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Definition: Die Direktversicherung ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Sie ist eine Renten- oder Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abschließt.
Sparen: Durch die Entgeltumwandlung lassen sich Steuern und Sozialabgaben sparen. Angestellte können bis zu 302 € des monatlichen Bruttoeinkommens in die Direktversicherung einzahlen (Stand: 2024).
Zuschuss: Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15,00 % in die Direktversicherung zu zahlen. Von diesem Zuschuss können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren.
Eine Direktversicherung ist einer der Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge, der es Arbeitnehmenden ermöglicht, für ihren Ruhestand vorzusorgen. Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ab, wobei diese als versicherte Personen und Begünstigte festgelegt werden.
Arbeitnehmende haben laut Gesetz das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge. Sie haben jedoch keinen Einfluss darauf, ob der Betrieb eine Direktversicherung kauft oder sich für einen anderen Durchführungsweg entscheidet. Neben der Direktversicherung existieren Pensionsfonds, die Pensionskasse, die Unterstützungskasse sowie die Direktzusage oder Pensionszusage als Formen der betrieblichen Altersvorsorge.
Die Beiträge zur Direktversicherung können von den Arbeitnehmenden, vom Arbeitgeber oder von beiden Parteien gemeinsam geleistet werden. Durch die Entgeltumwandlung kann von Begünstigungen bei den Steuern und Sozialabgaben profitiert werden. Im Rentenalter erhalten die Arbeitnehmenden beispielsweise eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung, abhängig davon, welche Option im Vertrag vereinbart wurde. Direktversicherungen bieten somit eine attraktive Möglichkeit, zusätzlich zur gesetzlichen Rente und einer möglichen privaten Altersvorsorge finanziell für den Ruhestand vorzusorgen und die Rentenlücke zu verringern.
Die Beiträge zur Direktversicherung können auf verschiedene Arten finanziert werden. In der einen Variante bezahlen nur Arbeitnehmende die Beiträge zur Direktversicherung aus dem Bruttogehalt. Bei der arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung finanziert allein der Arbeitgeber die Beiträge, beispielsweise über eine Gehaltserhöhung. In der gängigsten Variante zahlen sowohl Arbeitnehmende als auch der Arbeitgeber die Beiträge für die Direktversicherung (Entgeltumwandlung plus Arbeitgeberzuschuss).
In dieser Variante wird die Direktversicherung durch die Gehaltsumwandlung bespart. Das Prinzip der Entgeltumwandlung bedeutet, dass Arbeitnehmende eine fest vereinbarte und jederzeit änderbare Summe direkt von ihrem Bruttoeinkommen einzahlen.
Ein Beispiel: Aus einem Bruttoeinkommen von 3.000 € werden 150 € eingezahlt. Bei der Steuer und den Sozialabgaben ist somit nur noch ein Bruttoeinkommen von 2.850 € geltend zu machen.
Die Beitragsbemessungsgrenze der Betriebsrente steigt jeweils zum 01.01. eines Jahres. Im Jahr 2020 lag sie noch bei 82.800 €, im Jahr 2024 bei 90.600 €. Der maximale steuer- und sozialversicherungsfreie Anteil bei einer Direktversicherung kann monatlich bis zu 302 € betragen (Stand: 2024).
Das Betriebsrentenfreibetragsgesetz legt zudem fest, dass Sparerinnen und Sparer nur auf den Teil der Direktversicherung Krankenkassenbeiträge entrichten, der den Freibetrag von rund 176,75 € im Monat übersteigt (Stand: 2024). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Direktversicherung mit Altvertrag besparen und wissen, dass sie eine geringe Betriebsrente von weniger als 176,75 € pro Monat bekommen, zahlen auf diese geringe Rente keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Eine Direktversicherung ist nicht vollständig steuerfrei, sie unterliegt jedoch speziellen steuerlichen Regelungen. Während der Ansparphase, solange Beiträge in die Direktversicherung eingezahlt werden, können diese steuer- und sozialabgabenbegünstigt sein. Dabei werden die Beiträge vom Bruttogehalt abgezogen, was zu einer Reduzierung der Steuer- und Sozialabgabenlast führen kann. Bei Direktversicherungen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, bleiben die Beiträge beispielsweise bis zu 4,00 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei.
Im Leistungsfall, also bei Rentenbeginn beziehungsweise der Kapitalauszahlung, ist die Rente aus der bAV bei der Steuer geltend zu machen. Die Höhe der Steuer für die Direktversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter dem Zeitpunkt der Auszahlung, möglichen Freibeträgen, dem persönlichen Steuersatz oder der Form der Auszahlung (stufenweise Kapitalauszahlung oder Einmalzahlung).
