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Zweck: Die Privatrente dient dazu, zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine weitere Einkommensquelle im Alter zu schaffen.
Formen: Die private Rentenversicherung kann als klassische, fondsgebundene oder hybride Rentenversicherung abgeschlossen werden.
Kosten: Die Kosten einer privaten Rente können hoch sein und die Rendite schmälern.
Eine private Rentenversicherung ist eine Form der Altersvorsorge, bei der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer regelmäßig Beiträge einzahlen, um im Ruhestand eine monatliche Rente zu erhalten. Anders als die gesetzliche Rente beruht die private Rentenversicherung auf individuellem Sparen und Kapitalaufbau. Diese Form der privaten Altersvorsorge dient dazu, eine zusätzliche Einkommensquelle im Alter zu schaffen und die Versorgungslücke zu schließen, die oft bei der gesetzlichen Rente entsteht. Sowohl die private als auch die gesetzliche Rente wird ab Renteneintritt lebenslang ausgezahlt.
Streng genommen ist die private Rentenversicherung eine Variante der Lebensversicherung. Doch im Gegensatz zur klassischen Lebensversicherung benötigt man für den Abschluss einer Privatrente keine Gesundheitsprüfung. Zudem ist das Konzept einer Lebensversicherung auf den Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall ausgerichtet. Lediglich bei einer Kapitallebensversicherung können sich Versicherte auch eine Rente auszahlen lassen, sobald sie das Rentenalter erreicht haben. Die private Rentenversicherung konzentriert sich auf das Leben im Ruhestand und ist darauf ausgelegt, die eingezahlten Beiträge verzinst anzulegen und sie zum Rentenbeginn auszuzahlen.
Viele Jahre galt die private Rentenversicherung als der Standard der Altersvorsorge. Zwar werden auch heute noch zahlreiche Verträge zur klassischen Rentenversicherung abgeschlossen, allerdings lohnen sich diese aufgrund der niedrigen Garantiezinsen kaum noch. Auch die hohen Kosten und gleichzeitig geringen Zinsen der privaten Rentenversicherung lassen sie weniger empfehlenswert erscheinen. Staatlich geförderte Varianten, also Riester-Rente, Rürup-Rente und eine Rentenversicherung mit betrieblicher Altersvorsorge, können dennoch sinnvoll sein. Höhere Renditechancen liefern Verträge von Anbietern, die einen Fondssparplan beinhalten – wie der ETF Rürup von WeltSparen.
Viele Sparerinnen und Sparer möchten privat für das Alter vorsorgen, um sich den gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand leisten zu können. Dafür reicht die gesetzliche Rente jedoch in der Regel nicht aus. Daher ist es wichtig, sich schon früh mit der privaten Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Die private Rentenversicherung ist eine Möglichkeit, um für das Alter vorzusorgen.
Bei den Arten zur privaten Rente wird zwischen der klassischen, fondsgebundenen und hybriden Rentenversicherung unterschieden. Bei allen Varianten wird ab dem vereinbarten Rentenbeginn lebenslang eine monatliche Rente ausgezahlt. Alternativ kann das gesamte angesparte Kapital inklusive Zinsen auf einmal ausgezahlt .
Charakteristisch für eine klassische Rentenversicherung ist die sicherheitsorientierte Anlage. Hierbei wird ein großer Teil der Beiträge zur privaten Rente in festverzinsliche Anleihen investiert. Das ermöglicht eine garantierte Mindestverzinsung auf den ersparten Teil der Beiträge. Dieser Garantiezins ist jedoch sehr niedrig. Er darf den gesetzlich vorgegebenen Höchstrechnungszins von 0,25 % nicht überschreiten. Hinzu kommt, dass lediglich der Sparanteil, also die Beiträge abzüglich jeglicher Kosten der privaten Rentenversicherung, verzinst werden. Die Zinsen werden mit den Erträgen aus den Geldanlagen gezahlt. Seit der Zinswende steigt die durchschnittliche laufende Verzinsung der Rentenversicherung jedoch langsam wieder an.
Eine fondsgebundene Rentenversicherung kombiniert einen Fondssparplan mit einer Versicherung. Die Beiträge zur privaten Rentenversicherung werden in Investmentfonds, zum Beispiel Aktienfonds, angelegt. Die Privatrente unterliegt damit den Schwankungen der Kapitalmärkte. Deshalb kann beim Abschluss der Versicherung nicht festgelegt werden, in welcher Höhe die Rente ausgezahlt werden kann. Garantien bieten diese Privatrenten daher meist keine. Allerdings sind die Renditechancen für fondsgebundene Rentenversicherungen mit einem langfristigen Anlagehorizont höher als bei zinsgebundenen Rentenversicherungen.
Um die Chancen auf eine höhere Rendite zu steigern, kann eine Kombination von einer staatlich geförderten Rente, wie Riester- oder Rürup-Rente, mit einer Geldanlage in ETFs sinnvoll sein. ETFs sind wesentlich kostengünstiger als aktiv gemanagte Fonds, was sich auch auf die Gesamtkosten auswirkt.
