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Steuern: Beiträge in einen Pensionsfonds von monatlich 604 € sind steuerfrei. Dazu sind Einzahlungen bis 302 € sozialversicherungsfrei (Stand: 2024). Während der Auszahlung wird die Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Alternative: Eine Alternative zum Pensionsfonds kann für die Altersversorgung beispielsweise der ETF Rürup von WeltSparen genutzt und von Steuervorteilen profitiert werden.
Ein Pensionsfonds ist eine Art der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Form eines Fonds. Geld, das Sie per Entgeltumwandlung in einen Pensionsfonds einzahlen, wird in weitere Fonds investiert, um Rendite zu erzielen und die Betriebsrente aufzustocken.
Pensionsfonds gelten als versicherungsähnliche Versorgungseinrichtung. Ein anderer Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge ist beispielsweise die Direktversicherung.
Außerdem gibt es noch die Pensionskasse, Direktzusage sowie die Unterstützungskasse. Pensionsfonds werden meist von Banken, Versicherern oder Großunternehmen gegründet und als zusätzliche betriebliche Altersvorsorge angeboten. Sie sind zudem staatlich förderbar, von vielen Unternehmen bezuschusst und bringen zusätzlich Jahr für Jahr Steuervorteile.
Pensionsfonds können vollständig arbeitgeberfinanziert sein. Sofern Sie aber selbst in den Pensionsfonds einzahlen möchten, können Sie das über die Entgeltumwandlung tun. Dabei zahlen Sie eine bestimmte monatliche Summe von Ihrem Bruttoeinkommen in die bAV. Diese Summe brauchen Sie nicht zu versteuern und sie ist auch für die Krankenkasse und Rentenkasse nicht relevant. Dadurch können hohe Ersparnisse zusammenkommen.
Wie viel Sie einzahlen und sparen, können Sie individuell an Ihre Gehaltsklasse und die private Situation anpassen. Ebenso können Sie die Höhe Ihrer Investitionen bei Bedarf ändern. Beim Vertragsabschluss zwischen Ihnen und dem Arbeitgebenden – wird ein entsprechender Anlageplan erstellt.
Bei der betrieblichen Altersversorgung via Pensionsfonds kommt es auf die Details an. Deshalb ist es zunächst wichtig, das Grundprinzip der Entgeltumwandlung – auf der die Investitionen in die Fonds basieren – zu verstehen. Dabei werden die monatlichen Beitragszahlungen steuerfrei und sozialversicherungsfrei vom Bruttoeinkommen abgezogen.
Dadurch müssen Sie
Beachten Sie, dass die Ersparnisse bei der Steuer, Krankenkasse und Rentenkasse limitiert sind. Sie können so viel einzahlen, wie Sie möchten, doch steuerfrei und sozialversicherungsfrei ist das nur bis zu einer bestimmten Summe:
Diese Summen orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung. Sie zählen für alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge.
Wenn Sie individuell besteuert werden, ist es zudem möglich, die Beiträge an den Pensionsfonds in der Steuererklärung geltend zu machen. Ihre Beitragszahlungen können dann im Rahmen der Riester-Förderung über die Sonderausgaben angerechnet werden.
Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Steuerberatung dar. Für detaillierte Informationen zu Ihrer Steuersituation wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder an den Lohnsteuerverein.
Viele denken, dass Pensionskassen und Pensionsfonds durch ihren Namen miteinander verwandt sind. Doch sie sind unterschiedlich: Pensionskassen investieren – anders als Pensionsfonds – nicht in Fonds, sondern in Anleihen. Diese sind derzeit allerdings nur schwach verzinst. Pensionsfonds weisen aufgrund der hohen Aktienquote deutlich höhere Renditechancen auf.
Die bAV kann komplett arbeitgeberfinanziert sein – der Arbeitgebende zahlt in diesem Fall direkt in die Altersvorsorge ein. Wenn Sie eigenständig in die Pensionsfonds einzahlen möchten, kann es einen Zuschuss des Unternehmens geben.
In den meisten Fällen werden die einbezahlten Investitionen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers schon heute prozentual bezuschusst. Spätestens ab dem 01.01.2022 erhalten alle Angestellten den Zuschuss, wie verankert im Betriebsrentenstärkungsgesetz. Gesetzlich muss das Unternehmen mindestens 15 % zusätzlich einzahlen. Doch manche Unternehmen zahlen mehr und bezuschussen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 20 %, 30 % oder noch mehr.
Ein Pensionsfonds – und die bAV im Ganzen – dient also auch als Instrument, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden.
Beiträge in einen Pensionsfonds werden in Fonds am freien Kapitalmarkt investiert. Diese erzielen bestenfalls eine lukrative Rendite und können so Ihre Betriebsrente (Altersversorgung) noch einmal erhöhen. Das Unternehmen ist zudem in vielen Fällen schon heute per Gesetz verpflichtet, mindestens 15 % beizusteuern.
Im folgenden Beispiel zur Besteuerung der Pensionsfonds nehmen wir an, dass Sie einmal 150 € monatlich und einmal 250 € monatlich in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Sie sind wie üblich kranken- und rentenversichert und gehören der Steuerklasse 1 an.
Wenn Sie nun 150 € + 15 % einzahlen, dann ist das Nettoeinkommen nur um 68,87 € kleiner. Wenn Sie 250 € + 15 % einzahlen, ist das Nettoeinkommen nur um 123,67 € kleiner.
