Auszahlung bei der Pensionskasse

Das Wichtigste in Kürze
  • Pensionskasse: Pensionskassen gelten als einer der Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Sie bieten Versorgungsleistungen für das Alter, eine Erwerbsminderung oder im Todesfall für die Hinterbliebenen über den Arbeitgeber.

  • Auszahlung: Die Pensionskasse ist ab dem Renteneintritt auszahlbar. Arbeitnehmende können eine vollständige Kapitalauszahlung oder eine einmalige Teilauszahlung bis zu 30,00 % des Geldes sofort und dann eine kleinere monatliche Rente in Anspruch nehmen. Alternativ ist die Auszahlung der Pensionskasse als monatliche Rente ab Rentenbeginn möglich.

  • Steuern: Die ausgezahlte Pensionskasse ist zu 100,00 % zu versteuern. Wenn die Anwartschaft vor dem 01.01.2005 erworben wurde, kann die Rente je nach Art der Auszahlung steuerfrei oder zu einem geringeren Steuersatz bezogen werden.

Erläuterung: Was ist die Pensionskasse?

Bei der Pensionskasse handelt es sich um einen der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Arbeitnehmende sparen dabei monatlich Kapital an (Ansparphase). Diese Beiträge werden vom Arbeitgeber direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen, was als Entgeltumwandlung bezeichnet wird. Dadurch können in der Ansparphase unter anderem Steuervorteile entstehen. Im Alter werden die Leistungen zum Beispiel als eine monatliche Betriebsrente (Altersversorgung) bis ans Lebensende ausbezahlt. Es können zudem weitere Leistungen in den Vertrag integriert werden, wie Zahlungen bei Berufsunfähigkeit oder eine Rente an die Hinterbliebenen im Todesfall.

Neben der betrieblichen Altersvorsorge kann es sich lohnen, privat vorzusorgen und sich so zusätzlich für das Alter abzusichern. Eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge für alle in Deutschland Steuerpflichtigen ist die staatlich geförderte Rürup-Rente: hier können die gezahlten Beiträge bei der Steuer geltend gemacht werden. Mit dem ETF Rürup können Sparerinnen und Sparer zudem in ein Portfolio mit freier ETF-Auswahl investieren und erhalten auf das Kapital zum Rentenbeginn garantierte Rentenkonditionen.

Zeitpunkt: Wann findet die Auszahlung bei der Pensionskasse statt?

Bei der Auszahlung hebt sich die Pensionskasse von anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge ab: Beispielsweise wird im Rahmen der Direktversicherung eine feste Laufzeit im Vertrag festgehalten, deren Ende meist übereinstimmend mit dem Eintritt in die Rente ist. Bei der Pensionskasse existiert diese Laufzeit nicht. Das Geld ist erst auszahlbar, wenn die Arbeitnehmerin beziehungsweise der Arbeitnehmer tatsächlich nicht mehr arbeitet. Das ist altersunabhängig. Es kommt demnach darauf an, ob Arbeitnehmende sich schon mit 55 Jahren oder erst mit 70 Jahren für die Rente entscheiden. So erhalten Menschen, die noch arbeiten, obwohl sie schon in Rente wären, das Guthaben aus der Pensionskasse später. Dadurch ist die Rente unter Umständen höher, da länger eingezahlt wird und weniger Rentenjahre verbleiben, in denen eine Rente ausgezahlt wird.

Vorbezug: Kann man sich die Pensionskasse vorzeitig auszahlen lassen?

Es ist möglich, sich die Pensionskasse vorzeitig auszahlen zu lassen. Durch den Vorbezug entstehen allerdings in der Regel hohe Kosten. Wer die Pensionskasse vorzeitig auflöst und sich die Beiträge auszahlen lässt, verwendet das Geld laut Gesetz förderschädlich. In diesem Fall sind unter anderem die Steuervorteile zurückzuzahlen. Die Beiträge aus dem Bruttoeinkommen, die bis dato von Steuer- und Sozialabgaben befreit in die Pensionskasse eingezahlt wurden, werden nachversteuert und auch die Sozialabgaben werden nachträglich fällig. Dabei können hohe Summen zustande kommen, die den Rückkaufswert deutlich reduzieren.

Mit Blick auf die Kosten kann es daher sinnvoller sein, die Pensionskasse ruhen zu lassen oder geringere Beiträge einzuzahlen. So können sich Arbeitnehmende von der Pensionskasse lösen und erhalten später immer noch eine entsprechende Betriebsrente.