Mit dem ETF Rürup von Raisin können Sie die Kosten Ihrer privaten Rentenversicherung gering halten und gleichzeitig von der staatlichen Förderung und den Renditechancen am Kapitalmarkt profitieren. Die Gebühren für den ETF Rürup umfassen bei Raisin lediglich 0,40 % der Anlagesumme pro Jahr plus eine pauschale jährliche Servicegebühr von 36 €.
Zum Vergleich: Aktiv gemanagte Fonds kosten ca. 2,00 % und mehr pro Jahr. Mit den Vorteilen der Rürup-Rente sowie den kosteneffizienten ETFs erhalten Sie eine private Rentenversicherung mit wenigen Kosten und gleichzeitig höheren Chancen, bei Rentenbeginn eine ausreichend hohe Rente für den individuellen Lebensstandard zu erhalten.
Bei einer hybriden Rentenversicherung treffen die klassische und fondsgebundene Variante aufeinander. Die Beiträge zur Rente werden zu einem Teil sicherheitsorientiert und zu einem anderen Teil in Investmentfonds angelegt. Je nach Vertrag zur privaten Rente können Sie selbst bestimmen, wie der Beitrag verteilt wird. Risiko und Renditechancen sind höher als bei einer klassischen Rentenversicherung und gleichzeitig geringer als bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung.
Die private Altersvorsorge zielt auf das Erreichen des Rentenalters und einen angenehmen Lebensstandard im Ruhestand ab. Mit einer regelmäßigen Beitragszahlung bauen Versicherte während der sogenannten Ansparphase zunächst langfristig Kapital auf. Dieser Zeitraum kann mehrere Jahre oder Jahrzehnte umfassen. Das angesparte Kapital wird von der Versicherungsgesellschaft dann verwaltet und verzinst. Wurde der vereinbarte Rentenbeginn erreicht, wird das Geld ausgezahlt. Das kann, je nach Vertragsbedingungen, in Form einer lebenslangen monatlichen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung passieren. Eine Alternative dazu ist die Sofortrente.
Um Kapital in der privaten Rentenversicherung aufzubauen, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder zahlen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer in der sogenannten Ansparphase regelmäßig Beiträge in die Rentenversicherung. Das auf diese Weise angesammelte Kapital wird dann inklusive Zinsen beziehungsweise Rendite zum Rentenbeginn als monatliche Rente ausgezahlt. Diese Art der privaten Rentenversicherung ist eine Versicherung mit aufgeschobener Rente.
Einer Sofortrente hingegen geht keine langjährige Ansparphase voraus. Es wird ein einziger, höherer Betrag in die Rentenversicherung eingezahlt, der direkt für eine monatliche Rentenzahlung genutzt wird. Das kann beispielsweise eine Zahlung aus einem Erbe sein. Je nach Vertrag ist es möglich, die Rentenzahlung aufzuschieben und erst später mit der Auszahlung zu beginnen. So kann der gesamte Betrag noch ein paar Jahre investiert werden und Rendite erwirtschaften. Die Sofortrente eignet sich vor allem für Personen, die bereits im Ruhestand sind und noch ein langes Leben erwarten können. Dann kann sich die zusätzliche lebenslange Rente lohnen.
Wie viel Geld in die private Rentenversicherung eingezahlt werden sollte, hängt ganz von der individuellen Lebenssituation ab. Eine Faustformel empfiehlt, etwa 10,00 % bis 15,00 % des monatlichen Nettogehalts für die private Vorsorge und Rente beiseite zu legen. Je mehr Geld für die Altersvorsorge zurückgelegt werden kann, desto höher ist in der Regel auch die spätere Rente.
Um Todesfälle in der privaten Rentenversicherung abzusichern, gibt es die Option der Beitragsrückgewähr und der Rentengarantiezeit. Damit diese greifen, ist es wichtig, sie in den Vertrag der privaten Rentenversicherung aufzunehmen. Dadurch können auch Angehörige vom Versicherungsschutz profitieren und das Kapital fließt wieder an die Familie zurück.
Beitragsrückgewähr: Sollte die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer während der Ansparphase sterben, wird das bis dato angesparte Kapital an die Angehörigen rückerstattet. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung wird der aktuelle Wert der Fondsanteile ausgezahlt.
Rentengarantiezeit: Stirbt die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer nach Rentenbeginn innerhalb der vereinbarten Rentengarantiezeit, wird die Rente weiterhin monatlich ausgezahlt, allerdings an die Hinterbliebenen. In der Regel können Rentengarantiezeiten von fünf, zehn oder fünfzehn Jahren vereinbart werden.
Mit dem Rentenfaktor wird berechnet, wie viel Rente Versicherer für das angesparte Kapital auszahlen. Er wird pro 10.000 € angegeben. Sind zum Rentenbeginn 100.000 € angespart worden, erhalten Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer bei einem Rentenfaktor von 25 eine monatliche Rente von 250 €. Ein Rentenfaktor von 30 bedeutet eine Rentenzahlung von 300 € jeden Monat.
