Definition: Über die Entgeltumwandlung können Arbeitnehmende einen Teil ihres Bruttogehaltsdirekt in die betriebliche Altersvorsorge investieren.
Ersparnis: Jeden Monat können 604 € (Stand: 2024) steuerfrei in eine Betriebsrente eingezahlt werden. Einzahlungen, die diesen Betrag überschreiten, werden entsprechend der eigenen Steuerklasse versteuert. Monatliche Einzahlungen von bis zu 302 € (Stand: 2024) sind zudem sozialversicherungsfrei.
Entgeltumwandlung bedeutet, dass Arbeitnehmende auf einen Teil des Bruttoeinkommens verzichten, um diesen Betrag direkt in einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu investieren. Dieser Betrag ist bis zu 604 € steuerfrei und bis zu 302 € sozialversicherungsfrei (Stand: 2024). Da die Beiträge zur Altersvorsorgedirekt vom monatlichen Bruttogehalt bezahlt werden, ist die Entgeltumwandlung mit der Gehaltsabrechnung verknüpft.
So wirkt sich die Gehaltsumwandlung auf die monatliche Gehaltsabrechnung aus:
Normaler Ablauf der Gehaltsabrechnung:
Zu versteuerndes Bruttoeinkommen
– Abzüglich Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli)
– Abzüglich Sozialabgaben (Krankenkasse, Rentenkasse)
= Nettoeinkommen
Ablauf bei der betrieblichen Altersvorsorge:
Bruttoeinkommen
– Abzüglich bAV–Beiträge
= „Neues“ zu versteuerndes Bruttoeinkommen
– Abzüglich Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli)
– Abzüglich Sozialabgaben (Krankenkasse, Rentenkasse)
= Nettoeinkommen
Seit dem Jahr 2002 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, ihren Mitarbeitenden eine Entgeltumwandlung anzubieten. Den Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge kann der Arbeitgeber selbst festlegen. Dabei stehen die folgenden Varianten der Betriebsrente zur Verfügung:
Für Arbeitnehmende stellt sich die Frage, ob eine Entgeltumwandlung wirklich sinnvoll ist und welche Vorteile die Methode bei der Altersversorgung bietet. Die Gehaltsumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge hat für Angestellte verschiedene Vorteile, dazu gehören neben dem Arbeitgeberzuschuss auch mögliche Einsparungen bei Steuern und Sozialabgaben.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für eine Gehaltsumwandlung entscheiden, können von steuerlichen Vorteilen profitieren. Das Gesetz erlaubt es, bis zu 604 € monatlich steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Über die 604 € hinaus ist jeder Euro wie bisher auch zu versteuern, außer bei der Unterstützungskasse und Direktzusage. Hier sind die Beiträge unbegrenzt steuerfrei. In der Regel kann die Steuerersparnis umso höher ausfallen, je mehr Geld in die bAV investiert wird. Bei der Beitragsbemessung spielen jedoch auch die Steuerklasse und das Gesamteinkommen eine Rolle.
Durch die Entgeltumwandlung besteht sowohl bei der Steuer als auch bei den Sozialabgaben die Möglichkeit, mehrere hundert Euro im Jahr zu sparen. Laut Gesetz dürfen Arbeitnehmende bis zu 302 € monatlich sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersvorsorge über die Gehaltsumwandlung investieren.
Wer in die betriebliche Altersvorsorge investiert und die Entgeltumwandlung nutzt, kann die Summen, die an die Krankenkasse entrichtet werden, reduzieren. Wie bei der Steuer zählt auch für die Beiträge zu den Sozialversicherungen das um die bAV-Beiträgereduzierte Bruttoeinkommen. Der vom Einkommen zu entrichtende Prozentsatz bleibt gleich, allerdings sind die Abgaben durch das minimierte Bruttoeinkommen niedriger.
Beispiel:
Angenommen eine Person der Steuerklasse 1 verdient 36.000 € brutto im Jahr, das sind 3.000 € brutto monatlich, und investiert in einem Beispiel 150 € und in einem zweiten Beispiel 250 € in die bAV.
