Bei einer Direktversicherung schließt die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber mit einer Versicherung eine Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung ab. Die Verträge können klassisch oder fondsgebunden umgesetzt werden. In der Regel bestimmt das Unternehmen den Tarif. Dieses gilt dabei als Versicherungsnehmer. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind dagegen die versicherte Personen, denen die Anwartschaft auf die Rente zusteht.
Auf die Beiträge, die in die Direktversicherung eingezahlt werden, fallen keine Steuern oder Sozialabgaben an. In diesem Sinne findet durch die sogenannte
Sind Sie unzufrieden mit Ihrer betrieblichen Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung, die Sie als Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer abgeschlossen haben? Dann möchten Sie möglicherweise Ihre Direktversicherung kündigen. Doch ist eine vorzeitige Kündigung der Altersversorgung sinnvoll?
Als Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer können Sie Ihre Versicherung kündigen, per Gesetz wird dies aber als förderschädlich eingestuft. Eine Kündigung der Direktversicherung ist sowohl im laufenden Arbeitsverhältnis als auch nach Ausscheiden aus dem Unternehmen mit hohen Kosten verbunden, denn Steuern und Sozialabgaben sind nachzuzahlen. Der Staat belohnt also nur diejenigen, die mit der Direktversicherung etwas für ihren Ruhestand tun. Wenn Sie im Rahmen der Entgeltumwandlung einen Teil Ihres Bruttolohns investieren, dann tun Sie das steuer- beziehungsweise sozialversicherungsfrei. So können über die Jahre Ersparnisse von mehreren Tausend Euro zusammenkommen. Bei Förderschädlichkeit durch eine Kündigung verwandeln sich all diese Ersparnisse eins zu eins in Kosten. Der Staat fordert seine „Geschenke“ zum entsprechenden Rückkaufswert zurück.
Unternehmen können die Direktversicherung nicht ohne Zustimmung der Arbeitnehmerin beziehungsweise des Arbeitnehmers kündigen. Bei einer Insolvenz der Arbeitgeberin beziehungsweise des Arbeitgebers erhalten die Beschäftigten ein Bezugsrecht. Wie diese Anwartschaft aussieht, ist im jeweiligen Vertrag festgelegt. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht außerdem die Möglichkeit, den Vertrag als Privatversicherung selbst weiterzuführen.
Wenn Sie den Job wechseln, können Sie versuchen, dass die oder der neue Arbeitgebende die bestehende Direktversicherung übernimmt. Falls nicht, können Sie auch privat weiter in diese einzahlen. Dann sichern Sie sich den Vorteil, dass Sie für den privat besparten Anteil bei der Betriebsrente nichts an die Krankenkasse zu entrichten brauchen. Alternativ können Sie das Kapital transferieren. Das funktioniert aber nur bis 87.600 € und wenn der Jobwechsel nicht mehr als 15 Monate her ist. Ein neuer Job ist also kein Grund, sich von der bAV zu trennen.
Position | Ohne bAV | bAV mit 250 € |
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Arbeitslohn (brutto) | 3.000 € | 3.000 € |
Betriebliche Altersvorsorge | - | 250 € |
Zu versteuerndes Bruttoeinkommen | 3.000 € | 2.750 € |
Minus Lohnsteuer | - 317,08 € | - 261,83 € |
Minus Kirchensteuer | - 25,36 € | - 20,94 € |
Minus Krankenversicherung | - 244,50 € | - 224,13 € |
Minus Pflegeversicherung | - 69,00 € | - 63,25 € |
Minus Rentenversicherung | - 279,00 € | - 255,75 € |
Minus Arbeitslosenversicherung | - 39,00 € | - 35,75 € |
Gesamtsumme Steuern | 342,44 € | 282,77 € |
Gesamtsumme Sozialabgaben | 631,50 € | 578,88 € |
Nettoeinkommen | 2.026,06 € | 1.888,36 € |
Das monatliche Nettoeinkommen ist nur um 137,70 € kleiner, obwohl 250 € vom Bruttoeinkommen investiert wurden. Die Differenz aus diesen beiden Werten sind die potenziellen Ersparnisse bei den Steuern und Sozialabgaben bis zur Kündigung der Direktversicherung: Monatlich wären es 112,30 €, jährlich 1.347,60 € und in sieben Jahren 9.433,20 €.
