwei Optionen: Sie können eine monatliche Rente bis ans Lebensende erhalten oder sich bei Rentenbeginn bis zu 30 % des Kapitals als Sofortrente auszahlen lassen. Stammt Ihre Riester-Rente von vor 2005, dann sind es nur höchstens 20 % des Geldes. Der Restbetrag wird in diesem Fall dann ebenfalls als monatliche Rente ausbezahlt.
Außerdem spielen folgende Faktoren eine Rolle:
* Wann Sie in Rente dürfen:
Geburtsjahr | Renteneintritt |
---|---|
1951 / früher | 65 Jahre, 0 Monate |
1952 | 65 Jahre, 6 Monate |
1953 | 65 Jahre, 7 Monate |
1954 | 65 Jahre, 8 Monate |
1955 | 65 Jahre, 9 Monate |
1956 | 65 Jahre, 10 Monate |
1957 | 65 Jahre, 11 Monate |
1958 | 66 Jahre, 0 Monate |
1959 | 66 Jahre, 2 Monate |
1960 | 66 Jahre, 4 Monate |
1961 | 66 Jahre, 6 Monate |
1962 | 66 Jahre, 8 Monate |
1963 | 66 Jahre, 10 Monate |
1964 / danach | 67 Jahre, 0 Monate |
Im Voraus lässt sich das nur schwer definieren. Gehen wir trotzdem etwas tiefer ins Thema: So wird die Höhe Ihrer Riester-Rente durch mehrere Faktoren bestimmt:
Wie viel Sie selbst investiert haben
Wie hoch die staatlichen Zulagen waren
Wie sich die Werte der Fondsanlage und verzinsten Guthaben entwickelt haben
Für welchen Hinterbliebenenschutz Sie sich entschieden haben
Wie viele Jahre die Riester-Rente lief
Diese Faktoren sind höchst individuell und lassen sich teils nicht vorher bestimmen.
Sobald Sie sich für Riester entscheiden, berechnet der Anbieter eine Tendenz mit Ihnen. Sie werden Ihm eine Wunschrente nennen und er wird recherchieren, wie viel Rente Sie Ihrem Einkommen nach seitens des Staats zu erwarten haben. Das Rentenniveau umfasst um die 45 % des letzten Bruttoeinkommens. Anhand dessen und anderer Werte definieren Sie mit dem Anbieter die monatlichen Investitionen. Die Riester-Rente ist dazu da, die Rentenlücke zu schließen und im Alter finanziell sicher leben zu können.
Wir machen ein anschauliches Beispiel:
Kontosumme | Monatliche Rente* |
---|---|
50.000 € | 180 € |
100.000 € | 360 € |
200.000 € | 720 € |
Nehmen wir nun noch an, dass Sie sich die erlaubten 30 % als Sofortrente auszahlen lassen:
Kontosumme | Sofortrente* | Monatliche Rente* |
---|---|---|
50.000 € | 15.000 € | 126 € |
100.000 € | 30.000 € | 252 € |
200.000 € | 60.000 € | 504 € |
* Hinweis: Die erwähnten Summen der Sofortrente und monatlichen Rente sind nicht verbindlich und rein fiktiv. In diesem Beispiel umfasst der Hinterbliebenenschutz 10 Jahre (Rentengarantiezeit) und die Auszahlung startete mit 67 Jahren. Die monatliche Rente versteht sich bis ans Lebensende und brutto.
Mit diesen Zahlen im Hinterkopf machen wir uns auf zum nächsten Unterthema:
Richten Sie sich nicht verbindlich nach dem, was ein Rechner Ihnen mitteilt. Die tatsächliche monatliche Rente, die Sie sich seitens Riester auszahlen lassen können, kann erst kurz vorher bekannt werden. Es handelt sich um Tendenzen.
Mehr zum Thema Riester-Rente Rechner finden Sie hier:
Sie müssen Ihre Riester-Rente, ebenso wie die normale Rente vom Staat, zu 100 % versteuern. Und zwar mit Ihrem persönlichen Steuersatz, der sich nach Ihrem Einkommen richtet. Da das Einkommen im Rentenalter nicht mehr so hoch ist, ist der Steuersatz normalerweise geringer als heute mit Ihrem aktuellen Einkommen.
Hier ein paar Einblicke in die Einkommensteuertabelle (Stand 2022):
Die obenstehenden Renten verstehen sich als Gesamtrente bestehend aus der gesetzlichen Rente sowie der Riester-Rente. Ab einer Jahresrente von 58.597 € zählt nach Stand 2022 der Höchststeuersatz von 42 %.