Position | Ohne bAV | bAV mit 150 € | bAV mit 250 € |
---|---|---|---|
Arbeitslohn (brutto) | 3.000 € | 3.000 € | 3.000 € |
Betriebliche Altersvorsorge (Arbeitgeberzuschuss) | - | 150 € (+15,00 %) | 250 € (+15,00 %) |
Zu versteuerndes Bruttoeinkommen | 3.000 € | 2.850 € | 2.750 € |
Minus Lohnsteuer (Steuerklasse 1) | - 317,08 € | - 283,75 € | - 261,83 € |
Minus Kirchensteuer (9,00 % von Lohnsteuer) | - 25,36 € | - 22,70 € | - 20,94 € |
Minus Krankenversicherung (7,30 % + 0,85 % Zusatzbeitrag des Bruttoeinkommens – Zusatzbeitrag kann je nach Krankenkasse variieren) | - 244,50 € | - 232,28 € | - 224,13 € |
Minus Pflegeversicherung (1,52 % des Bruttoeinkommens = Arbeitnehmeranteil für kinderlose Arbeitnehmer) | - 69,00 € | - 65,55 € | - 63,25 € |
Minus Rentenversicherung (9,30 % des Bruttoeinkommens) | - 279,00 € | - 265,05 € | - 255,75 € |
Minus Arbeitslosenversicherung (1,30 % des Bruttoeinkommens) | - 39,00 € | - 37,05 € | - 35,75 € |
Gesamtsumme Steuern | 342,44 € | 306,45 € | 282,77 € |
Gesamtsumme Sozialabgaben | 631,50 € | 599,93 € | 578,88 € |
Nettoeinkommen | 2.026,06 € | 1.943,63 € | 1.888,36 € |
Der wesentliche Vorteil eines bAV-Vertrags mit Entgeltumwandlung ist die potenzielle Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben. Allerdings ergeben sich bei der Gehaltsumwandlung auch Nachteile für Arbeitnehmende:
Zwar sind die Beiträge zur Ansparung der Betriebsrente bis zum monatlichen Freibetrag von 604 € steuerfrei, das ändert sich allerdings mit der Auszahlung. Diese sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Deshalb spricht man bei der betrieblichen Altersvorsorge von einer nachgelagerten Besteuerung. Allerdings ist der Steuersatz aufgrund der veränderten Einkommenssituation im Alter in der Regel niedriger als während der Erwerbstätigkeit.
Auf die ausgezahlten Leistungen aus der Gehaltsumwandlung sind sowohl Steuern als auch Sozialabgaben zu zahlen. Ob Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Unterstützungskasse oder Direktzusage – bei der Auszahlung der Betriebsrenten sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Aufgrund des monatlichen Freibetrags in Höhe von 176,75 €, der gemäß der Beitragsbemessung der gesetzlichen Krankenkassen gilt, ist dieser Anteil allerdings geringer als in der Vergangenheit. Bei einer Riester geförderten betrieblichen Altersvorsorge sind die Leistungen dagegen beitragsfrei. Dafür sind die Beiträge während der Ansparphase sozialversicherungspflichtig.
Zur Schließung der Rentenlücke kann es sinnvoll sein, neben der gesetzlichen Rente zusätzlich vorzusorgen, um den Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten. Eine Möglichkeit dazu ist die Entgeltumwandlung. Da Arbeitnehmende durch die Entgeltumwandlung weniger Geld in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sollte die bAV in der Lage sein, diese Abzüge zu kompensieren beziehungsweise zu übersteigen. Die Gehaltsumwandlung kann sich lohnen, wenn der Arbeitgeber einen entsprechenden Zuschuss leistet – bestenfalls mehr als den teilweise vorgeschriebenen Arbeitgeberzuschuss von 15,00 %.
Die Entgeltumwandlung kann sich zudem auch für Geringverdiener lohnen, die weniger als 30.900 € brutto pro Jahr verdienen. Wenn der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt mindestens 240 € und maximal 960 € jährlich in eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse investiert, werden dem Arbeitgeber 30,00 % des Zuschusses erstattet. Für Arbeitnehmende erfolgt die Förderung über die Reduzierung der Steuern und Sozialabgaben während der Einzahlungsphase. Für Personen mit hohem Gehalt kann sich eine betriebliche Altersvorsorge als Direktzusage oder Unterstützungskasse lohnen, da die Beiträge unbegrenzt steuerfrei sind.
Eine weitere Möglichkeit der privaten Vorsorge für alle in Deutschland Steuerpflichtigen ist die staatlich geförderte Rürup-Rente: hier können die gezahlten Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Mit dem ETF Rürup können Sparerinnen und Sparer zudem in ein Portfolio mit freier ETF-Auswahl investieren und erhalten auf das Kapital zum Rentenbeginn garantierte Rentenkonditionen.