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Altersversorgung: Um den bisherigen Lebensstandard im Ruhestand beibehalten zu können, reicht die gesetzliche Rente meist nicht aus. Zur Verringerung der Rentenlücke gibt es Möglichkeiten für die private und berufliche Vorsorge.
Pensionskasse: Eine der Möglichkeiten für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist die Pensionskasse. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen über die Entgeltumwandlung in diese ein und können unter anderem von Steuervorteilen profitieren.
Auszahlung: Das Geld aus der Pensionskasse ist erst auszahlbar, wenn Arbeitnehmende in Rente gehen. Sie haben dabei die Wahl zwischen einer Einmalzahlung oder der Auszahlung als monatliche Rente.
Eine Pensionskasse ist eine Einrichtung, die der betrieblichen Altersvorsorge und als kapitalgedeckte Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung dient. Bei der Pensionskasse werden Beiträge von den Arbeitgebern und gegebenenfalls den Arbeitnehmenden in verschiedene Anlageformen investiert, um Kapital für die spätere Auszahlung von Rentenleistungen oder Kapitalzahlungen im Ruhestand aufzubauen. Die Höhe der späteren Leistungen hängt von den eingezahlten Beiträgen, den Anlageerträgen und den individuellen Versorgungsregelungen ab. Pensionskassen unterliegen in der Regel staatlicher Aufsicht und haben bestimmte gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Erstmals entstanden Pensionskassen Ende des 19. Jahrhunderts seitens aufkommender Konzerne und des Öffentlichen Dienstes. Eine Pensionskasse entsteht heutzutage meist im Zusammenschluss mehrerer Unternehmen und Institutionen.
Arbeitnehmende zahlen über die Entgeltumwandlung einen Teil ihres monatlichen Bruttogehalts in die Pensionskasse ein und können so von Steuervorteilen sowie reduzierten Sozialabgaben profitieren. Das Geld wird in der Pensionskasse bis zum Start in die Rente verwahrt.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) per Entgeltumwandlung zu investieren. Wie beispielsweise bei der Direktversicherung, einem anderen Durchführungsweg zur bAV, sind bei der Pensionskasse folgende Modelle möglich:
Häufig findet das dritte Modell Anwendung, insbesondere seitdem der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, mindestens 15,00 % der monatlichen Beiträge zuzuschießen. Durch die Entgeltumwandlung wird auch der Arbeitgeberanteil staatlich gefördert, da auch für diesen Sparbetrag von Begünstigungen bei Steuern und Sozialabgaben profitiert werden kann.
Die Höhe der Rente, die von der Pensionskasse ausbezahlt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen die Höhe der eingezahlten Beiträge, die Dauer der Beitragszahlungen sowie Art und Erträge der Anlage. Eine Investition in Fonds beziehungsweise ETFs ist bei der Pensionskasse in der Regel nicht möglich. Stattdessen werden häufig risikoärmere Anleihen gewählt.
Zum Rentenbeginn können angehende Rentnerinnen und Rentner zwischen mehreren Optionen zur Auszahlung der Pensionskasse wählen:
Das Rentenniveau in Deutschland liegt aktuell bei 50,00 % (Stand: 2024). Das heißt, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die jetzt in Ruhestand gehen, liegt die Rente im Durchschnitt bei knapp der Hälfte dessen, was ihnen als Einkommen bisher zur Verfügung gestanden hat. Da dieser Wert jedoch nur ein Mittelwert ist, liegt die tatsächliche staatliche Rente bei vielen sogar noch unter der Hälfte ihres Einkommens. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, sich so früh wie möglich über weitere Optionen zur Altersversorgung zu informieren. Neben der gesetzlichen Altersvorsorge kommen dafür betriebliche und private Altersvorsorgen in Frage. Zur betrieblichen Altersvorsorge gibt es neben der Pensionskasse weitere Durchführungswege. Meist entscheidet der Arbeitgeber – gegebenenfalls in gemeinsamer Entscheidung mit den Mitarbeitenden – welches bAV-Modell im Unternehmen angeboten wird. Dabei besteht die Auswahl aus:
Pensionskassen investieren das Geld der Versicherten weniger in Fonds beziehungsweise ETFs, sondern zum Beispiel in risikoärmere Anleihen. Pensionsfonds nutzen im Vergleich dazu eine breitere Palette von Anlageklassen und können auch in Aktien, Immobilien und andere alternative Anlagen investieren, um die Renditechancen zu erhöhen. Diese Anlageform ist dadurch gleichzeitig mit einem höheren Risiko verbunden.
In einigen Aspekten stimmen die Vorgehensweisen einer Pensionskasse mit denen einer Direktversicherung überein. Die folgenden Unterschiede, die gleichzeitig als Nachteile gegenüber einer Direktversicherung angesehen werden können – sind beim bAV-Modell Pensionskasse zu beachten:
In der Regel kann es sich lohnen, neben der betrieblichen Altersvorsorge auch privat vorzusorgen und sich so zusätzlich für das Alter abzusichern. Die Pensionskasse als Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge kann sich für Arbeitnehmende lohnen, um für den Ruhestand vorzusorgen. Denn sie können von Begünstigungen bei Steuern und Sozialabgaben und der Beteiligung des Arbeitgebers an den Beiträgen profitieren. Gleichzeitig kann die Pensionskasse eine zusätzliche Einkommensquelle im Alter darstellen. Daneben sind die potenziellen Nachteile, wie beispielsweise die eingeschränkte Flexibilität bei der Auszahlung, abzuwägen.
Eine Möglichkeit der privaten Vorsorge für alle in Deutschland Steuerpflichtigen kann die staatlich geförderte Rürup-Rente sein, bei der die gezahlten Beiträge bei der Steuer geltend gemacht werden können. Mit dem ETF Rürup können Sparerinnen und Sparer zudem in ein Portfolio mit freier ETF-Auswahl investieren und erhalten auf das Kapital zum Rentenbeginn garantierte Rentenkonditionen.
Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.