Natürlich muss die restliche Rente auch zu dem entsprechenden Steuersatz versteuert werden. Die monatlichen Riester-Anteile entsprechen keinem Muster, sondern dienen nur als Beispiel, um die Steuer zu veranschaulichen.Verpacken wir die Werte in vier Beispiele:
Jahresrente | Monatliche Rente | Monatlicher Riester-Anteil | Steuersatz | Monatliches Riester-Netto nach Steuern |
---|---|---|---|---|
25.000 € | 2.083,33 € | 450 € | 26,87 % | 329,08 € |
30.000 € | 2.500,00 € | 700 € | 28,68 % | 499,24 € |
35.000 € | 2.916,66 € | 1.000 € | 30,49 % | 695,10 € |
40.000 € | 3.333,33 € | 1.250 € | 32,30 % | 846,25 € |
Bedenken Sie, dass Sie auch die Sofortrente von 30 % voll versteuern müssen, wenn Sie sich diese auszahlen lassen. Diese Summe zählt als Einkommen und kann Ihren Steuersatz nach oben treiben. Der Steuersatz richtet sich immer nach dem Jahreseinkommen als Ganzes:
Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, entweder auf die Sofortrente von bis zu 30 % zu verzichten oder sie in ein Jahr zu verschieben, in dem das Einkommen niedriger ist.
Nein, das funktioniert leider nur in einer Ausnahmesituation. Nämlich dann, wenn Ihnen der Anbieter eine nur sehr überschaubare Rente auszahlen kann. Konkreter sprechen wir hier von der Kleinbetragsrente. Sie richtet sich nach der Bezugsgröße gemäß §18 Sozialgesetzbuch IV.
Wenn diemonatliche Rentenurbis zu 1 % der monatlichen Bezugsgrößeumfasst, dann handelt es sich um eineKleinbetragsrente. In diesem Fall haben Sie einen Anspruch darauf, sich das Geld als Ganzes auszahlen zu lassen. Beachten Sie auch hier die Sache mit demhöheren Jahreseinkommenund demhöheren Steuersatz.
Sie entspricht dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung:
Jahr | Alte Bundesländer | Alte Bundesländer | Neue Bundesländer | Neue Bundesländer |
---|---|---|---|---|
Jahresrente | Monatsrente | Jahresrente | Monatsrente | |
2014 | 33.180 € | 2.765 € | 28.140 € | 2.345 € |
2015 | 34.020 € | 2.835 € | 28.980 € | 2.415 € |
2016 | 34.860 € | 2.905 € | 30.240 € | 2.520 € |
2017 | 35.700 € | 2.975 € | 31.920 € | 2.660 € |
2018 | 35.540 € | 3.045 € | 32.340 € | 2.695 € |
2019 | 37.380 € | 3.115 € | 34.440 € | 2.870 € |
2020 | 38.220 € | 3.185 € | 36.120 € | 3.010 € |
2021 | 39.480 € | 3.290 € | 37.380 € | 3.115 € |
2022 | 39.480 € | 3.290 € | 37.800 € | 3.150 € |
2023 | 40.740 € | 3.395 € | 39.480 € | 3.290 € |
2024 | 42.420 € | 3.535 € | 41.580 € | 3.465 € |
„Grusi“, so die Kurzform der „Grundsicherung“, ist die Sozialhilfe im Alter. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Anspruch auf Grundsicherung prüfen zu lassen, wenn man eine gesetzliche Rente von unter 865 € bezieht.
Hinsichtlich Riester war es bis 2018 so, dass Riester-Sparer die Auszahlung voll auf die Sozialhilfe anrechnen lassen mussten. Dadurch stand die Riester-Rente in der Kritik. Wer all die Jahre in Riester investiert hatte, hatte nun nichts davon. Oder anders formuliert: Obwohl sie in Riester investiert hatten, um die Rentenlücke zu schließen, konnten sich die Riester-Sparer nicht vor der Altersarmut schützen.
Seit 2018 dürfen Riester-Sparer trotz Sozialhilfe 100 € der Auszahlung behalten. Darüber hinaus dürfen sie 30 % der restlichen Rente bis hin zu höchstens 202 € behalten. All das wird mit der Sozialhilfe nicht verrechnet. Wenn Sie durch Ihren Riester-Vertrag beispielsweise eine Auszahlung von 250 € erhalten, dann sind 100 € davon frei und es bleiben 150 € Rest. Von diesem Rest sind weitere 30 % frei, also 45 €. Sie behalten also 145 € und nur noch 105 € werden mit der Sozialhilfe verrechnet.