In manchen Fällen ist es zudem möglich, in Absprache mit dem Arbeitgeber den Anbieter und die Form der betrieblichen Altersvorsorge zu ändern. Ein Anbieterwechsel zu einer Direktversicherung kann sich als vorteilhaft erweisen. Eine Direktversicherung ist beispielsweise meist an Personen gebunden statt an ein Unternehmen, wodurch sie bei einem Arbeitgeberwechsel leichter mitgenommen werden kann.

Auszahlungsarten: Welche Optionen gibt es, die Pensionskasse auszahlen zu lassen?

In den meisten Fällen haben Anwärterinnen und Anwärter auf die Betriebsrente ein Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, dass bei der Auszahlung der Pensionskasse zwischen drei Optionen gewählt werden kann:

  • Einmalige Kapitalauszahlung der Altersversorgung zu 100,00 %
  • Einmalige Teilauszahlung bis zu 30,00 % + monatliche Rente
  • Auszahlung als monatliche Rente

Betriebsrentnerinnen und -rentner können sich die Rente monatlich bis zum Lebensende auszahlen lassen oder einen Teil des Geldes als sofortige Auszahlung erhalten. In diesem Fall können sie sich bis zu 30,00 % bei der Pensionskasse sofort auszahlen lassen. Die restlichen 70,00 % werden dann auf eine monatliche Rente bis ans Lebensende verteilt. Die monatliche Rente würde in diesem Fall entsprechend kleiner ausfallen als bei der ersten Variante, bei der direkt eine monatliche Rente ohne Einmalzahlung bezogen wird. Es kann auch eine „Kapitalabfindung” in Anspruch genommen werden. So werden sofort 100,00 % des Geldes ausgezahlt.

Diese Faktoren spielen bei der Entscheidung zwischen Einmalzahlung, Einmalzahlung + Rente oder monatliche Rente bis ans Lebensende eine Rolle:

  • Lebensdauer: Je nachdem, wie lange die Altersversorgung bezogen wird, erhalten Rentnerinnen und Rentner mit monatlichen Zahlungen entweder weniger oder mehr Geld als mit einer Kapitalabfindung. Vor allem, wenn sie beim Eintritt in die Rente noch wohlauf sind, kann sich die monatliche Rente somit als profitabler erweisen.
  • Lebensunterhalt: Sollten Rentnerinnen und Rentner beispielsweise ihren Lebensunterhalt bereits durch andere Einkünfte, wie die gesetzliche Rente, Mieteinkünfte und bestehendes Kapital, decken können, kann eine Teilauszahlung oder eine sofortige Einmalzahlung der gesamten Summe eine sinnvolle Option sein. Dadurch können beispielsweise noch bestehende Schulden wie ein Kredit zurückgezahlt werden.

Steuern: Wie wird die Rente aus der Pensionskasse versteuert?

Die gesamten Leistungen, die von der Pensionskasse ausgezahlt werden, sind laut Einkommensteuergesetz (EstG) zu 100,00 % zu versteuern. Denn in der Ansparphase konnten mit den Beiträgen durch die Entgeltumwandlung bereits Steuern und Sozialabgaben eingespart werden. Diese Art der Besteuerung der Betriebsrente wird auch „nachgelagerte Besteuerung“ genannt. Die Abzüge durch die Steuer bei der Auszahlung der Pensionskasse richten sich nach dem persönlichen Steuersatz der Versicherten. Der persönliche Steuersatz wird durch das Jahreseinkommen und die Steuerklasse bestimmt. Zudem sind 16,30 % der Rente an die Krankenkasse zu entrichten. Seit 01.2014 gilt ein monatlicher Freibetrag von 176,75 €, auf den keine Sozialabgaben zu entrichten sind. Übersteigt die monatliche Rente diesen Freibetrag, sind auf den darüberliegenden Betrag Beiträge an die Krankenkasse zu entrichten.

Beispiel: Bei einer Betriebsrente von 300 € monatlich sind 176,75 € von Sozialabgaben befreit. Die Beiträge an die Krankenkasse von rund 16,30 % sind demnach nur auf 123,25 € zu entrichten (300 € minus 175,75 €). Die Krankenkassenkosten würden sich auf 20,09 € belaufen. Abzüglich der Krankenkassenbeiträge bleiben von der Betriebsrente etwa 279,91 € übrig. Die Abzüge bei der Auszahlung der Pensionskasse durch Steuern werden in diesem Beispiel nicht berücksichtigt.

Ausnahme bei der Besteuerung der Pensionskasse: Eine einmalige Auszahlung aus den Verträgen der Pensionskasse ist steuerfrei, wenn die Einmalzahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgt und die Anwartschaft vor dem 01.01.2005 erworben wurde. Außerdem gilt die Bedingung, dass mindestens fünf Jahre lang in die bAV eingezahlt wurde und der Vertrag seit mindestens 12 Jahren besteht.

Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.