Wie hoch der Rentenfaktor und dadurch die monatliche Rentenzahlung ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Versicherer beziehen in ihre Kalkulation des Rentenfaktors unter anderem die Sterbewahrscheinlichkeit und das Renteneintrittsalter der Versicherungsnehmerin beziehungsweise des Versicherungsnehmers mit ein. Zudem spielen die aktuellen Zinsen und die Kosten der privaten Rentenversicherung eine Rolle.
Bei einer klassischen privaten Rentenversicherung wird der Rentenfaktor für die garantierte Mindestrente bereits beim Abschluss des Vertrags festgelegt. Für die durch Zinsen erwirtschafteten Überschüsse wird zu Rentenbeginn in der Regel ein zweiter Rentenfaktor festgelegt.
Fondsgebundene Rentenversicherungen geben keine Garantie für eine Mindestrente, legen aber dennoch häufig einen Rentenfaktor beim Abschluss der Versicherung fest. Dieser kann sich jedoch während der Ansparphase verändern und steht letzten Endes erst zum Rentenbeginn fest.
Versicherte, die eine Versicherung mit einer aufgeschobenen Rente abgeschlossen haben, können zunächst zwischen zwei Arten der Auszahlung wählen: alles auf einmal oder eine lebenslange monatliche Rente. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Wer sich das angesparte Kapital plus Zinsen auf einen Schlag auszahlen lässt, stellt sicher, auch wirklich das gesamte Geld von der Versicherung zurückzubekommen. Eine monatliche Rentenzahlung kann hingegen steuerlich vorteilhaft sein.
Fiktives Beispiel: Mit einer privaten Rentenversicherung wurden 100.000 € angespart. Die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer möchte die Rente ab einem Alter von 65 Jahren beziehen. Anhand des Rentenfaktors von 30 ergibt sich eine monatliche Rente von 300 €. Die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer müsste dahingehend 92,80 Jahre alt werden, um die vollen 100.000 € von der Versicherung zurückzubekommen.
Rechnung: 300 € monatliche Rente bedeuten 3.600 € Privatrente im Jahr. Um insgesamt 100.000 € vom Versicherer ausgezahlt zu bekommen, wäre eine 27,78 Jahre lange Rentenzahlung erforderlich. Mit einem niedrigeren Rentenfaktor würde sich die Zeit, bis eine vollständige Rückzahlung erfolgt ist, entsprechend verlängern.
In diesem Beispiel wurde von einer konstanten Rentenzahlung ausgegangen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, sich die Privatrente dynamisch auszahlen zu lassen. Das bedeutet, die Rentenzahlungen sind zum Rentenbeginn etwas niedriger und steigen im Laufe der Zeit an. Wie viel höher sie letzten Endes ausfallen, hängt von den erwirtschafteten Zinsen und Renditen ab. Diese Art der Auszahlung soll der Inflation entgegensteuern. Sie kann sich vor allem für Rentnerinnen und Rentner lohnen, die sehr alt werden.
Die Kosten einer privaten Rentenversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab:
Die Kosten können unter anderem Abschlusskosten, Verwaltungsgebühren und Risikokosten für zusätzliche Absicherungen wie Hinterbliebenenschutz umfassen. Beispielsweise rufen private Rentenversicherungen meist hohe Kosten auf. Laut einer Studie der deutschen Ratingagentur Assekurata schmälern die Kosten der klassischen privaten Rentenversicherung die erwirtschaftete Rendite um ca. 0,80 %. Hinzu kommt: Größere Versicherer erheben tendenziell höhere Gebühren als kleinere. Aufgrund der niedrigen Zinsen und hohen Kosten wird eine klassische private Rentenversicherung nur in wenigen Fällen als sinnvoll eingestuft.
Rentenversicherungen, die in aktive Fonds investieren, haben zwar eine Chance auf deutlich höhere Renditen, dafür sind sie jedoch entsprechend teurer. Aktive Fonds rufen in der Regel Kosten von ca. 2,00 % und mehr auf. Hinzu kommen Gebühren vom Versicherer. Hier kann die Alternative der privaten Rentenversicherung in Kombination mit ETFs sinnvoll sein. Passive ETFs sind wesentlich kostengünstiger und bieten dennoch attraktive Renditechancen. Mit dem ETF Rürup von Raisin können Sie Ihr Kapital zu 0,40 % ETF-Kosten und 36 € Servicegebühren pro Jahr in Ihre private Altersvorsorge investieren.
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Eine private Rentenversicherung lohnt sich grundsätzlich für alle, die ihren persönlichen Lebensstandard im Alter erhalten möchten. Denn in den meisten Fällen reicht die gesetzliche Rente dafür nicht aus. Um die sogenannte Rentenlücke zu schließen, kann eine private Rentenversicherung als Ergänzung sinnvoll sein.
Die Produkte zur Privatrente sind sehr unterschiedlich und flexibel in ihren Gestaltungsmöglichkeiten. Welche private Rentenversicherung für Ihre Rente am besten geeignet ist, hängt davon ab, wie viel Geld Sie zur Seite legen können und möchten, wie hoch Ihre Risikobereitschaft ist, mit wie vielen Jahren Sie in Rente gehen möchten und ob Sie noch zusätzlichen Absicherungsbedarf haben.
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