Würden Sie nun ohne Pensionsfonds in Aktien investieren und an der Börse auf Gewinne hinarbeiten, dann müssten Sie das volle Risiko auf sich nehmen und hätten auch die Ersparnisse nicht. Beim Pensionsfonds ist das anders: Er bietet die Option, Steuern zu sparen und zur selben Zeit das Kapital deutlich zu vermehren.
Risikohinweis: Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Alle ausführlichen Informationen können Sie unter Risikohinweise nachlesen.
Beim Pensionsfonds erfolgt die Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit beziehungsweise bei Renteneintritt. Dabei haben Sie ein Kapitalwahlrecht. Das bedeutet: Sie dürfen entscheiden, ob Sie von nun an eine monatliche Rente bis ans Lebensende erhalten möchten oder ob Sie sich bis zu 30 % des Geldes sofort auszahlen lassen und den Rest als monatliche Rente erhalten. Seit 2014 besteht auch das Recht, sich den Betrag aus dem Pensionsfonds zu 100 % auszahlen zu lassen.
Wählen Sie die 30 %-Variante, reduziert sich die monatlich ausgezahlte Rente. Nutzen Sie das Kapitalwahlrecht nicht, dann profitieren Sie von einer höheren monatlichen Rente.
Bei der Auszahlung des Pensionsfonds müssen Sie das Geld voll versteuern. Vor allem, wenn Sie bisher noch im Arbeitsverhältnis standen und das Jahreseinkommen entsprechend hoch war, kann das zu hohen Steuern führen. Zu den Steuern kommen Beiträge zur Krankenversicherung (circa 15,5 %) und Pflegeversicherung (3,05 % beziehungsweise 3,3 % für kinderlose Rentner) dazu. Es gilt ein Freibetrag von 164,50 €. Dabei wird die Krankenversicherung nur vom verbleibenden Betrag (nach Abzug des Freibetrages) abgezogen. Der Steuersatz für die Pflegeversicherung wird auf den gesamten Rentenbetrag angewendet (ab einer Höhe von 164,51 €).
Beispiel: Wer etwa eine Betriebsrente von 300 € erhält, muss etwa 30,15 € an die Krankenkasse entrichten:
Da die Betriebsrente den Freibetrag von 164,50 € übersteigt, wird die Pflegeversicherung im Gegensatz zur Krankenversicherung auf den gesamten Betrag fällig.
Lassen Sie sich den Pensionsfonds vor Ende der Laufzeit auszahlen, dann verwenden Sie das Geld förderschädlich. Und deshalb müssen Sie unter anderem Ihre Steuervorteile über all die Jahre zurückzahlen. Es entstehen hohe Kosten.
Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.
Nein, Kapital aus dem Pensionsfonds können Sie sich nicht vorzeitig auszahlen lassen. Sie können ihn auflösen, doch das Geld erhalten Sie trotzdem erst zur Rente. Da Sie das Geld zudem noch förderschädlich verwenden, ist das mit hohen Kosten verbunden. Es ist sinnvoller, den Pensionsfonds ruhen zu lassen, statt ihn aufzulösen.
Denn dann haben Sie keine monatlichen Investitionen mehr, erhalten trotzdem eine Betriebsrente im Alter, aber sparen eventuell hohe laufende Kosten.
Auf der anderen Seite sind die Beiträge pfändungssicher, übertragbar und verfallen normalerweise selbst dann nicht, wenn Sie die Investitionen unterbrechen. Auch bei einem Jobwechsel, bei Elternzeit oder bei Arbeitslosigkeit kann man Verträge mitnehmen, privat fortführen oder einfrieren – je nach persönlicher Situation.
Näheres dazu lesen Sie im Artikel Direktversicherung kündigen. Dort dreht es sich zwar um die Direktversicherung und nicht um den Pensionsfonds, doch die förderschädliche Verwendung zieht bei beiden identische Konsequenzen nach sich.
Pensionsfonds gelten grundlegend als sicher. Einerseits haften Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber subsidiär. Das bedeutet, dass diese die Rente zahlen müssen, sofern der Pensionsfonds das nicht kann. Andererseits muss das Unternehmen in den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) einzahlen, um Ihre Mindestleistung anlässlich der Betriebsrente auch hinsichtlich Insolvenz abzusichern.
Aufgrund der großen Ähnlichkeit zu den Versicherungen unterliegen Pensionsfonds dem „Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen“ (Versicherungsaufsichtsgesetz / VAG). Sie unterstehen darüber hinaus der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Hiermit verbunden sind umfangreiche Informationspflichten seitens des Pensionsfonds gegenüber der Bundesaufsichtsbehörde und Ihnen als Anwärterin oder Anwärter.
Vorteile:
Nachteile:
Ob Sie sich am Ende für den Pensionsfonds entscheiden oder ob Sie auf eine andere Durchführungsform der bAV setzen, bleibt Ihnen überlassen. Generell kann es sich jedoch lohnen, neben der betrieblichen Altersvorsorge auch privat vorzusorgen. Das kann beispielsweise mit mit einer staatlich geförderten Rürup-Rente funktionieren. Hierbei können gezahlte Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Zusätzlich können Sparerinnen und Sparer mit dem ETF Rürup in ein Portfolio mit freier ETF-Auswahl investieren und erhalten auf das Kapital zum Rentenbeginn garantierte Rentenkonditionen.