Riester-Rente: Sinnvoll oder nicht?

Ihre Fragen zur Riester-Rente einfach erklärt

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Das Wichtigste in Kürze
  • Definition: Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, die vom Staat mit jährlichen Zuschüssen gefördert wird. Damit will der Staat Bürger animieren, selbstständig für die Rentevorzusorgen. 

  • Vorteil: Jeder kann riestern und sich neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine lebenslange Zusatzrente sichern. Bei Bedarf kann der Riester auch als Sofortrente ausgezahlt werden.

  • Steuern: Sie können bis zu 2.100 € inkl. Zulagen von der Steuer absetzen. Weiterer Steuervorteil: In der Auszahlphase werden die ausgezahlten Beiträge mit Ihrem aktuellen Steuersatz versteuert, der in der Regel niedriger ist als zu Erwerbszeiten.

Was ist die Riester-Rente?

Mit einer Riester–Versicherung können Sie sich eine private Altersvorsorge aufbauen. Das lohnt sich, denn die sogenannte Versorgungslücke, auch Rentenlücke genannt, kann ohne private Vorsorge im Alter kaum geschlossen werden. Die Rentenlücke bezeichnet die Differenz zwischen dem gewohnten Arbeitseinkommen und der Rente, die wir im Alter bekommen werden. Die Riester-Rente wurde bereits ursprünglich dafür entwickelt, um die individuelle Rentenlücke zu kompensieren. Sie ist seit 2002 am Markt und wurde vom SPD-Politiker Walter Riester entwickelt. Entscheidender Vorteil: Für Riesterer winken staatliche Förderungen.

Für alle, die zusätzlich zur Riester-Rente noch mehr sparen möchten: Seit 2005 gibt es ein weiteres Vorsorgekonzept, die sogenannte Rürup-Rente, bei der Sie zwar keine staatlichen Zulagen erhalten, aber von einem enormen Steuervorteil profitieren können. Diese Form von privater Altersvorsorge funktioniert nach dem Prinzip der Kapitaldeckung. Dabei schließt der Kunde einen Vorsorgevertrag mit oder ohne garantierte Leistungen und Überschussbeteiligung ab. Im Alter erhält der Versicherte, wie auch bei Riester, eine monatliche Rente. Die Rürup-Rente kann für Angestellte, Beamte, Selbständige und Freiberufler mit angemessenem Einkommen interessant sein.

Welche Formen kann die Riester-Rente haben?

Die Riester-Rente kann viele Formen annehmen. Es gibt den Riester-Fondssparplan, den Banksparplan, den Wohn-Riester oder auch den Riester-Bausparvertrag. Sie sehen: Eine klare Riester-Renten-Definition gibt es nicht.

Bei einem Riester-Fondssparplan investiert man zu wechselnden Anteilen in aktive Investmentfonds oder alternativ kosteneffiziente ETFs und Indexfonds. Durch die gesetzlich verpflichtende Beitragsgarantie der Beiträge und Zulagen kann die Fondsauswahl sehr eingeschränkt und die Anlage konservativ sein.

Der Banksparplan versteht sich als Kombination aus einem RiesterVertrag und einem herkömmlichen Sparkonto. Die Renditechancen sind dort nicht so hoch, da die Banken zwischen der der Finanzkrise und Mitte 2022 aufgrund eines Zinstief seitens der Europäischen Zentralbank kaum noch Guthabenzinsen ausschütteten. Dabei entstanden für alte Riester-Verträge von Banken recht hohe Kosten, was die Produkte ineffizient machte. Aus diesem Grund ist die Anzahl an RiesterBanksparplänen überschaubar und Banken bieten ihn kaum noch an.

Der Wohn-Riester ist eine besondere Form der RiesterRentenversicherung und verbunden mit einem Immobilienkredit. Hier zahlt man nicht ein, um für die Rente zu sparen, sondern um eine Immobilie zu erwerben oder eine bestehende Immobilienfinanzierung zu tilgen. Die Vorsorge ist hier das mietfreie Wohnen im Alter. Die Funktionsweise hebt sich etwas von der einer normalen Riester-Rente ab. Und auch sonst ist der Wohn-Riester etwas komplexer.

Zuletzt noch der Riester-Bausparvertrag – eine Unterform des Wohn-Riesters. Falls Sie momentan noch keine Immobilie bauen oder kaufen möchten, das aber vorhaben, können Sie sich mit dem Vertrag darauf vorbereiten. Es handelt sich um einen herkömmlichen Bausparvertrag verbunden mit Riester.

Riester-Versicherung: Wer darf riestern?

Kurzum: Alle dürfen riestern. Es ist ein Gerücht, dass die Riester-Rente nur bestimmten Leuten vorbehalten ist.

Nur hinsichtlich der Zulagen vom Staat ist Folgendes zu beachten: Wer Zuschüsse erhalten möchte, muss entsprechend versichert sein. Wer es nicht ist, kann trotzdem eine Rentenversicherung in Form von Riester abschließen – dann nur ohne die staatlichen Förderungen.