Wenn die Person die betriebliche Altersvorsorge in diesem Beispiel kündigen würde, dann wäre diese Summe von 9.433,20 € nachzuzahlen. So berechnet sich der Rückkaufswert beim Kündigen der Direktversicherung:
21.000 € (investierte Summe) minus 9.433,20 € = 11.566,8 €. Dieser Rückkaufswert in Höhe von 11.566,8 € ist jedoch nicht direkt auszahlbar, sondern erst zum Ende der Laufzeit, also zum Rentenbeginn.
Es gibt eine Ausnahme bei der Auszahlung der Direktversicherung, nachdem diese gekündigt worden ist: wenn die erwartbare Betriebsrente sehr gering ist. Das wäre eine kaum nennenswerte Rente und man könnte sich „abfinden” lassen. Ob Arbeitnehmende das Recht darauf haben, stellt sich zum Kündigungszeitpunkt anhand des vorhandenen Kapitals auf dem Rentenkonto heraus.
Neben der betrieblichen Altersvorsorge kann es sich daher auch lohnen, privat vorzusorgen und sich so zusätzlich für das Alter abzusichern. Eine Möglichkeit der privaten Vorsorge für alle in Deutschland Steuerpflichtigen ist die staatlich geförderte Rürup-Rente: hier können die gezahlten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Mit dem ETF Rürup können Sparerinnen und Sparer zudem in ein Portfolio mit freier ETF-Auswahl investieren und erhalten auf das Kapital zum Rentenbeginn garantierte Rentenkonditionen.
Wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht, verwandelt sich die Direktversicherung in eine „prämienfreie Versicherung“ um. Diese Umwandlung wird durch den Arbeitgeber veranlasst: Dieser hat den Versicherer entsprechend über das Ende des Arbeitsverhältnisses zu informieren. Arbeitnehmende brauchen dabei nichts zu erledigen.
Prämienfrei bedeutet, dass die betriebliche Altersvorsorge weiterhin besteht, allerdings weder die Arbeitnehmenden noch der Arbeitgeber etwas einzahlen. Arbeitnehmende können sich jederzeit für die Beitragsfreistellung entscheiden, nicht nur bei einem Jobwechsel.
Die spätere Betriebsrente fällt allerdings entsprechend geringer aus. Im Vergleich zur Kündigung der Direktversicherung erhalten Arbeitnehmende bei der Freistellung jedoch später eine kleine Betriebsrente und haben zum Zeitpunkt der Kündigung keine Kosten, da der Schritt nicht förderschädlich ist.
Es gibt verschiedene Gründe, warum Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Direktversicherung kündigen möchten. Eine Kündigung vor Ende der Laufzeit lohnt sich jedoch meist nicht. Kündigen Sie die Direktversicherung vorab, erhalten Sie nämlich nicht direkt die angesparten Beiträge als Auszahlung. Diese werden erst zum Renteneintritt als Teil Ihrer Altersversorgung ausgezahlt. Das Kündigen der Direktversicherung hat außerdem zur Folge, dass deren Rückkaufswert mehrere Tausend Euro betragen kann, da durch die Entgeltumwandlung gesparte Steuern und Sozialabgaben nachzuzahlen sind. Daher kann es sinnvoller sein, für den Vertrag der betriebliche Altersvorsorge eine Beitragsfreistellung einzurichten.
Um die Chance auf eine attraktive Rente zu erhöhen, kann es sich neben der gesetzlichen und der betrieblichen Altersvorsorge außerdem lohnen privat fürs Alter vorzusorgen. Rentenversicherungen wie die Riester-Rente oder Rürup-Rente werden etwa mit Steuervorteilen vom Staat gefördert.
Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.