Bei Direktversicherungen wird eine feste Laufzeit vereinbart. Für gewöhnlich endet diese Laufzeit zusammen mit dem Arbeitsleben. Das bedeutet, dass Arbeitnehmende sich die Betriebsrente auszahlen lassen können, sobald sie die gesetzliche Rente vom Staat erhalten. Die Laufzeit kann auch früher oder später enden.
Die Rente aus der Direktversicherung wird üblicherweise automatisch ausgezahlt, sobald die vereinbarte Laufzeit vorüber ist. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können beispielsweise für die Auszahlung der Betriebsrente denselben Termin wählen, zu dem auch das Arbeitsleben laut Gesetz endet. So erhalten sie die Altersversorgung und die staatliche Rente zusammen. Die Höhe der Leistung aus der Direktversicherung wird durch die eingezahlten Beiträge sowie die Beitragsdauer bestimmt.
Arbeitnehmende können die Direktversicherung vorzeitig kündigen, doch dies kann mit hohen Kosten verbunden sein. Denn eine vorab gekündigte Betriebsrente wird laut Staat förderschädlich verwendet, weshalb unter anderem alle erhaltenen steuerlichen Vorteile zurückzuzahlen sind.
Möchte man sich von der Direktversicherung lösen, können sich Arbeitnehmende für eine Beitragsfreistellung entscheiden und so die Beiträge ruhen lassen.
Für Arbeitnehmende, die eine Direktversicherung mit Altvertrag besparen, also einen Vertrag, der vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde, kann die Auszahlung der Direktversicherung schon mit 60 beginnen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Auszahlung der Direktversicherung aus einem Altvertrag zusätzlich steuerfrei sein:
Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der Vertrag zur Direktversicherung vom neuen Arbeitgeber genauso übernommen werden. Alternativ kann der Arbeitgeber das bisher angesparte Kapital in einen neuen Rentenversicherungsvertrag umschichten lassen. Der Vertrag kann zudem als rein arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung weitergeführt oder beitragsfrei gestellt und ruhen gelassen werden.
Bevor eine Direktversicherung abgeschlossen wird, kann es sinnvoll sein, die Vorteile dieses Durchführungswegs der betrieblichen Altersvorsorge zu berücksichtigen. So kann ermittelt werden, wie Arbeitgeber sowie Arbeitnehmende von einer Direktversicherung profitieren können.
Für Beiträge, die Arbeitnehmende in die Direktversicherung per Entgeltumwandlung einzahlen, sparen Arbeitgeber rund 20,00 % der Sozialabgaben. Erhält eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter statt einer Lohnerhöhung einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge, kann das Unternehmen zudem bei den Sozialabgaben sparen.
Durch den Abschluss einer Direktversicherung können Arbeitgeber zudem ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren und sie langfristig an das Unternehmen binden, während der verwaltungstechnische Aufwand gering ausfällt. Denn im Vergleich zu anderen Formen der bAV liegt bei der Direktversicherung die Verwaltung beim Versicherer.
Bis zu einer gewissen Grenze sind die Beiträge der Arbeitnehmenden in die Direktversicherung steuer- sowie sozialversicherungsfrei. Erst bei Auszahlung der Leistungen aus der bAV-Rente sind diese bei der Steuer geltend zu machen, jedoch in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz als im Erwerbsleben.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren außerdem von der Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersvorsorge. Das bedeutet, dass die Einzahlungen auch bei einem Arbeitgeberwechsel erhalten bleiben. Bei Arbeitslosigkeit besteht ebenfalls weiterhin Anspruch auf die Betriebsrente aus der Direktversicherung.
Eine Direktversicherung kann für Arbeitnehmende sinnvoll sein, die neben der gesetzlichen Rente eine zusätzliche Altersvorsorge suchen, die steuer- und sozialabgabenbegünstigt ist. Insbesondere durch die Vorteile der Entgeltumwandlung und den Arbeitgeberzuschuss bietet eine Direktversicherung attraktive Vorteile. Für Arbeitgeber kann sich eine Direktversicherung lohnen, um die Attraktivität des Unternehmens zu steigern und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten.
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung kann frühzeitig dazu beigetragen werden, im Alter den bisherigen Lebensstandard erhalten zu können. Um die Rentenlücke weiter zu minimieren, kann zusätzlich privat vorgesorgt werden. Dies ist beispielsweise mit einem Sparplan in ETFs beziehungsweise Indexfonds möglich. Bereits mit geringen monatlichen Investitionen kann langfristig Vermögen aufgebaut und von attraktiven Renditechancen am Kapitalmarkt profitiert werden. Anlegerinnen und Anleger können beispielsweise mit der Vermögensverwaltung oder dem ETF Configurator ein diversifiziertes ETF-Portfolio wählen, das den persönlichen Anlagezielen und der individuellen Risikobereitschaft entspricht.
Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.