Insbesondere für folgende Gruppen kann man die Riester-Rente als sinnvoll bezeichnen:

  • Menschen mit unterdurchschnittlichen Einkommen: Um die vollen Riester–Zulagen zu erhalten, müssen Riester-Versicherte je nach Höhe des Einkommens 4 % des Vorjahresbruttogehalts abzüglich Zulagen oder mindestens den Sockelbetrag von 60 € einzahlen.
  • Familien mit vielen Kindern, da insbesondere die beiden Kinderzulagen das Riester-Renten-Konto in die Höhe treiben können.

Rechenbeispiel: 4 % oder 60 €?

Beispiel 1:

  • Frau M. brachte 30.000 € Brutto im Vorjahr ein.
  • 4 % davon resultieren in jährlich 1.200 € als Riester-Beitrag.
  • Abzüglich der Grundzulage von 175 € sowie der Kinderzulagen für 2 Kinder von 600 € (2 X 300 € pro Kind) kommt Frau M. auf einen persönlichen Mindesteigenbeitrag von 425 € pro Jahr.
  • Für sie gilt die 4-%-Regel als Mindesteigenbeitrag.

Beispiel 2:

  • Herr K. hatte ein Bruttojahreseinkommen von 12.000 € im Vorjahr.
  • 4 % davon sind 480 € Riester-Beitrag pro Jahr.
  • Abzüglich der Grundzulage von 175 € sowie der Kinderzulage für 2 Kinder von 600 € kommt er auf einen persönlichen Mindesteigenbeitrag von jährlich 60 €. Für ihn gilt der Sockelbetrag als Mindesteigenbeitrag.

Wie funktioniert die Riester-Rente?

Für die Riester-Rente eine Erklärung zu formulieren ist einfach: Grundsätzlich zahlen Sie privat über mehrere Jahre in die Riester-Rente ein – parallel zur gesetzlichen Rente. Dabei erhalten Sie Jahr für Jahr die Zulagen und die Steuervorteile. Die Auszahlung der Riester-Rente beginnt meist gleichzeitig mit der Auszahlung der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ist dieser Termin erreicht, berechnet der Anbieter die monatliche Riester-Rente bis ans Lebensende. Die Summe ist umso höher, je mehr Riester-Rente-Beiträge Sie einbezahlt haben. Sie können sich nun auch die Sofortrente von bis zu 30 % auszahlen lassen. Das reduziert aber die monatliche Rente. Die Auszahlung des Anbieters müssen Sie vollständig versteuern.

Riester-Vertrag vorzeitig auflösen

Möchten Sie bereits vor Rentenbeginn an Ihre Riester-Rente, zum Beispiel weil Sie eine höhere Summe benötigen, weil Ihnen die Gebühren zu hoch sind oder weil sich Riester für Sie als unpassend herausstellte? Dann können Sie kündigen und den Vertrag verkaufen und auflösen. Wenn Sie die Kosten vermeiden möchten, können Sie alternativ die Riester-Rente ruhen lassen oder den Anbieter wechseln.

Bei einem Rentenversicherungs-Produkt muss man sich unweigerlich auch mit dem Todesfall auseinandersetzen. Tritt dieser ein, sollte insbesondere für die Hinterbliebenen Vorsorge getroffen sein. Beim Tod während der Rentenphase kommt es darauf an, ob ein Hinterbliebenenschutz besteht.
Damit Sie einen besseren Überblick haben, wie Sie mit Riester sparen können, haben wir für Sie ein paar Riester-Rente Beispielrechnungen zusammengefasst:

Zulagen

Zulage
Wert

Grundzulage (für alle Erwachsenen)

175 € im Jahr

Kinderzulage I (Geburt vor 2008; nur bei Anspruch auf Kindergeld)

185 € im Jahr pro Kind

Kinderzulage II (Geburt in oder nach 2008; nur bei Anspruch auf Kindergeld)

300 € im Jahr pro Kind

Berufseinsteigerbonus

200 € Abschluss-Bonus

Beispiel: Nehmen wir an, dass Sie heute eine Riester-Rente abschließen und 24 Jahre alt sind. Da Sie in der Regel bis 67 arbeiten werden, läuft sie 43 Jahre. Während dieser Zeit bekommen Sie zwei Kinder. Damit haben Sie Anspruch auf den Berufseinsteigerbonus sowie auf die Kinderzulagen. Daher kommen Sie innerhalb der 43 Jahre auf Zulagen von etwa 22.725 €. Die Kinderzulagen wurden je 25 Jahre verrechnet, da der Anspruch auf Kindergeld bis maximal zum vollendeten 25. Lebensjahr des Kindes besteht.

Zulage
Pro Jahr
Jahre
Gesamtsumme

Grundzulage

175 €

43 Jahre

7.525 €

Kinderzulage II

300 € x 2

25 Jahre

15.000 €

Berufsstarterbonus

200 €

Nur zum Abschluss

200 €

Gesamt:

22.725 €

Um die Zulagen zu erhalten, müssen Sie förderberechtigt sein. Das bedeutet, dass Sie gesetzlich rentenversichert sind und mindestens 4 % Ihres Jahresbruttoeinkommens in die Riester-Rente abzüglich Ihrer Zulagen einzahlen. Dieser Beitrag ist auch als Riester-Renten-Mindestbeitrag bekannt. Bestehen muss man diese Hürde bis zu einer Höchstsumme von 2.100 € inklusive der Zulagen.

Eine Ausnahme davon bildet der Fall, dass Sie mittelbar förderberechtigt sind. Das bedeutet, dass Sie entweder kein Einkommen haben oder nicht rentenversicherungspflichtig arbeiten. Sie müssen aber einen riesternden Ehepartner haben, der unmittelbar förderberechtigt ist. Dann erhalten auch Sie ein Anrecht auf die staatlichen Riester-Zulagen. Auch wenn Sie „freiwillig gesetzlich rentenversichert“ sind, gelten Sie als mittelbar förderberechtigt. Sie müssen dann nur 5 € im Monat einzahlen oder 60 € im Jahr, um die Förderung zu erhalten. Das betrifft insbesondere Hausfrauen und -männer sowie Selbstständige und Freiberufler.

Dass man für seine Kinder eine Zulage für den eigenen RiesterVertrag erhält, wissen Sie inzwischen. Wie hoch diese Zulagen ausfallen können, lesen Sie im Artikel zur Riester-Rente mit und für Kinder(n).

Steuervorteile

Beim steuerlichen Absetzen der Riester-Rente gilt ein Höchstbetrag. Sie dürfen pro Jahr bis zu 2.100 € inklusive der Zulagen von der Steuer absetzen. Dieser Betrag ist der sogenannte Riester-Rente–Maximalbetrag. Die entsprechende Summe wird dann mit Ihrem persönlichen Steuersatz verrechnet. Je höher Ihr Einkommen ist, desto höher ist auch Ihr Steuersatz. Verdienen Sie beispielsweise 45.000 € im Jahr, dann lautet der Grenzsteuersatz 36,38 %. Wenn Sie 53.000 € verdienen, sind es 39,68 % und verdienen Sie nur 30.000 €, dann haben Sie einen Grenzsteuersatz von 30,19 %.

Bei der Riester-Rente zieht das Finanzamt von der Steuersatz-Zwischensumme noch die erhaltenen Zulagen ab.

Beschreibung
Summe

Ihr Einkommen:

45.000 €

Ihr Grenzsteuersatz:

34,11 %

Was Sie von der Steuer absetzen:

2.100 €

Zwischensumme laut Steuersatz:

716,31 €

Minus Zulagen*:

- 175 €

Erstattung:

541,31 €

Beispiel: * Hier nehmen wir an, dass Sie nur die Grundzulage erhalten. Wenn Sie noch weitere Zulagen erhalten, kann es sein, dass kein Steuervorteil mehr besteht.

Bei der Auszahlung der Riester-Rente ist es sinnvoll, diese mit dem persönlichen Rentenbeginn zu verknüpfen und somit noch ein paar Jahre mehr einzuzahlen. So kann die Riester-Rente noch etwas höher ausfallen.

Höhere Steuervorteile können Sie bekommen, wenn sie eine Rürup-Rente abschließen. Hier können Sie Beiträge von bis zu 27.566 € (Stand: 2024) steuerlich geltend machen.

Was kommt am Ende dabei raus?

Was Sie am Ende bei Ihrer Riester-Rente rausbekommen, entspricht der Summe, die Sie bis zum Beginn Ihrer Rente auf Ihrem Riester-Konto angespart haben. Allerdings ist es bis zu diesem Zeitpunkt nicht genau bestimmbar, wie hoch diese Summe ist, vor allem wenn Sparer auf ein Vorsorgekonzept mit Fondssparplan gesetzt haben.

Womit müssen Sie rechnen?

Bei vielen Formen der Riester-Rente und Anbietern entstehen sowohl hohe Abschlusskosten als auch hohe laufende Kosten – ein Grund, weshalb stets mehr Banken den Riester–Banksparplan aus dem Sortiment nahmen.

Auch beim Fondssparplan sollten Sie auf die Gebühren achten. Hier kommt es in erster Linie darauf an, ob die Riester-Rente mit aktiven oder passiven Fonds verbunden ist. Wenn Sie eine Riester-Renten–Beratung geplant haben, dann lassen Sie sich in jedem Fall über die Kosten aufklären.

Für wen ist die Riester-Rente noch sinnvoll?

Eine Riester-Rente kann, dank der staatlichen Zulagen, insbesondere für Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Geringverdienende sinnvoll sein, um privat fürs Alter vorzusorgen. Da die Riester-Rente auch Steuervorteile bringt, kann sie unter Umständen auch für Gutverdienende interessant sein.

Ausführliche Riester-Rente-Tests haben der Rentenversicherung zu einem schlechten Image verholfen. Nicht selten bezog sich die Riester-Rente-Kritik auf die intransparente und komplizierte Abwicklung der Altersvorsorge. Durch die gesetzlich verpflichtende Beitragsgarantie der Beiträge und Zulagen ist die Anlage in Riester-Verträge in den vergangen Jahren auch verstärkt konservativer geworden. Absatz alt: Für alle anderen könnte ein Rürup-Vertrag mit ETFs eine interessante Alternative darstellen.